Sterbegeldversicherung: Tipps, Wartezeit, Rückkaufswert und Alternativen
Inhalt dieser Seite
- Was ist eine Sterbegeldversicherung?
- Wofür braucht man eine Sterbegeldversicherung?
- So funktioniert der Vertrag
- Ab wann greift eine Sterbegeldversicherung? Die Wartezeit
- Ab welchem Alter und bis zu welchem Alter?
- Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
- Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung?
- Worauf du beim Abschluss achten solltest
- Kündigung, Rückkaufswert und vorzeitige Auszahlung
- Sozialamt, Pfändung und Steuern
- Alternativen zur Sterbegeldversicherung
- Was ist im Todesfall zu tun?
- Häufige Fragen
Kurz beantwortet
- Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung auf den Todesfall, meist mit einer Summe von wenigen Tausend Euro, die die Bestattungskosten decken soll.
- In den ersten 1 bis 3 Jahren zahlen viele Tarife bei Tod durch Krankheit nur die eingezahlten Beiträge zurück (Wartezeit); bei Unfalltod gilt der Schutz meist sofort.
- Wer lange lebt, zahlt oft mehr ein, als ausgezahlt wird. Verbraucherzentralen halten die Verträge deshalb meist für ein Verlustgeschäft.
- Alternativen: selbst auf einem Tagesgeldkonto ansparen, in jüngeren Jahren eine Risikolebensversicherung oder ein Bestattungsvorsorge-Treuhandkonto.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung auf den Todesfall mit einer vergleichsweise kleinen Versicherungssumme, meist zwischen 2.000 und 20.000 Euro. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe an die eingetragene bezugsberechtigte Person. Das Geld soll die Kosten der Beerdigung decken: Bestatter, Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier, Grabstein und Friedhofsgebühren.
Technisch ist sie mit einer kleinen Kapitallebensversicherung verwandt: Die Leistung ist sicher, denn jeder Mensch stirbt irgendwann. Deshalb baut der Vertrag Deckungskapital auf und hat einen Rückkaufswert, anders als eine reine Risikolebensversicherung.
Wofür braucht man eine Sterbegeldversicherung?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Kosten einer Bestattung tragen nach § 1968 BGB die Erben. Wer für die Bestattung sorgen muss, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer, in der Regel der Ehepartner, die Kinder, Eltern und Geschwister. Eine einfache Beerdigung mit Grab und Feier kostet je nach Ort und Wünschen oft mehrere Tausend bis über 10.000 Euro.
Eine Sterbegeldversicherung soll verhindern, dass Angehörige diese Summe aus eigener Tasche vorstrecken müssen. Ist genügend Erbe vorhanden, wird sie nicht gebraucht, denn die Bestattung wird ohnehin aus dem Nachlass bezahlt.
So funktioniert der Vertrag
- Versicherungssumme: Du legst bei Abschluss fest, wie viel ausgezahlt werden soll.
- Beitrag: Er hängt vor allem vom Eintrittsalter, der Versicherungssumme und der Beitragsdauer ab. Je älter du beim Abschluss bist, desto höher der Beitrag.
- Beitragsdauer: lebenslang oder bis zu einem festen Alter, etwa 85 oder 90 Jahre. Danach ist der Vertrag beitragsfrei, die Leistung bleibt.
- Überschüsse: Viele Verträge erhöhen die Summe durch Überschussbeteiligung. Garantiert ist aber nur die vereinbarte Mindestsumme.
- Gesundheitsfragen: Die meisten Tarife verzichten darauf. Im Gegenzug gibt es eine Wartezeit.
Ab wann greift eine Sterbegeldversicherung? Die Wartezeit
Weil keine Gesundheitsprüfung stattfindet, schützen sich Versicherer mit einer Wartezeit oder einer gestaffelten Leistung. Typisch sind 12 bis 36 Monate. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit an einer Krankheit, erstattet der Versicherer meist nur die bis dahin gezahlten Beiträge. Manche Tarife zahlen gestaffelt, zum Beispiel im ersten Jahr einen Teil, im zweiten einen größeren Teil und erst ab dem dritten Jahr die volle Summe.
