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Wie lange dauern Auslandsüberweisungen? Dauer in EU und weltweit

Geprüft am 09.10.20264 QuellenLesezeit 6 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Wie lange dauert eine Auslandsüberweisung? Der Überblick
  2. Überweisungen in Euro innerhalb Europas: maximal ein Geschäftstag
  3. Echtzeitüberweisung: in Sekunden ins EU-Ausland
  4. Neu seit Oktober 2025: Empfängerüberprüfung
  5. Überweisungen in anderen Währungen und außerhalb Europas
  6. Was kostet eine Auslandsüberweisung?
  7. Geld nicht angekommen: Was tun?
  8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Überweisungen in Euro innerhalb des EWR (z. B. nach Belgien oder Griechenland) dauern höchstens einen Geschäftstag – genauso lange wie im Inland.
  • Echtzeitüberweisungen kommen in Sekunden an, rund um die Uhr. Seit 9. Oktober 2025 muss jede Bank im Euroraum sie anbieten – ohne Aufpreis.
  • In anderen EWR-Währungen sind bis zu vier Geschäftstage erlaubt. Für Länder außerhalb des EWR gibt es keine gesetzliche Frist; üblich sind 2 bis 5 Bankarbeitstage.
  • Seit Oktober 2025 prüft die Bank vor jeder SEPA-Überweisung, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen.

Wie lange dauert eine Auslandsüberweisung? Der Überblick

Die Dauer hängt vor allem von zwei Dingen ab: in welcher Währung Sie überweisen und in welches Land. Für Euro-Überweisungen innerhalb Europas gibt es feste gesetzliche Höchstfristen, für Überweisungen in andere Teile der Welt nicht.

Art der ÜberweisungTypische DauerRechtsgrundlage
SEPA-Echtzeitüberweisung in Eurowenige Sekunden, rund um die UhrVerordnung (EU) 2024/886
SEPA-Überweisung in Euro (online)höchstens 1 Geschäftstag§ 675s BGB
SEPA-Überweisung in Euro (Papierbeleg)höchstens 2 Geschäftstage§ 675s BGB
Andere EWR-Währung (z. B. Zloty, Kronen)höchstens 4 Geschäftstage, wenn so vereinbart§ 675s BGB
Länder außerhalb des EWR (z. B. USA, Türkei, Thailand)meist 2 bis 5 Bankarbeitstage, teils längerkeine gesetzliche Frist

Stand: Oktober 2026. „Geschäftstag“ heißt Bankarbeitstag; Wochenenden und bestimmte Feiertage zählen nicht.

Überweisungen in Euro innerhalb Europas: maximal ein Geschäftstag

Für eine normale Überweisung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gilt dieselbe Frist wie im Inland: Ihre Bank muss sicherstellen, dass das Geld spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags bei der Bank des Empfängers eingeht (§ 675s Abs. 1 BGB). Bei einem Überweisungsträger aus Papier darf es einen Geschäftstag länger dauern. Die Bank des Empfängers muss den Betrag dann unverzüglich gutschreiben.

Für die Frist zählt der Zeitpunkt, an dem der Auftrag bei Ihrer Bank eingeht. Banken legen dafür einen Annahmeschluss fest (oft am Nachmittag). Ein Auftrag, der danach oder am Wochenende eingeht, gilt erst am nächsten Geschäftstag als zugegangen.

Beispiel: Sie überweisen am Freitag um 18 Uhr per Onlinebanking 500 € an einen Vermieter in Belgien. Der Annahmeschluss Ihrer Bank ist vorbei, der Auftrag gilt am Montag als eingegangen. Das Geld muss spätestens am Dienstag bei der belgischen Bank sein. Als Echtzeitüberweisung wäre es noch am Freitagabend angekommen.

Belgien, Griechenland, Frankreich: alles wie im Inland

Ob Sie nach Belgien, Griechenland, Österreich, Italien oder Spanien überweisen: Alle diese Länder nutzen den Euro und gehören zum SEPA-Raum (Single Euro Payments Area). Eine Überweisung dorthin dauert deshalb genauso lange wie eine Überweisung innerhalb Deutschlands. Sie brauchen nur die IBAN des Empfängers; die BIC ist bei SEPA-Überweisungen nicht mehr nötig.

