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Schwere Krankheit: So schützen Sie sich vor dem finanziellen Absturz

Geprüft am 09.10.20265 QuellenLesezeit 4 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Wo die finanzielle Lücke wirklich entsteht
  2. Was die Krankenkasse übernimmt
  3. Einkommen bei langer Krankheit
  4. Welche Versicherungen die Lücke schließen
  5. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung im Detail
  6. Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
  7. Was Sie zusätzlich tun können
  8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Die Behandlung einer schweren Krankheit zahlt in Deutschland fast vollständig die Krankenversicherung. Ihre Zuzahlungen sind auf 2 % des Bruttoeinkommens im Jahr begrenzt, bei chronisch Kranken auf 1 %.
  • Das größere finanzielle Risiko ist der Einkommensausfall: Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung gibt es Krankengeld (höchstens 90 % des Nettolohns) für maximal 78 Wochen.
  • Wichtigste Absicherung für Berufstätige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease) zahlt bei bestimmten Diagnosen eine Einmalsumme und kann ergänzen.
  • Gesundheitsfragen im Antrag immer vollständig und wahr beantworten. Sonst kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und im Ernstfall die Leistung verweigern.

Wo die finanzielle Lücke wirklich entsteht

Eine Diagnose wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall trifft viele Menschen mitten im Berufsleben. Neben der gesundheitlichen Belastung kommt schnell die Frage: Können wir uns das leisten? Die gute Nachricht vorweg: Die Behandlungskosten selbst führen in Deutschland selten zum finanziellen Ruin. Gefährlich wird meist etwas anderes – das Einkommen fällt weg, während Miete, Kredite und Lebenshaltung weiterlaufen.

Was die Krankenkasse übernimmt

Gesetzlich Versicherte erhalten notwendige Behandlungen, Operationen, Medikamente, Reha und Hilfsmittel als Sachleistung. Selbst zahlen Sie vor allem Zuzahlungen, etwa 10 € pro Krankenhaustag (höchstens 28 Tage im Jahr) oder 10 % für Arzneimittel (mindestens 5 €, höchstens 10 €).

Diese Zuzahlungen sind gedeckelt: Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts, für chronisch Kranke 1 % (§ 62 SGB V). Sammeln Sie Quittungen und beantragen Sie bei Ihrer Kasse die Befreiung, sobald die Grenze erreicht ist.

Nicht oder nur teilweise bezahlt werden zum Beispiel Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs, Komfortleistungen wie ein Einzelzimmer, Fahrten zu ambulanten Terminen in vielen Fällen sowie Kosten im Haushalt, etwa für Kinderbetreuung oder Umbauten. Privat Versicherte sollten prüfen, welche Leistungen ihr Tarif enthält und wie hoch der Selbstbehalt ist.

Einkommen bei langer Krankheit

  1. Lohnfortzahlung: Arbeitnehmer erhalten bis zu sechs Wochen ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber (mehr dazu im Beitrag zum Entgeltfortzahlungsgesetz).
  2. Krankengeld: Danach zahlt die gesetzliche Kasse Krankengeld. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts, und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt (§ 47 SGB V). Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.
  3. Ende nach 78 Wochen: Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V).
  4. Erwerbsminderungsrente: Wer danach nicht mehr oder nur wenige Stunden arbeiten kann, erhält unter Umständen eine Rente der Deutschen Rentenversicherung. Sie liegt meist deutlich unter dem früheren Nettoeinkommen.
Achtung: Selbstständige ohne Wahltarif oder Krankentagegeld haben oft gar keinen Anspruch auf Krankengeld. Für sie ist eine eigene Absicherung besonders wichtig.

