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Wo kann man jetzt noch sparen? Spartipps 2026 für den Haushalt

Geprüft am 09.10.20264 QuellenLesezeit 4 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Wo sich Sparen 2026 am meisten lohnt
  2. 1. Strom- und Gasanbieter wechseln
  3. 2. Girokonto und Erspartes
  4. 3. Versicherungen prüfen
  5. 4. Verträge und Abos
  6. 5. Mobilität
  7. 6. Weitere Spartipps für den Alltag
  8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Das größte Sparpotenzial liegt meist bei Strom und Gas: Wer noch in der Grundversorgung ist, kann mit zwei Wochen Frist kündigen und in einen günstigeren Tarif wechseln.
  • Seit 2026 ist die Gasspeicherumlage weggefallen und der Bund bezuschusst die Strom-Netzentgelte. Prüfe, ob dein Versorger die Entlastung weitergibt.
  • Weitere Hebel: Girokonto ohne hohe Gebühren, Tagesgeld statt zinslosem Konto, Freistellungsauftrag, Versicherungen und Abos jährlich prüfen.
  • Kleine Beträge summieren sich: 30 € im Monat sind 360 € im Jahr.

Wo sich Sparen 2026 am meisten lohnt

Sparen heißt nicht verzichten, sondern laufende Kosten senken, ohne dass sich im Alltag viel ändert. Am meisten bringt es bei Ausgaben, die jeden Monat automatisch abgebucht werden: Energie, Konten, Versicherungen, Verträge. Einmal geprüft und gewechselt, spart das über Jahre. Geh am besten deine Kontoauszüge der letzten drei Monate durch und markiere jede regelmäßige Abbuchung.

1. Strom- und Gasanbieter wechseln

Viele Haushalte zahlen noch den Tarif der Grundversorgung. Das ist der Standardtarif des örtlichen Versorgers, in den du automatisch fällst, wenn du nie einen anderen Vertrag abgeschlossen hast. Er ist oft teurer als Sondertarife desselben oder anderer Anbieter.

  • Kündigung: Grundversorgungsverträge kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV, für Gas entsprechend die GasGVV).
  • Schneller Wechsel: Seit Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel beim Strom werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Vertragliche Kündigungsfristen gelten aber weiter.
  • Preiserhöhung: Erhöht dein Anbieter die Preise einseitig, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Er muss dich vorher informieren.
  • Nach der Mindestlaufzeit: Verträge, die sich stillschweigend verlängern, kannst du danach in der Regel monatlich kündigen.
Achtung: Vergleiche den Preis für deinen tatsächlichen Verbrauch im ersten und zweiten Jahr. Hohe Neukundenboni machen Tarife im ersten Jahr billig, danach oft teurer. Achte auf eine Preisgarantie, kurze Laufzeit (höchstens 12 Monate) und keine Vorauskasse.

Für den Wechsel brauchst du nur Zählernummer, Zählerstand und, falls vorhanden, die Marktlokations-ID von deiner letzten Rechnung. Den alten Vertrag kündigt meist der neue Anbieter für dich.

Was sich 2026 bei den Energiekosten geändert hat

Zum 01.01.2026 ist die Gasspeicherumlage entfallen, der Bund übernimmt diese Kosten. Außerdem bezuschusst der Bund die Netzentgelte beim Strom. Laut Bundesregierung kann ein Haushalt mit 3.500 kWh Strom und 20.000 kWh Gas dadurch 2026 im Schnitt rund 160 € im Jahr sparen. Die Versorger müssen diese Entlastungen weitergeben. Prüfe deine nächste Abrechnung oder Abschlagsanpassung darauf.

Verbrauch senken

  • Geräte im Standby mit schaltbarer Steckdosenleiste ganz ausschalten.
  • Raumtemperatur um 1 Grad senken spart nach gängiger Faustregel rund 6 % Heizenergie.
  • Waschmaschine mit 30 oder 40 Grad und voller Trommel, Spülmaschine im Eco-Programm.
  • Alte Kühlgeräte (älter als etwa 15 Jahre) sind oft echte Stromfresser.

2. Girokonto und Erspartes

Kontoführungsgebühren von 10 € im Monat summieren sich auf 120 € im Jahr. Vergleiche dein Konto mit Angeboten anderer Banken; die gesetzliche Kontowechselhilfe macht den Umzug einfach. Mehr dazu im Beitrag Girokonten vergleichen.