Zum SEPA-Raum gehören neben allen EU-Staaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und einige weitere europäische Länder und Kleinstaaten. Die gesetzliche Ein-Tages-Frist des BGB gilt für Zahlungen innerhalb des EWR; bei Ländern wie der Schweiz oder Großbritannien sind Euro-Überweisungen über SEPA in der Praxis aber ähnlich schnell.

Echtzeitüberweisung: in Sekunden ins EU-Ausland

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken und Zahlungsdienstleister im Euroraum, die normale Euro-Überweisungen anbieten, ihren Kunden auch das Senden von Echtzeitüberweisungen ermöglichen. Empfangen müssen sie diese schon seit dem 9. Januar 2025. Grundlage ist die EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen (Verordnung (EU) 2024/886).

  • Schnell: Das Geld ist binnen Sekunden auf dem Empfängerkonto, an jedem Kalendertag rund um die Uhr – auch am Wochenende.
  • Nicht teurer: Eine Echtzeitüberweisung darf nicht mehr kosten als eine normale Überweisung.
  • Endgültig: Das Geld ist sofort weg. Ein Rückruf ist praktisch nicht möglich. Prüfen Sie Empfänger und Betrag deshalb vorher genau.
  • Nicht-Euro-Länder der EU: Banken in EU-Staaten mit eigener Währung (etwa Polen, Schweden, Tschechien) müssen Echtzeitüberweisungen in Euro bis spätestens 9. Juli 2027 anbieten.

Viele Banken setzen für Echtzeitüberweisungen Betragsgrenzen, die Sie im Onlinebanking selbst anpassen können. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.

Neu seit Oktober 2025: Empfängerüberprüfung

Ebenfalls seit dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken im Euroraum vor jeder SEPA-Überweisung – normal oder in Echtzeit – ab, ob der eingegebene Name des Empfängers zur IBAN passt (englisch Verification of Payee). Sie erhalten eine Rückmeldung wie „passt“, „passt fast“ (mit Namensvorschlag) oder „passt nicht“. Sie können trotzdem überweisen, tragen dann aber das Risiko, falls das Geld beim Falschen landet.

Für Privatkunden ist diese Prüfung verpflichtend. Daueraufträge, die vor dem 9. Oktober 2025 eingerichtet wurden, laufen ohne neue Prüfung weiter, bis Sie sie ändern.

Überweisungen in anderen Währungen und außerhalb Europas

Andere Währungen im EWR

Überweisen Sie in Zloty, schwedischen oder dänischen Kronen innerhalb des EWR, darf Ihre Bank mit Ihnen eine Frist von bis zu vier Geschäftstagen vereinbaren (§ 675s Abs. 1 Satz 2 BGB). Häufig geht es schneller.

Länder außerhalb des EWR

Für Überweisungen etwa in die USA, die Türkei, nach Asien oder Afrika gibt es keine gesetzliche Höchstfrist. Sie laufen meist über das SWIFT-Netz und oft über eine oder mehrere zwischengeschaltete Korrespondenzbanken. Üblich sind 2 bis 5 Bankarbeitstage; bei exotischen Währungen, Feiertagen im Zielland oder Rückfragen zur Geldwäscheprüfung kann es länger dauern. Bei größeren Beträgen fragen Banken mitunter nach dem Zweck der Zahlung – Hintergrund sind die Pflichten aus dem Geldwäschegesetz.

Wer die Gebühren trägt, legen Sie mit der Kostenoption fest:

  • SHA (geteilt): Jeder zahlt die Gebühren seiner Bank. Standard und innerhalb des EWR vorgeschrieben.
  • OUR: Sie zahlen alle Gebühren, der Empfänger erhält den vollen Betrag.
  • BEN: Der Empfänger trägt alle Gebühren, sie werden vom Betrag abgezogen.

