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Abschreibungen einfach erklärt: Arten, Methoden und Beispiele

Geprüft am 09.10.20263 QuellenLesezeit 7 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was bedeutet Abschreibung?
  2. Die Grundgrößen: Anschaffungskosten und Nutzungsdauer
  3. Lineare Abschreibung
  4. Degressive Abschreibung
  5. Abschreibung nach Leistung
  6. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
  7. Abschreibung von Gebäuden
  8. Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung
  9. Volle Abschreibung und Erinnerungswert
  10. Abschreibungen buchen: direkt und indirekt
  11. Weitere Methoden aus der Betriebswirtschaft
  12. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Eine Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten eines langlebigen Wirtschaftsguts als Aufwand auf die Jahre seiner Nutzung. Steuerlich heißt sie AfA (Absetzung für Abnutzung).
  • Standard ist die lineare Abschreibung: jedes Jahr der gleiche Betrag, im ersten Jahr monatsgenau.
  • Für bewegliche Güter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist wieder die degressive AfA erlaubt: bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 %.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto dürfen sofort voll abgeschrieben werden.

Was bedeutet Abschreibung?

Kauft ein Unternehmen eine Maschine, einen Firmenwagen oder einen Computer, nutzt es das Gut mehrere Jahre. Deshalb wird der Kaufpreis nicht sofort als Aufwand verbucht, sondern über die Nutzungsdauer verteilt. Diesen jährlichen Wertverzehr nennt man Abschreibung. Im Steuerrecht heißt sie AfA, „Absetzung für Abnutzung“ (§ 7 EStG), im Handelsrecht planmäßige Abschreibung (§ 253 HGB).

Abschreibungen haben drei Aufgaben:

  • Richtiger Gewinn: Der Aufwand wird den Jahren zugeordnet, in denen das Gut zum Umsatz beiträgt.
  • Richtiger Wert in der Bilanz: Das Anlagevermögen wird mit seinem aktuellen Buchwert gezeigt.
  • Kalkulation: Die Kosten der Abnutzung fließen in die Preise ein, damit später Geld für Ersatzinvestitionen da ist.

Ursachen für den Wertverlust sind Abnutzung durch Gebrauch, Alterung, technischer Fortschritt, der Ablauf von Rechten (etwa Lizenzen) oder außergewöhnliche Ereignisse wie ein Unfall.

Die Grundgrößen: Anschaffungskosten und Nutzungsdauer

  • Anschaffungskosten: Kaufpreis ohne abziehbare Vorsteuer, plus Nebenkosten wie Transport und Montage, minus Rabatte und Skonti.
  • Nutzungsdauer: Wie lange das Gut im Betrieb genutzt werden kann. Für die Steuer gibt die Finanzverwaltung Richtwerte in den amtlichen AfA-Tabellen vor, etwa 6 Jahre für einen Pkw. Eine Übersicht findest du in der AfA-Tabelle.
  • Abschreibungsmethode: linear, degressiv oder nach Leistung.
Merksatz: Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung (Lieferung) bzw. Fertigstellung, nicht erst mit der ersten Nutzung oder Bezahlung.

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben:

Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer in Jahren

Im Jahr der Anschaffung wird nur zeitanteilig abgeschrieben: Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat wird der Jahresbetrag um ein Zwölftel gekürzt (§ 7 Abs. 1 EStG). Der Anschaffungsmonat zählt also voll mit.

Beispiel: Eine Baumaschine kostet 120.000 Euro netto, die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Die jährliche Abschreibung liegt bei 12.000 Euro. Wird die Maschine am 10. September geliefert, werden im ersten Jahr 4/12 abgeschrieben (September bis Dezember): 12.000 × 4 ÷ 12 = 4.000 Euro. In den Jahren 2 bis 10 je 12.000 Euro, im elften Jahr die restlichen 8.000 Euro.

Degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung wird jedes Jahr ein fester Prozentsatz vom Restbuchwert abgeschrieben. Die Beträge sind am Anfang hoch und werden dann kleiner. Das bildet den schnellen Wertverlust vieler Maschinen besser ab und senkt die Steuerlast in den ersten Jahren.