Bei einem Unfalltod zahlen viele Tarife sofort die volle Summe, manche sogar das Doppelte. Prüfe diese Regeln vor dem Abschluss in den Versicherungsbedingungen.
Ab welchem Alter und bis zu welchem Alter?
Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht. Die Versicherer legen sie selbst fest. Üblich ist ein Abschluss ab etwa 40 oder 50 Jahren bis zu einem Eintrittsalter von 75 bis 85 Jahren. Einige Anbieter nehmen auch Jüngere oder sehr Alte auf. Sterbegeldversicherungen für Kinder bieten nur wenige Versicherer an; für Familien ist eine Risikolebensversicherung der Eltern meist sinnvoller.
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
Die Rechnung ist einfach: Lebt die versicherte Person lange, zahlt sie oft deutlich mehr Beiträge ein, als später ausgezahlt wird. Der Grund sind Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten und der Preis für das Todesfallrisiko.
Sinnvoll sein kann eine Sterbegeldversicherung vor allem, wenn
- du kein nennenswertes Erspartes hast und auch nicht regelmäßig selbst sparen würdest,
- du Angehörige auf keinen Fall mit den Kosten belasten willst oder keine Angehörigen hast,
- du den Betrag ausdrücklich vor dem Zugriff für andere Zwecke schützen willst.
Eher nicht sinnvoll ist sie, wenn ausreichend Geld vorhanden ist oder du jung und gesund bist.
Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung?
| Merkmal | Sterbegeldversicherung | Risikolebensversicherung |
|---|---|---|
| Zweck | Bestattungskosten | Familie oder Kredit absichern |
| Laufzeit | meist lebenslang | feste Laufzeit, z. B. 20 Jahre |
| Leistung | sicher, irgendwann wird gezahlt | nur bei Tod während der Laufzeit |
| Summe | klein (einige Tausend Euro) | hoch (oft 100.000 Euro und mehr) |
| Gesundheitsfragen | meist keine, dafür Wartezeit | ja, Schutz ab Beginn |
| Rückkaufswert | ja | nein |
| Beitrag im Verhältnis zur Summe | hoch | niedrig |
Kurz gesagt: Die Risikolebensversicherung sichert in jüngeren Jahren hohe Summen günstig ab, endet aber meist vor dem Rentenalter. Die Sterbegeldversicherung ist für das Alter gedacht und teuer im Verhältnis zur Leistung.
Worauf du beim Abschluss achten solltest
- Garantierte Summe statt Prognose vergleichen. Überschüsse sind nicht sicher.
- Summe aller Beiträge ausrechnen: Monatsbeitrag × 12 × Beitragsjahre bis zu deiner statistischen Lebenserwartung. Liegt das deutlich über der Leistung, sparst du besser selbst.
- Wartezeit und Leistung in den ersten Jahren prüfen.
- Beitragsende: Endet die Zahlungspflicht mit 85 oder 90 Jahren, oder zahlst du lebenslang?
- Bezugsberechtigung sorgfältig festlegen und aktuell halten.
- Keine unnötigen Zusatzbausteine, wenn sie den Beitrag deutlich erhöhen.
Nach dem Abschluss kannst du den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 152 VVG).
Kündigung, Rückkaufswert und vorzeitige Auszahlung
Eine Sterbegeldversicherung zahlt zu Lebzeiten nichts aus, es gibt also keinen „Erlebensfall“ wie bei einer klassischen Kapitallebensversicherung. Wer Geld braucht, kann nur kündigen. Dann zahlt der Versicherer den Rückkaufswert (§ 169 VVG). Er liegt vor allem in den ersten Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil die Abschluss- und Vertriebskosten zuerst verrechnet werden – gesetzlich mindestens verteilt auf die ersten fünf Vertragsjahre.
Statt zu kündigen, kannst du den Vertrag meist beitragsfrei stellen (§ 165 VVG). Dann zahlst du nichts mehr, die Versicherungssumme sinkt aber. Verbraucherzentralen rechnen gegen eine Gebühr nach, ob sich der Ausstieg lohnt.
