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Kapitallebensversicherung: Garantiezins, Steuern, Kündigung und Rückkaufswert

Geprüft am 09.10.20264 QuellenLesezeit 4 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Kapitallebensversicherung?
  2. Wie wird eine Kapitallebensversicherung verzinst?
  3. Wie wird die Auszahlung besteuert?
  4. Kündigen, beitragsfrei stellen oder weiterlaufen lassen?
  5. Altverträge: Nachzahlungen und Widerspruch
  6. Wie sicher ist das Geld?
  7. Für wen lohnt sich eine Kapitallebensversicherung heute?
  8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Eine Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz und Sparvertrag: Bei Tod erhalten die Bezugsberechtigten die Versicherungssumme, sonst wird am Laufzeitende das angesparte Kapital ausgezahlt.
  • Der Höchstrechnungszins für neue Verträge liegt seit 2025 bei 1 % – und gilt nur für den Sparanteil, nicht für den ganzen Beitrag.
  • Bei Verträgen ab 2005 sind die Erträge steuerpflichtig. Nur die Hälfte wird besteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 60. (Verträge ab 2012: 62.) Lebensjahr erfolgt.
  • Eine Kündigung in den ersten Jahren kostet viel Geld. Der Rückkaufswert ist gesetzlich nach unten abgesichert (§ 169 VVG), liegt aber oft unter den eingezahlten Beiträgen.
  • Alte Verträge mit hohem Garantiezins (bis zu 4 %) sind meist wertvoll. Statt zu kündigen, kannst du sie auch beitragsfrei stellen.

Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Eine Kapitallebensversicherung (KLV) verbindet zwei Dinge: eine Risikolebensversicherung, die beim Tod der versicherten Person zahlt, und einen Sparvertrag, der am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Dein Beitrag wird dafür aufgeteilt in einen Risikoanteil, einen Kostenanteil (Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) und einen Sparanteil. Nur der Sparanteil wird verzinst.

Ausgezahlt wird entweder als Einmalbetrag oder – bei entsprechender Vereinbarung – als Rente. Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren sind üblich.

Wie wird eine Kapitallebensversicherung verzinst?

Die Gesamtverzinsung setzt sich zusammen aus:

  • Garantiezins (Rechnungszins): Er gilt für die gesamte Laufzeit und ist bei Vertragsschluss festgelegt. Der gesetzliche Höchstrechnungszins beträgt für Neuverträge seit dem 1. Januar 2025 1 % (§ 2 DeckRV); 2022 bis 2024 waren es nur 0,25 %. Verträge aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren haben dagegen Garantiezinsen von 3,25 bis 4 %.
  • Überschussbeteiligung: Erwirtschaftet der Versicherer mehr als den Garantiezins, werden Versicherte an den Überschüssen beteiligt. Diese Beteiligung ist nicht garantiert, bis sie zugeteilt ist, und wird jedes Jahr neu festgelegt.
  • Schlussüberschuss und Bewertungsreserven: Erst am Ende der Laufzeit fällig, ebenfalls nicht garantiert.
Achtung: Der Garantiezins bezieht sich nur auf den Sparanteil nach Abzug der Kosten. Die tatsächliche Rendite auf deine eingezahlten Beiträge ist deshalb gerade bei neuen Verträgen deutlich niedriger als die angegebene Verzinsung. Achte im Produktinformationsblatt auf die Angabe der Effektivkosten (Renditeminderung durch Kosten).

Wie wird die Auszahlung besteuert?

VertragsabschlussSteuerliche Behandlung der Auszahlung im Erlebensfall
bis 31.12.2004Steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief, mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden und der Todesfallschutz ausreichend hoch war (Altvertragsregelung)
2005 bis 2011Ertrag (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) ist steuerpflichtig. Nur die Hälfte wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und du bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt bist
ab 2012Wie oben, aber Mindestalter 62 Jahre

Grundlage ist § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Sind die Voraussetzungen für die Halbbesteuerung nicht erfüllt, gilt die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf den vollen Ertrag. Die Versicherung behält zunächst Kapitalertragsteuer ein; die Halbbesteuerung wird über die Einkommensteuererklärung umgesetzt. Die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ist einkommensteuerfrei, kann aber der Erbschaftsteuer unterliegen.

Kündigen, beitragsfrei stellen oder weiterlaufen lassen?

