Privathaftpflichtversicherung: Was sie zahlt, welche Deckungssumme und worauf Sie achten
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Kurz beantwortet
- Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen (§ 823 BGB). Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
- Sie gilt als wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt und ist im Verhältnis zum abgesicherten Risiko günstig.
- Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal, besser 50 oder 100 Millionen Euro (Stand: Oktober 2026).
- Achten Sie auf Schutz für deliktunfähige Kinder, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden und eine Forderungsausfalldeckung.
- Nicht versichert: Vorsatz, berufliche Tätigkeit, Hunde und Pferde sowie Kfz – dafür gibt es eigene Haftpflichtversicherungen.
Warum die Privathaftpflicht so wichtig ist
Nach § 823 BGB muss jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen verletzt oder dessen Eigentum beschädigt, den Schaden ersetzen. Eine Obergrenze gibt es nicht. Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden: Sie übersehen als Radfahrer einen Fußgänger, der schwer verletzt wird. Dann können Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und eine lebenslange Rente auf Sie zukommen – schnell Hunderttausende oder Millionen Euro.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt solche Forderungen. Sie hat zwei Aufgaben: Sie zahlt berechtigte Ansprüche und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls vor Gericht auf eigene Kosten. Sie wirkt also auch wie ein passiver Rechtsschutz.
Was ist versichert?
Versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die Sie im Privatleben anderen zufügen. Typische Fälle:
- Sie stoßen in einem Geschäft ein teures Regal um oder verschütten Rotwein auf den Teppich von Freunden.
- Sie verursachen als Fußgänger, Rad- oder E-Bike-Fahrer einen Unfall.
- In der Mietwohnung läuft die Waschmaschine aus und beschädigt die Wohnung darunter.
- Sie verletzen beim Freizeitsport einen Mitspieler.
- Sie räumen den Gehweg vor Ihrem Haus nicht und ein Passant stürzt (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht).
- Sie verletzen als Eltern Ihre Aufsichtspflicht, und Ihr Kind beschädigt ein Auto.
Grobe Fahrlässigkeit ist in guten Tarifen mitversichert. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind dagegen immer ausgeschlossen (§ 103 VVG). Verlust oder Diebstahl eigener Sachen ist kein Haftpflichtfall – dafür ist die Hausratversicherung zuständig.
Was ist nicht versichert?
| Risiko | Benötigte Versicherung |
|---|---|
| Schäden durch Hund oder Pferd | Tierhalterhaftpflicht (siehe Hundehaftpflicht); Kleintiere wie Katzen sind meist in der Privathaftpflicht mitversichert |
| Schäden mit Auto, Motorrad oder E-Scooter | Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherung) |
| Schäden im Beruf oder als Selbstständiger | Betriebs- oder Berufshaftpflicht |
| Vermietete Immobilie, unbebautes Grundstück | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (teils in der Privathaftpflicht einschließbar) |
| Öltank, Bauvorhaben | Gewässerschadenhaftpflicht bzw. Bauherrenhaftpflicht, teils als Erweiterung |
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung pro Schaden zahlt. Alles, was darüber liegt, müssen Sie selbst tragen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Pauschalsumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Besser sind 50 oder 100 Millionen Euro; der Aufpreis ist meist gering. Auch die Untergrenzen für einzelne Risiken sollten ausreichend hoch sein, zum Beispiel mindestens 500.000 Euro für Schäden an gemieteten Räumen.
Diese Leistungen sollte ein guter Tarif haben
- Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, im fließenden Straßenverkehr gilt die Grenze von zehn Jahren (§ 828 BGB). Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, bekommt der Geschädigte nichts. Gute Tarife zahlen trotzdem – das erspart Streit mit Nachbarn und Freunden. Gleiches gilt für Menschen mit Demenz.
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Wohnungen, Ferienwohnungen oder Hotelzimmern.
- Gefälligkeitsschäden: Wer aus Gefälligkeit hilft, etwa beim Umzug, haftet bei leichter Fahrlässigkeit oft nicht. Gute Tarife zahlen dennoch.
- Forderungsausfalldeckung: Werden Sie geschädigt und der Verursacher hat keine Haftpflicht und kein Geld, springt Ihre eigene Versicherung ein. Voraussetzung ist meist ein vollstreckbarer Titel gegen den Schädiger.
- Geliehene und gemietete Sachen (z. B. Laptop eines Freundes) sowie Schlüsselverlust fremder Schlüssel, etwa einer Schließanlage beim Vermieter oder Arbeitgeber.
- Ausland: weltweiter Schutz zumindest für vorübergehende Aufenthalte.
- Vorsorgeversicherung: Neue Risiken nach Vertragsschluss sind automatisch bis zur Meldung mitversichert.
Single, Paar oder Familie?
Der Single-Tarif schützt nur Sie selbst. Ein Paar- oder Familientarif schließt Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ein. Kinder bleiben meist auch nach der Volljährigkeit versichert, solange sie sich in der ersten Ausbildung oder im Studium befinden und unverheiratet sind – die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Unverheiratete Partner sollten namentlich im Vertrag stehen. Mit dem Zusammenziehen lohnt es sich, zwei Einzelverträge zu einem zusammenzulegen.
Richtig handeln im Schadenfall
- Schaden unverzüglich der Versicherung melden, mit Fotos, Zeugen und einer kurzen Schilderung.
- Keine Zahlung leisten und keine Zusagen machen, bevor die Versicherung den Fall geprüft hat. Der Versicherer ist an Ihr Anerkenntnis nicht gebunden; zahlen Sie vorschnell, bleiben Sie womöglich darauf sitzen.
- Unterlagen des Geschädigten (Rechnungen, Kostenvoranschläge) an die Versicherung weiterleiten.
Kosten und Kündigung
Die Beiträge hängen von Personenkreis, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung ab. Eine Selbstbeteiligung spart meist nur wenig; jährliche Zahlung ist oft günstiger als monatliche. Verträge laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf kündigen. Nach einem Schadenfall und bei einer Beitragserhöhung können Sie außerordentlich kündigen. Ältere Verträge mit niedrigen Deckungssummen sollten Sie überprüfen und gegebenenfalls ersetzen – aber erst kündigen, wenn der neue Vertrag angenommen ist.
Welche weiteren Versicherungen sinnvoll sind, lesen Sie im Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Häufige Fragen
Was zahlt die private Haftpflichtversicherung?
Sie ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen im Privatleben fahrlässig zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab – bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Welche Deckungssumme brauche ich?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, besser 50 oder 100 Millionen Euro.
Sind meine Kinder mitversichert?
Im Familientarif ja, meist bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Studiums. Achten Sie zusätzlich darauf, dass Schäden durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) bezahlt werden.
Zahlt die Privathaftpflicht Schäden durch meinen Hund?
Nein. Für Hunde und Pferde brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind dagegen meist mitversichert.
Quellen
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- § 828 BGB – Minderjährige – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
- § 103 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__103.html
- Verbraucherzentrale – Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-alle-13891
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