Steuerlich ist die degressive AfA nur zeitweise erlaubt. Aktuell gilt (§ 7 Abs. 2 EStG, Stand: Oktober 2026):

Anschaffung oder HerstellungDegressive AfA
1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027bis zum 3-Fachen des linearen Satzes, höchstens 30 %
1. April 2024 bis 31. Dezember 2024bis zum 2-Fachen, höchstens 20 %
2020 bis 2022bis zum 2,5-Fachen, höchstens 25 %
2023, 1. Januar bis 31. März 2024 und 1. Januar bis 30. Juni 2025nicht erlaubt, nur linear

Sie gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, nicht für Gebäude oder Software als immaterielles Gut. Ein Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit erlaubt, umgekehrt nicht (§ 7 Abs. 3 EStG). Man wechselt, sobald die lineare Abschreibung des Restbuchwerts über die Restnutzungsdauer höher ist.

Beispiel: Eine Maschine für 60.000 Euro netto mit 10 Jahren Nutzungsdauer wird im Juli 2026 angeschafft. Linear wären es 10 % pro Jahr, degressiv also das Dreifache, gedeckelt auf 30 %. Im ersten Jahr zeitanteilig für 6 Monate: 60.000 × 30 % × 6/12 = 9.000 Euro, Restbuchwert 51.000 Euro. Im zweiten Jahr: 51.000 × 30 % = 15.300 Euro, Restbuchwert 35.700 Euro. Im dritten Jahr: 10.710 Euro, Restbuchwert 24.990 Euro. Linear wären in denselben drei Jahren zusammen nur 15.000 Euro abgeschrieben worden statt 35.010 Euro.

Abschreibung nach Leistung

Bei Maschinen und Fahrzeugen, deren Nutzung stark schwankt, kann nach der tatsächlichen Leistung abgeschrieben werden, zum Beispiel nach Kilometern oder Betriebsstunden. Voraussetzung ist, dass die Leistung nachgewiesen wird, etwa durch einen Zähler.

Abschreibung = Anschaffungskosten ÷ Gesamtleistung × Leistung des Jahres

Beispiel: Ein Lkw kostet 150.000 Euro und soll 600.000 km fahren. Im ersten Jahr fährt er 90.000 km. Abschreibung: 150.000 ÷ 600.000 × 90.000 = 22.500 Euro.

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Für günstige Anschaffungen gibt es Vereinfachungen (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG). Maßgeblich ist jeweils der Nettobetrag ohne Vorsteuer:

Anschaffungskosten nettoMöglichkeit
bis 250 Eurosofort als Betriebsausgabe, keine Aufzeichnungspflicht
bis 800 EuroSofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG); ab 250 Euro in einem Verzeichnis oder der Buchführung erfasst
über 250 bis 1.000 Eurowahlweise Sammelposten, der über 5 Jahre zu je einem Fünftel aufgelöst wird
über 800 Euro (bzw. über 1.000 Euro)normale Abschreibung über die Nutzungsdauer

Das Wahlrecht zwischen GWG-Sofortabschreibung und Sammelposten muss für alle Güter eines Wirtschaftsjahres von 250 bis 1.000 Euro einheitlich ausgeübt werden. Voraussetzung für beides: Das Gut ist beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar. Ein Drucker, der nur am Computer funktioniert, ist zum Beispiel nicht selbstständig nutzbar.

Achtung: Die alte 410-Euro-Grenze für GWG gilt seit 2018 nicht mehr. Seitdem liegt sie bei 800 Euro netto.

Computer und Software

Für Computerhardware und Software lässt die Finanzverwaltung seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Laptops, PCs, Monitore und Software können dadurch praktisch im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.

Abschreibung von Gebäuden

Gebäude werden linear mit festen Sätzen abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 EStG): 3 % für Betriebsgebäude und für Wohngebäude, die nach 2022 fertiggestellt wurden, 2 % für Gebäude mit Fertigstellung von 1925 bis 2022 und 2,5 % für ältere. Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Für neue Mietwohngebäude mit Baubeginn zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 gibt es zusätzlich eine degressive AfA von 5 % vom Restwert (§ 7 Abs. 5a EStG).

Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung

  • Planmäßig: die regelmäßige Abschreibung nach einem festen Plan, wie oben beschrieben.
  • Außerplanmäßig: zusätzlich bei einem unerwarteten Wertverlust, etwa wenn eine Maschine durch einen Brand beschädigt wird oder durch neue Technik plötzlich kaum noch etwas wert ist. Nach Handelsrecht ist sie bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung Pflicht; steuerlich spricht man von Teilwertabschreibung oder AfaA (Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung).

Volle Abschreibung und Erinnerungswert

Ist ein Gut am Ende der Nutzungsdauer voll abgeschrieben, wird es aber weiter genutzt, bleibt es mit einem Erinnerungswert von 1 Euro in der Buchhaltung stehen. So bleibt es im Anlageverzeichnis sichtbar. Erst wenn es verkauft, verschrottet oder entnommen wird, wird es ausgebucht. Ein Verkaufserlös über dem Buchwert ist dann ein Ertrag. Mehr zur Verwaltung dieser Daten liest du unter Anlagenbuchhaltung.

Abschreibungen buchen: direkt und indirekt

Abschreibungen sind Aufwand und mindern den Gewinn, aber sie fließen nicht als Geld ab. In der doppelten Buchführung gibt es zwei Wege:

  • Direkte Abschreibung: Der Wert wird direkt auf dem Anlagekonto gemindert. Buchungssatz: Abschreibungen auf Sachanlagen an Maschinen. Das ist heute die übliche Methode.
  • Indirekte Abschreibung: Das Anlagekonto bleibt mit den Anschaffungskosten stehen, die Abschreibung wird auf einem Wertberichtigungskonto gesammelt. In der Bilanz einer Kapitalgesellschaft darf das Anlagevermögen aber nur mit dem Nettobuchwert erscheinen; die Entwicklung zeigt der Anlagenspiegel.

In der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint die Abschreibung als Aufwand, in der Bilanz sinkt der Wert des Anlagevermögens auf der Aktivseite.

Weitere Methoden aus der Betriebswirtschaft

In der Kostenrechnung und in Lehrbüchern begegnen dir weitere Verfahren, die steuerlich nicht zulässig sind:

  • Arithmetisch-degressive (digitale) Abschreibung: Die Beträge sinken jedes Jahr um den gleichen Betrag. Bei 5 Jahren Nutzungsdauer ist die Summe der Jahresziffern 1+2+3+4+5 = 15. Im ersten Jahr werden 5/15 abgeschrieben, im zweiten 4/15 und so weiter.
  • Progressive Abschreibung: Die Beträge steigen mit der Zeit. Sie passt nur in seltenen Fällen, etwa wenn ein Gut anfangs kaum genutzt wird.

AfA-Rechner (linear)

Abschreibung pro vollem Jahr
–
Im Anschaffungsjahr
–

Lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG, im ersten Jahr monatsgenau. Nutzungsdauern stehen in den amtlichen AfA-Tabellen.

Häufige Fragen

Was bedeutet Abschreibung einfach erklärt?

Die Anschaffungskosten eines Guts, das mehrere Jahre genutzt wird, werden als Aufwand auf diese Jahre verteilt. So mindert zum Beispiel eine Maschine für 50.000 Euro mit 10 Jahren Nutzungsdauer den Gewinn jedes Jahr um 5.000 Euro.

Was ist eine volle Abschreibung?

Ein Wirtschaftsgut ist voll abgeschrieben, wenn sein Buchwert nach Ablauf der Nutzungsdauer bei null bzw. beim Erinnerungswert von 1 Euro liegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto dürfen sofort im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden.

Ist die degressive Abschreibung 2026 erlaubt?

Ja, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 % vom Restbuchwert.

Wo stehen Abschreibungen in der Bilanz?

Die Abschreibung selbst ist ein Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. In der Bilanz zeigt sie sich darin, dass das Anlagevermögen auf der Aktivseite mit dem geminderten Buchwert ausgewiesen wird.

Quellen

  1. § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
  2. § 6 EStG – Bewertung (GWG und Sammelposten) – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
  3. § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__253.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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