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Verzugszinsen berechnen: Höhe, Formel und Beispiel (Stand 2026)

Geprüft am 09.10.20264 QuellenLesezeit 6 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was sind Verzugszinsen?
  2. Höhe der Verzugszinsen 2026
  3. Verzugszinsen berechnen: die Formel
  4. Berechnung der Verzugszinsen: Beispiel
  5. Ab wann darf man Verzugszinsen berechnen?
  6. 40-€-Pauschale, Mahnkosten und höhere Zinsen
  7. Verzugszinsen in der Mahnung geltend machen
  8. Ist Zahlungsverzug strafbar?
  9. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Höhe seit 1. Juli 2026: 6,52 % pro Jahr, wenn ein Verbraucher beteiligt ist (Basiszins 1,52 % + 5 Prozentpunkte), und 10,52 % bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen (1,52 % + 9 Prozentpunkte), § 288 BGB.
  • Formel: Verzugszinsen = Betrag × Zinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365.
  • Beispiel: 1.200 € offen, 89 Tage Verzug, Verbraucher: 1.200 × 6,52 % × 89 ÷ 365 = 19,08 €.
  • Verzugszinsen gibt es ab Verzugseintritt – durch Mahnung, kalendermäßig festgelegten Termin oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Eine AGB-Klausel ist nicht nötig.
  • Unternehmen dürfen von anderen Unternehmen zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen.

Was sind Verzugszinsen?

Verzugszinsen sind der gesetzliche Ausgleich dafür, dass ein Schuldner eine fällige Geldforderung zu spät bezahlt. Sie stehen in § 288 BGB und gelten automatisch – der Gläubiger muss sie weder vereinbaren noch in seinen AGB erwähnen. Ihre Höhe ist an den Basiszinssatz gekoppelt, den die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli nach der Formel in § 247 BGB berechnet und veröffentlicht.

Höhe der Verzugszinsen 2026

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 %. Daraus ergeben sich bis zum 31. Dezember 2026:

Wer schuldet?AufschlagVerzugszins pro Jahr
Rechtsgeschäft mit Verbraucherbeteiligung (z. B. Händler gegen Privatkunde)Basiszins + 5 Prozentpunkte6,52 %
Entgeltforderung ohne Verbraucherbeteiligung (Unternehmen gegen Unternehmen)Basiszins + 9 Prozentpunkte10,52 %

Wichtig ist der Begriff Prozentpunkte: Der Aufschlag wird zum Basiszins addiert, nicht prozentual darauf gerechnet. Der Aufschlag von 9 Prozentpunkten gilt für Verträge seit dem 29. Juli 2014; vorher waren es 8.

Der Basiszins ändert sich jedes Halbjahr. Läuft ein Verzug über einen Stichtag hinweg, rechnest du jeden Zeitraum mit dem dort gültigen Satz.

Gültig abBasiszinssatzVerbraucher (+5)Unternehmen (+9)
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
01.01.20261,27 %6,27 %10,27 %
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.20243,62 %8,62 %12,62 %
01.07.20233,12 %8,12 %12,12 %
01.01.20231,62 %6,62 %10,62 %
bis 31.12.2022−0,88 %4,12 %8,12 %

Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Januar 2027 (Stand: Oktober 2026).

Verzugszinsen berechnen: die Formel

Verzugszinsen sind einfache Zinsen. Du berechnest sie taggenau:

Verzugszinsen = offener Betrag × Verzugszinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365

  • Offener Betrag: die Hauptforderung brutto, also inklusive Umsatzsteuer – ohne Mahnkosten und ohne bereits aufgelaufene Zinsen.
  • Verzugszinssatz: Basiszins + 5 bzw. + 9 Prozentpunkte.
  • Verzugstage: vom Tag nach Verzugseintritt bis einschließlich zum Tag der Zahlung. Gerichte und gängige Rechner arbeiten mit 365 Tagen pro Jahr.

Zinsen auf Zinsen dürfen nicht verlangt werden (Zinseszinsverbot, § 289 BGB). Teilzahlungen werden nach § 367 BGB zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet – ab dann laufen die Zinsen nur noch auf den verbleibenden Rest.

Berechnung der Verzugszinsen: Beispiel

Beispiel Verbraucher: Ein Möbelhändler liefert einem Privatkunden ein Sofa für 1.200 €. Die Rechnung ist fällig, der Kunde zahlt nicht. Die Mahnung geht ihm am 15. Juli 2026 zu; er ist damit ab diesem Tag in Verzug. Er zahlt am 12. Oktober 2026. Zinstage: 16. Juli bis 12. Oktober = 16 + 31 + 30 + 12 = 89 Tage. Zinssatz: 1,52 % + 5 = 6,52 %. Rechnung: 1.200 € × 6,52 ÷ 100 × 89 ÷ 365 = 19,08 €. Pro Tag sind das rund 0,21 €.
Beispiel Unternehmen: Dieselbe Rechnung geht an eine GmbH. Zinssatz 1,52 % + 9 = 10,52 %. Rechnung: 1.200 € × 10,52 ÷ 100 × 89 ÷ 365 = 30,78 €. Dazu kommt die Verzugspauschale von 40 €. Forderung insgesamt: 1.200 € + 30,78 € + 40 € = 1.270,78 €.

Mit dem Rechner auf dieser Seite kannst du deinen eigenen Fall durchrechnen. Wer die Prozentrechnung dahinter auffrischen möchte, findet die Grundlagen unter Prozentrechnung.

Ab wann darf man Verzugszinsen berechnen?

