Günstigen Internetanschluss finden: Bedarf, Kosten und Ihre Rechte
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Kurz beantwortet
- Buchen Sie nur die Geschwindigkeit, die Sie brauchen – für 1–2 Personen reichen meist 50 Mbit/s.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten über 24 Monate inklusive Anschlussgebühr, Router und Preissprung nach der Aktion.
- Nach der Mindestlaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar – prüfen Sie dann, ob ein Wechsel günstiger ist.
- Ist das Internet dauerhaft zu langsam, dürfen Sie nach einer Messung der Bundesnetzagentur mindern oder kündigen.
Schritt 1: Den eigenen Bedarf klären
Wer zu viel Geschwindigkeit bucht, zahlt jeden Monat für Leistung, die er nicht nutzt. Als grobe Orientierung (Download):
| Haushalt und Nutzung | Empfehlung |
|---|---|
| 1–2 Personen, Surfen, E-Mail, Streaming in HD | 50 Mbit/s |
| Familie, mehrere Streams gleichzeitig, Homeoffice mit Videokonferenzen | 100–250 Mbit/s |
| Große Downloads, Gaming, viele Geräte, 4K-Streaming auf mehreren Geräten | ab 250 Mbit/s bis Glasfaser |
Achten Sie im Homeoffice auch auf den Upload: Er ist bei DSL- und Kabelanschlüssen oft nur ein Bruchteil des Downloads und bestimmt die Qualität von Videokonferenzen.
Schritt 2: Verfügbare Technik prüfen
- DSL/VDSL über die Telefonleitung: weit verbreitet, Geschwindigkeit hängt von der Entfernung zum Verteiler ab.
- Kabel über den TV-Anschluss: hohe Download-Raten, die Bandbreite wird aber mit Nachbarn geteilt.
- Glasfaser bis ins Haus: am leistungsfähigsten und zukunftssicher, beim Ausbau oft mit Aktionspreisen.
- Mobilfunk/5G-Router: Alternative in ländlichen Regionen oder für Mieter mit kurzer Wohndauer.
Welche Technik an Ihrer Adresse verfügbar ist, zeigen die Verfügbarkeitsprüfungen der Anbieter und der Breitbandatlas des Bundes.
Schritt 3: Gesamtkosten über die Laufzeit vergleichen
Der Monatspreis im Werbebanner sagt wenig. Vergleichen Sie die Gesamtkosten über 24 Monate:
Gesamtkosten = Anschlussgebühr + Monatspreise über 24 Monate + Router (Miete oder Kauf) + Versand − Gutschriften
Vergleichsportale helfen bei der Übersicht, finanzieren sich aber über Provisionen und zeigen nicht immer alle Anbieter. Rechnen Sie die Favoriten selbst nach. Die Vertragszusammenfassung, die Ihnen der Anbieter vor Vertragsschluss geben muss, enthält Preise, Geschwindigkeiten und Laufzeit auf einen Blick.
Laufzeit, Kündigung und Ihre Rechte
- Höchstens 24 Monate Mindestlaufzeit; der Anbieter muss Ihnen auch einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten anbieten (§ 56 TKG).
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Bestandskunden sollten dann prüfen, ob ein Neukundenangebot oder ein Wechsel günstiger ist.
- Zu langsam? Weicht die Geschwindigkeit erheblich, dauerhaft oder regelmäßig von der zugesagten ab, dürfen Sie den Preis mindern oder fristlos kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Als Nachweis dient eine Messreihe mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de).
- Anbieterwechsel: Der neue Anbieter organisiert den Wechsel. Der Anschluss darf höchstens einen Arbeitstag ausfallen; danach steht Ihnen für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 10 € oder 20 % des Monatsentgelts zu (§ 59 TKG).
- Umzug: Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, dürfen Sie mit einem Monat Frist kündigen (§ 60 TKG).
Mahnung erhalten, obwohl kein Anschluss besteht?
Bekommen Sie eine Rechnung oder Mahnung für einen Internetanschluss, den Sie nie bestellt oder nie erhalten haben, sollten Sie nicht einfach abwarten. Widersprechen Sie schriftlich, fordern Sie den Nachweis des Vertragsschlusses an und prüfen Sie, ob ein untergeschobener Vertrag oder ein Identitätsmissbrauch vorliegt. Ohne Vertrag besteht keine Zahlungspflicht. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Mehr dazu unter Mahngebühren ohne Rechnung. Weitere Spartipps für den Haushalt finden Sie unter Wo kann man jetzt noch sparen?
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Internetvertrag laufen?
Die Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate. Danach können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Was kann ich tun, wenn mein Internet zu langsam ist?
Messen Sie mehrfach mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur auf breitbandmessung.de. Bestätigt das Protokoll erhebliche Abweichungen, dürfen Sie den Preis mindern oder den Vertrag fristlos kündigen.
Ich habe eine Mahnung für einen Internetanschluss, den ich nicht habe. Was tun?
Schriftlich widersprechen, Nachweis des Vertragsschlusses verlangen und bei Verdacht auf Betrug die Verbraucherzentrale einschalten. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
Quellen
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung – https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html
- § 57 TKG – Minderung und Kündigung bei Abweichung – https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html
- § 59 TKG – Anbieterwechsel – https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html
- Bundesnetzagentur – Breitbandmessung – https://breitbandmessung.de/
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