Sozialamt, Pfändung und Steuern
- Sozialhilfe: Können die Verpflichteten die Bestattung nicht bezahlen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII). Eine angemessene Bestattungsvorsorge wird bei Sozialleistungen häufig als geschütztes Vermögen anerkannt; das prüft das Amt aber im Einzelfall.
- Pfändung: Lebensversicherungen nur auf den Todesfall sind bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 Euro unpfändbar (§ 850b ZPO). Höhere Summen können gepfändet werden. Mehr zum Schutz des Einkommens liest du unter Pfändungsfreigrenze.
- Erbschaftsteuer: Die Auszahlung an den Bezugsberechtigten kann erbschaftsteuerpflichtig sein, bleibt wegen der Freibeträge aber meist steuerfrei. Erben dürfen für Bestattung und Grabpflege pauschal 15.000 Euro ohne Nachweis abziehen (§ 10 Abs. 5 ErbStG).
Alternativen zur Sterbegeldversicherung
- Selbst ansparen: Ein Tagesgeld- oder Sparkonto kostet nichts und bleibt flexibel. Mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus kommen Angehörige schnell an das Geld.
- Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto: Du legst beim Bestatter fest, wie die Beerdigung aussehen soll, und hinterlegst das Geld auf einem Treuhandkonto.
- Risikolebensversicherung: für Jüngere, die vor allem die Familie absichern wollen.
Denk bei der Vorsorge auch an laufende Verträge, die nach dem Tod weiterlaufen. Welche das sind, liest du unter Welche Versicherungen laufen nach dem Tod weiter? Wie klassische Policen mit Sparanteil funktionieren, erklärt der Beitrag zu Kapitallebensversicherungen.
Was ist im Todesfall zu tun?
- Versicherer möglichst schnell informieren, die Versicherungsnummer steht im Versicherungsschein.
- Sterbeurkunde, Versicherungsschein und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache einreichen.
- Der Versicherer zahlt an die bezugsberechtigte Person, meist innerhalb weniger Tage oder Wochen.
Häufige Fragen
Ab wann zahlt eine Sterbegeldversicherung?
Bei Tod durch Unfall meist sofort. Bei Tod durch Krankheit gilt bei den meisten Tarifen eine Wartezeit von 12 bis 36 Monaten, in der nur die eingezahlten Beiträge erstattet werden oder die Leistung gestaffelt steigt.
Bis zu welchem Alter kann man eine Sterbegeldversicherung abschließen?
Das legt jeder Versicherer selbst fest. Üblich ist ein Eintrittsalter bis 75 oder 85 Jahre, einige Anbieter gehen darüber hinaus.
Kann man sich eine Sterbegeldversicherung vorzeitig auszahlen lassen?
Nur durch Kündigung. Dann erhältst du den Rückkaufswert nach § 169 VVG, der besonders in den ersten Jahren oft unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Alternativ kannst du den Vertrag beitragsfrei stellen.
Was ist besser: Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung?
Für Jüngere, die Familie oder einen Kredit absichern wollen, ist die Risikolebensversicherung günstiger und leistungsstärker. Die Sterbegeldversicherung zielt nur auf die Bestattungskosten im Alter und ist im Verhältnis zur Summe teuer.
Ist eine Sterbegeldversicherung pfändungssicher?
Nur teilweise: Todesfallversicherungen sind bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 Euro unpfändbar (§ 850b ZPO). Darüber hinaus kann gepfändet werden.
Quellen
- Verbraucherzentrale Hamburg – Sterbegeldversicherung: Kein sanftes Ruhekissen – https://www.vzhh.de/node/342
- § 169 VVG – Rückkaufswert – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html
- § 850b ZPO – Bedingt pfändbare Bezüge – https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850b.html
- § 74 SGB XII – Bestattungskosten – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__74.html
- § 10 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb (Pauschbetrag Bestattungskosten) – https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__10.html
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