Zinsen laufen ab dem Eintritt des Verzugs, nicht ab dem Rechnungsdatum und nicht erst ab der zweiten Mahnung. Verzug setzt nach § 286 BGB voraus, dass die Forderung fällig ist und eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  1. Mahnung nach Fälligkeit: Mit Zugang einer eindeutigen Zahlungsaufforderung tritt Verzug ein (§ 286 Abs. 1).
  2. Termin nach dem Kalender: Ist im Vertrag ein Zahlungstermin vereinbart („zahlbar am 30.09.“, Miete „bis zum dritten Werktag“), braucht es keine Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1). Ein Datum, das der Gläubiger nur einseitig auf die Rechnung schreibt, reicht dafür nicht.
  3. Ernsthafte Zahlungsverweigerung des Schuldners (§ 286 Abs. 2 Nr. 3).
  4. 30-Tage-Regel: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist.
Achtung: Ohne Verschulden kein Verzug (§ 286 Abs. 4). Wer zum Beispiel die Rechnung nachweislich nie erhalten hat oder berechtigt Mängel geltend macht, schuldet für diese Zeit keine Verzugszinsen. Den Zugang von Rechnung und Mahnung muss im Streitfall der Gläubiger beweisen.

Mehr zum Ablauf von Zahlungserinnerung, Mahnung und Mahnbescheid liest du unter Zahlungsverzug und Mahnwesen.

40-€-Pauschale, Mahnkosten und höhere Zinsen

  • Verzugspauschale: Ist der Schuldner kein Verbraucher, kann der Gläubiger einer Entgeltforderung zusätzlich 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB), auch bei Raten- oder Abschlagszahlungen. Die Pauschale wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten, etwa Anwalts- oder Inkassokosten, angerechnet.
  • Mahnkosten: Die erste, verzugsbegründende Mahnung ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Für weitere Mahnungen werden nur tatsächliche Sachkosten ersetzt; Gerichte halten meist etwa 1 bis 3 € für angemessen. Details: Muss ich Mahngebühren zahlen?
  • Höhere Zinsen: Sind vertraglich höhere Zinsen vereinbart oder entsteht ein höherer Schaden (z. B. teurer Kontokorrentkredit), kann der Gläubiger diesen verlangen – muss ihn aber nachweisen (§ 288 Abs. 3 und 4 BGB).
  • Abweichende Vereinbarungen: Zwischen Unternehmen ist ein im Voraus vereinbarter Ausschluss der Verzugszinsen unwirksam; Beschränkungen sind unwirksam, wenn sie grob unbillig sind (§ 288 Abs. 6 BGB).

Verzugszinsen in der Mahnung geltend machen

Nenne in der Mahnung den offenen Betrag, den Verzugsbeginn und den Zinssatz. Den Zinsbetrag musst du nicht auf den Cent ausrechnen, weil er bis zur Zahlung weiter wächst.

Musterformulierung: Verzugszinsen in der Mahnung
Rechnung Nr. 2026-0815 vom 01.07.2026 über 1.200,00 €

Sie befinden sich seit dem 15.07.2026 mit der Zahlung in Verzug. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag von 1.200,00 € zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (derzeit 6,52 % pro Jahr) seit dem 16.07.2026 bis spätestens zum 26.10.2026 auf unser Konto.

Sollte die Zahlung bis dahin nicht eingehen, werden wir ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten.

Im Verhältnis zwischen Unternehmen ersetzt du „5 Prozentpunkte“ durch „9 Prozentpunkte“ (derzeit 10,52 %) und ergänzt die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Denk auch an die Verjährung: Zinsansprüche verjähren wie die Hauptforderung in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.

Ist Zahlungsverzug strafbar?

Nein. Wer eine Rechnung zu spät oder gar nicht bezahlt, handelt vertragswidrig, aber nicht strafbar. Die Folgen sind zivilrechtlich: Zinsen, Kosten, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung. Strafbar als Betrug (§ 263 StGB) kann es erst werden, wenn jemand bereits bei der Bestellung täuscht, also von Anfang an nicht zahlen kann oder will.

Verzugszinsen berechnen

Verzugszinsen
–
Zinstage
–
Zinssatz zuletzt
–
Pauschale § 288 Abs. 5 BGB
–

Rechnet taggenau mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bundesbank (aktuell 1,52 % seit 01.07.2026). Zinsen auf Zinsen und Mahnkosten sind nicht enthalten.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?

Seit 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Verzugszinsen liegen damit bei 6,52 % pro Jahr, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und bei 10,52 % für Entgeltforderungen zwischen Unternehmen – bis zur nächsten Anpassung am 1. Januar 2027.

Wie werden Verzugszinsen berechnet?

Offener Betrag × Verzugszinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365. Beispiel: 1.200 € × 6,52 % für 89 Tage ergibt 19,08 €.

Ab wann darf man Verzugszinsen berechnen?

Ab Verzugseintritt: nach Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit, nach Ablauf eines vertraglich vereinbarten Zahlungstermins oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung – bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung.

Müssen Verzugszinsen in den AGB stehen?

Nein. Der Anspruch ergibt sich direkt aus § 288 BGB. Höhere Zinsen als gesetzlich vorgesehen müssen dagegen vereinbart oder als Schaden nachgewiesen werden.

Werden Verzugszinsen auf den Brutto- oder Nettobetrag berechnet?

Auf den geschuldeten Bruttobetrag der Hauptforderung, also inklusive Umsatzsteuer. Auf Mahnkosten und bereits angefallene Zinsen werden keine Verzugszinsen berechnet.

Quellen

  1. § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
  2. § 286 BGB – Verzug des Schuldners – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
  3. § 289 BGB – Zinseszinsverbot – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__289.html
  4. Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz – https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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