Wer vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert. Gerade in den ersten Jahren liegt er oft deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, weil die Abschlusskosten zuerst verrechnet werden. Das Gesetz schützt Versicherte seit 2008 aber in zwei Punkten (§ 169 VVG):

  • Bei Kündigung erhältst du mindestens das Deckungskapital, das sich ergibt, wenn die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt werden.
  • Ein zusätzlicher Stornoabzug ist nur erlaubt, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Ein Abzug für noch nicht getilgte Abschlusskosten ist unwirksam.

Alternativen zur Kündigung:

  • Beitragsfreistellung: Du zahlst nichts mehr ein, der Vertrag läuft mit verringerter Versicherungssumme weiter. Der hohe Garantiezins alter Verträge bleibt für das vorhandene Guthaben erhalten.
  • Policendarlehen: Bei kurzfristigem Geldbedarf verleiht der Versicherer Geld gegen das Guthaben.
  • Verkauf an einen Aufkäufer: Manchmal mehr als der Rückkaufswert, aber der Todesfallschutz geht verloren. Angebote genau prüfen.
Beispiel: Ein Vertrag aus dem Jahr 2003 mit 3,25 % Garantiezins läuft noch sieben Jahre. Wer kündigt, gibt eine garantierte Verzinsung auf, die bei sicheren Anlagen heute kaum zu bekommen ist, und verzichtet meist auf einen Teil des Schlussüberschusses. Die steuerfreie Auszahlung des Altvertrags bleibt nach 12 Jahren Laufzeit zwar auch bei Kündigung erhalten – trotzdem ist Weiterlaufen oder Beitragsfreistellung meist die bessere Wahl.

Altverträge: Nachzahlungen und Widerspruch

Der Bundesgerichtshof hat 2012 Klauseln zu Abschlusskosten, Stornoabzug und Rückkaufswert in vielen Verträgen der Jahre 2001 bis 2007 für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 202/10). Betroffene, die gekündigt hatten, konnten Nachzahlungen verlangen; viele dieser Ansprüche sind inzwischen verjährt. Bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen wurden und eine fehlerhafte Belehrung enthielten, kann unter Umständen noch ein Widerspruch möglich sein. Das ist eine Frage des Einzelfalls; eine Verbraucherzentrale kann den Vertrag prüfen.

Wie sicher ist das Geld?

Lebensversicherer unterliegen der Aufsicht der BaFin und müssen Rückstellungen bilden. Gerät ein Versicherer in Schieflage, übernimmt der gesetzliche Sicherungsfonds Protektor die Verträge (§ 223 VAG). Die Aufsicht kann die garantierten Leistungen dabei um höchstens 5 % kürzen.

Für wen lohnt sich eine Kapitallebensversicherung heute?

Für Neuabschlüsse ist die KLV wegen niedriger Garantien und hoher Kosten nur selten erste Wahl. Verbraucherschützer empfehlen meist, Absicherung und Geldanlage zu trennen: eine günstige Risikolebensversicherung für Hinterbliebene und für den Vermögensaufbau zum Beispiel einen breit gestreuten Fonds- oder ETF-Sparplan in einem Wertpapierdepot. Welche Anlageform zu dir passt, hängt von deiner Risikobereitschaft ab. Wie Zinsen über lange Laufzeiten wirken, zeigt der Beitrag zum Zinseszins. Wer bereits einen guten Altvertrag besitzt, sollte ihn dagegen nicht vorschnell kündigen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Garantiezins bei der Kapitallebensversicherung?

Für Neuverträge seit 2025 höchstens 1 % auf den Sparanteil. Ältere Verträge haben je nach Abschlussjahr bis zu 4 %.

Muss ich die Auszahlung meiner Lebensversicherung versteuern?

Bei Verträgen bis Ende 2004 meist nicht. Bei späteren Verträgen ist der Ertrag steuerpflichtig, nach 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 60 bzw. 62 Jahren aber nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz.

Lohnt es sich, eine Kapitallebensversicherung zu kündigen?

Meist nicht bei alten Verträgen mit hohem Garantiezins oder steuerfreier Auszahlung. Prüfe Beitragsfreistellung oder Policendarlehen als Alternative und vergleiche den Rückkaufswert mit dem erwarteten Ablaufwert.

Was bekomme ich bei Kündigung zurück?

Den Rückkaufswert. Er beträgt mindestens das Deckungskapital bei Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre; ein Stornoabzug ist nur erlaubt, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.

Quellen

  1. § 2 DeckRV – Höchstzinssatz – https://www.gesetze-im-internet.de/deckrv_2016/__2.html
  2. § 20 EStG – Kapitalvermögen – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
  3. § 169 VVG – Rückkaufswert – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html
  4. § 223 VAG – Sicherungsfonds – https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__223.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im November 2016, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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