Zusätzlich fällt beim Währungstausch oft ein Wechselkursaufschlag an, der teurer sein kann als die eigentliche Gebühr. Vergleichen Sie den angebotenen Kurs mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. Wer regelmäßig in Fremdwährungen zahlt oder Geld anlegt, sollte das Wechselkursrisiko kennen (siehe Anlage in fremder Währung).

Was kostet eine Auslandsüberweisung?

Eine Euro-Überweisung in ein anderes EU-Land darf nach EU-Recht nicht mehr kosten als eine entsprechende Inlandsüberweisung in Euro. Bei den meisten Girokonten sind Online-Überweisungen im SEPA-Raum deshalb im Kontomodell enthalten. Für Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums oder in Fremdwährung verlangen Banken dagegen oft feste Gebühren plus Wechselkursaufschlag. Die Konditionen unterscheiden sich stark; ein Blick ins Preis- und Leistungsverzeichnis lohnt sich – oder ein Girokonto-Vergleich.

Geld nicht angekommen: Was tun?

  1. Fristen prüfen: Zählen Sie die Geschäftstage ab dem Eingang des Auftrags, nicht ab dem Absenden am Wochenende.
  2. Kontoauszug prüfen: Ist das Geld abgebucht? Steht ein Rückläufer auf dem Konto, war oft die IBAN falsch oder das Empfängerkonto aufgelöst.
  3. Bank kontaktieren: Ihre Bank kann eine Nachforschung starten und den Zahlungsweg verfolgen. Bei SWIFT-Zahlungen gibt es dafür eine Referenznummer.
  4. Falsche IBAN: Die Bank haftet nicht, wenn Sie selbst eine falsche IBAN angegeben haben. Sie muss sich aber bemühen, das Geld zurückzuholen, und Ihnen bei Misserfolg die verfügbaren Informationen geben, damit Sie Ihren Anspruch selbst geltend machen können.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Überweisung nach Belgien?

Eine normale Online-Überweisung in Euro höchstens einen Geschäftstag, mit Papierbeleg höchstens zwei. Als Echtzeitüberweisung ist das Geld in wenigen Sekunden da, auch am Wochenende.

Wie lange dauert eine Auslandsüberweisung innerhalb der EU?

In Euro höchstens einen Geschäftstag nach Eingang des Auftrags bei Ihrer Bank. In anderen EU-Währungen kann die Bank bis zu vier Geschäftstage vereinbaren.

Wie lange dauert eine Überweisung nach Griechenland?

Genauso lange wie innerhalb Deutschlands, weil Griechenland zum Euroraum gehört: höchstens einen Geschäftstag, als Echtzeitüberweisung wenige Sekunden.

Wie lange dauert ein Geldtransfer in die USA oder in andere Länder außerhalb Europas?

Dafür gibt es keine gesetzliche Frist. Üblich sind 2 bis 5 Bankarbeitstage, je nach Währung, beteiligten Banken und Feiertagen im Zielland auch länger.

Kostet eine Echtzeitüberweisung extra?

Nein. Seit 2025 darf eine Echtzeitüberweisung in Euro nicht mehr kosten als eine normale Überweisung bei derselben Bank.

Quellen

  1. § 675s BGB – Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.html
  2. Deutsche Bundesbank – Fragen und Antworten zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung – https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/veroeffentlichungen/fragen-und-antworten-zu-echtzeitueberweisungen-und-empfaengerueberpruefung/963980/fragen-und-antworten-zu-echtzeitueberweisungen-und-empfaengerueberpruefung-
  3. BaFin – Fragen und Antworten zur Verordnung über Echtzeitüberweisungen – https://www.bafin.de/SharedDocs/Fragen-antworten/DE/faq-voechtzeitueberweisungen/faq-voechtzeitueberweisungen_node.html
  4. Europäische Zentralbank – Was sind Sofortzahlungen? – https://www.ecb.europa.eu/ecb-and-you/explainers/tell-me-more/html/instant_payments.de.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Oktober 2012, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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