Welche Versicherungen die Lücke schließen

VersicherungWas sie zahltFür wen sinnvoll
BerufsunfähigkeitsversicherungMonatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können (in den meisten Verträgen ab 50 %) – unabhängig von der Ursachepraktisch alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben
KrankentagegeldversicherungTagegeld während der Arbeitsunfähigkeit, ergänzt oder ersetzt das KrankengeldSelbstständige, Gutverdiener mit großer Lücke zum Krankengeld
Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease)Einmalbetrag bei Diagnose einer im Vertrag genannten KrankheitErgänzung, oder wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu bekommen ist
RisikolebensversicherungEinmalbetrag an Hinterbliebene im TodesfallFamilien, Kreditnehmer

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt bei Verbraucherschützern als wichtigste Absicherung der Arbeitskraft, weil sie unabhängig von der Diagnose leistet – also auch bei psychischen Erkrankungen oder Rückenleiden, die besonders häufig zur Berufsunfähigkeit führen. Eine Alternative für Menschen mit Vorerkrankungen kann die Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung sein.

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung im Detail

Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, sobald eine im Vertrag aufgeführte Krankheit festgestellt wird – typischerweise Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose oder Organversagen. Das Geld ist frei verwendbar, etwa für Kreditraten, Haushaltshilfe oder einen Umbau der Wohnung.

Darauf sollten Sie achten:

  • Krankheitsliste und Definitionen: Nicht jede Krebsart oder jeder Infarkt zählt. Frühstadien sind oft ausgeschlossen oder werden nur anteilig bezahlt.
  • Wartezeit: In den ersten Monaten nach Abschluss besteht häufig kein Schutz.
  • Überlebensfrist: Manche Verträge zahlen nur, wenn die versicherte Person die Diagnose eine bestimmte Zeit überlebt.
  • Psychische Erkrankungen und viele chronische Leiden sind meist nicht versichert.
  • Summe richtig wählen: Orientieren Sie sich an Ihrem Einkommen für einige Jahre und an laufenden Kreditverpflichtungen.
Merksatz: Die Dread-Disease-Police ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt nur bei bestimmten Diagnosen einmalig, die BU zahlt bei jeder Ursache laufend.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Bei allen genannten Versicherungen stellt der Versicherer im Antrag Gesundheitsfragen. Sie müssen alle Umstände angeben, nach denen in Textform gefragt wird (§ 19 VVG). Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert, dass der Versicherer zurücktritt, kündigt oder den Vertrag rückwirkend anpasst. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Täuschung kann er das noch bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss tun, sonst bis zu fünf Jahre. Holen Sie im Zweifel Ihre Patientenakte bei den Ärzten ein, bevor Sie den Antrag ausfüllen. Bei schwierigen Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage über einen Versicherungsberater oder Makler.

Was Sie zusätzlich tun können

  • Einen Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben auf einem Tagesgeldkonto anlegen.
  • Bei Krediten prüfen, ob Ratenpausen möglich sind, und früh mit der Bank sprechen.
  • Beratung nutzen: Krankenkassen, Krebsberatungsstellen und Sozialdienste der Kliniken helfen bei Anträgen auf Krankengeld, Reha, Schwerbehindertenausweis und Erwerbsminderungsrente.
  • Laufende Ausgaben senken – Ideen dazu im Beitrag Wo kann man jetzt noch sparen?

Häufige Fragen

Wer zahlt die Behandlung einer schweren Krankheit?

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte leisten nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens im Jahr, chronisch Kranke 1 %.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die ersten sechs Wochen davon zahlt bei Arbeitnehmern in der Regel der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter.

Lohnt sich eine Dread-Disease-Versicherung?

Als Ergänzung oder wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ist. Sie zahlt nur bei den im Vertrag genannten Diagnosen eine Einmalsumme; Krankheitsliste, Wartezeit und Definitionen genau vergleichen.

Was passiert bei falschen Gesundheitsangaben im Antrag?

Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder ihn anpassen und im Leistungsfall unter Umständen nicht zahlen (§ 19 VVG). Deshalb alle gefragten Erkrankungen vollständig angeben.

Quellen

  1. § 62 SGB V – Belastungsgrenze – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html
  2. § 47 SGB V – Höhe des Krankengeldes – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
  3. § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
  4. § 19 VVG – Anzeigepflicht – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html
  5. § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__21.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Juli 2014, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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