Geld, das du kurzfristig nicht brauchst, sollte nicht zinslos auf dem Girokonto liegen. Tagesgeld ist täglich verfügbar, Festgeld bringt für feste Laufzeiten meist etwas mehr. Achte darauf, dass die Bank der gesetzlichen Einlagensicherung eines EU-Staats unterliegt (bis 100.000 € pro Person und Bank) und ob der Zins nur für Neukunden gilt. Damit Zinsen nicht unnötig besteuert werden, stellst du einen Freistellungsauftrag bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) im Jahr. Wie Zinsen über Jahre wachsen, zeigt der Beitrag Zinseszins.

3. Versicherungen prüfen

  • Doppelte Verträge aufspüren, etwa zwei Haftpflichtversicherungen nach dem Zusammenziehen.
  • Unnötige Policen kündigen, zum Beispiel Handy- oder Brillenversicherungen.
  • Kfz-Versicherung: Bei Verträgen, die sich zum 1. Januar verlängern, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer sein; bei einer Beitragserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
  • Selbstbeteiligung vereinbaren senkt die Beiträge oft spürbar.

Wichtige Absicherungen wie Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeitsschutz solltest du dagegen nicht aus Spargründen streichen.

4. Verträge und Abos

Streamingdienste, Fitnessstudio, Zeitschriften, Apps: Viele Abos laufen weiter, obwohl man sie kaum nutzt. Bei Verträgen, die seit dem 01.03.2022 geschlossen wurden, können Verbraucher nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen. Online abgeschlossene Verträge lassen sich über einen Kündigungsbutton auf der Website beenden. Auch beim Handy- und Internetvertrag lohnt ein Vergleich: Ältere Tarife sind oft teurer als aktuelle Angebote mit mehr Leistung. Tipps dazu im Beitrag Preiswerter Internetanschluss.

5. Mobilität

Das Deutschlandticket kostet seit 01.01.2026 63 € im Monat. Für Pendler kann es deutlich günstiger sein als Monatskarten oder das Auto, viele Arbeitgeber bezuschussen es als Jobticket. Wer das Auto behält, spart mit vorausschauendem Fahren, korrektem Reifendruck und dem Tanken am Abend, wenn die Preise häufig niedriger sind.

6. Weitere Spartipps für den Alltag

  • Haushaltsbuch oder Banking-App mit Kategorien nutzen: Wer seine Ausgaben kennt, findet Sparposten schneller.
  • Einkaufsliste und Wochenplan beim Lebensmitteleinkauf, Grundpreise vergleichen.
  • Dispokredit vermeiden: Dispozinsen sind sehr hoch. Ein günstiger Ratenkredit zur Ablösung kann sich lohnen.
  • Steuererklärung abgeben: Viele Arbeitnehmer bekommen Geld zurück.
  • Automatisch sparen: Ein Dauerauftrag am Monatsanfang aufs Tagesgeldkonto sorgt dafür, dass gespart wird, bevor das Geld ausgegeben ist.
Beispiel: Ein Zwei-Personen-Haushalt wechselt aus der Grundversorgung in einen günstigeren Stromtarif (−150 € im Jahr), kündigt zwei ungenutzte Abos (−180 €), wechselt zu einem gebührenfreien Girokonto (−96 €) und streicht eine doppelte Haftpflicht (−70 €). Ersparnis: rund 500 € im Jahr bei etwa drei Stunden Aufwand. Die Werte sind Beispielzahlen; deine Ersparnis hängt von deinen Verträgen ab.

Häufige Fragen

Wo kann man im Haushalt am meisten sparen?

Meist bei den laufenden Verträgen: Strom- und Gastarif, Kontogebühren, Versicherungen und Abos. Ein Wechsel aus der Grundversorgung bringt oft den größten Einzelbetrag.

Wie schnell kann ich den Stromanbieter wechseln?

Aus der Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen. Technisch muss der Lieferantenwechsel beim Strom seit Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein; vertragliche Kündigungsfristen bei Sonderverträgen gelten aber weiter.

Was ist 2026 bei den Energiekosten neu?

Die Gasspeicherumlage ist zum 1. Januar 2026 entfallen, und der Bund bezuschusst die Strom-Netzentgelte. Die Versorger müssen diese Entlastungen an die Kunden weitergeben.

Quellen

  1. § 20 StromGVV – Kündigung der Grundversorgung – https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__20.html
  2. Bundesregierung – Niedrigere Energiekosten für alle – https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/wirksam-regieren/senkung-energiepreise-2358526
  3. Verbraucherzentrale Niedersachsen – Gasspeicherumlage fällt 2026 weg – https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-wohnen/energiepreise-anbieterwechsel/gasspeicherumlage-faellt-2026-weg-was-bedeutet-das-fuer-verbraucherinnen-verbraucher
  4. § 309 BGB – Klauselverbote (Laufzeit und Kündigung) – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2014, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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