Soll und Haben: Bedeutung, Unterschied und Buchungsbeispiele
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Kurz beantwortet
- Soll ist die linke, Haben die rechte Seite jedes Kontos in der Buchhaltung. Mit Plus oder Minus haben die Wörter dort nichts zu tun.
- Aktivkonten (z. B. Bank, Kasse) nehmen Zugänge im Soll auf, Passivkonten (z. B. Darlehen, Eigenkapital) im Haben.
- Aufwand (Kosten) wird im Soll gebucht, Ertrag (Erlöse) im Haben.
- Jeder Buchungssatz lautet „Soll an Haben“: Der Betrag steht immer gleich hoch auf beiden Seiten.
- Auf dem Kontoauszug ist es umgekehrt, weil die Bank aus ihrer eigenen Sicht bucht.
Was bedeuten Soll und Haben?
In der doppelten Buchführung hat jedes Konto zwei Seiten. Die linke Seite heißt Soll, die rechte Seite heißt Haben. Diese Darstellung nennt man T-Konto, weil die Linien wie ein großes T aussehen.
Wichtig für den Einstieg: Soll bedeutet nicht „Minus“ und Haben nicht „Plus“. Die Begriffe sagen nur, auf welcher Seite ein Betrag steht. Ob das eine Zunahme oder Abnahme ist, hängt von der Art des Kontos ab.
Die Begriffe stammen aus der italienischen Kaufmannspraxis des Mittelalters. Dort hießen die beiden Seiten „dare“ (geben) und „avere“ (haben). Der Mönch und Mathematiker Luca Pacioli beschrieb das System 1494 ausführlich. Gustav Freytag hat Soll und Haben nicht erfunden; er schrieb 1855 lediglich einen Roman mit diesem Titel.
Das T-Konto: Aufbau in der Buchhaltung
Ein T-Konto hat oben den Kontennamen, links die Soll-Spalte und rechts die Haben-Spalte. Zu Beginn steht der Anfangsbestand, dann folgen die Buchungen. Am Ende des Geschäftsjahres wird das Konto abgeschlossen: Der Saldo (Unterschied zwischen beiden Seiten) wird auf der kleineren Seite eingetragen, damit beide Seiten gleich groß sind.
| Soll – Konto Bank (links) | Haben – Konto Bank (rechts) |
|---|---|
| Anfangsbestand 5.000 € | Miete 800 € |
| Kunde zahlt 1.190 € | Schlussbestand (Saldo) 5.390 € |
| Summe 6.190 € | Summe 6.190 € |
Auf dem Bankkonto stehen Zugänge also im Soll und Abgänge im Haben. Der Schlussbestand erscheint im Haben, weil er die Seiten ausgleicht.
Soll und Haben je nach Kontoart
Es gibt vier Grundarten von Konten. Zwei davon gehören zur Bilanz (Bestandskonten), zwei zur Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgskonten).
| Kontoart | Beispiele | Anfangsbestand und Zugänge | Abgänge | Schlussbestand |
|---|---|---|---|---|
| Aktivkonto (Vermögen) | Bank, Kasse, Forderungen, Fuhrpark, Waren | Soll | Haben | Haben |
| Passivkonto (Kapital, Schulden) | Eigenkapital, Darlehen, Verbindlichkeiten | Haben | Soll | Soll |
| Aufwandskonto | Miete, Löhne, Büromaterial, Zinsaufwand | Aufwand im Soll | Korrekturen im Haben | Saldo an GuV |
| Ertragskonto | Umsatzerlöse, Zinserträge, Mieterträge | Ertrag im Haben | Korrekturen im Soll | Saldo an GuV |
Warum das so ist, zeigt die Bilanz: Das Vermögen (Aktiva) steht links, das Kapital (Passiva) rechts. Aktivkonten „beginnen“ deshalb links im Soll, Passivkonten rechts im Haben. Aufwand mindert das Eigenkapital und steht daher auf der Gegenseite des Eigenkapitals, also im Soll. Ertrag erhöht das Eigenkapital und steht wie dieses im Haben.
Der Buchungssatz: „Soll an Haben“
Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten gebucht, einmal im Soll und einmal im Haben, jeweils mit demselben Betrag. Der Buchungssatz nennt immer zuerst das Soll-Konto, dann mit dem Wort „an“ das Haben-Konto.
Soll-Konto an Haben-Konto – Betrag
So gehst du bei jedem Geschäftsfall vor:
- Welche Konten sind betroffen?
- Ist es ein Aktiv-, Passiv-, Aufwands- oder Ertragskonto?
- Nimmt der Bestand zu oder ab, entsteht Aufwand oder Ertrag?
- Daraus folgt die Seite: Soll oder Haben.
Buchungsbeispiele mit Soll und Haben
Die folgenden Beispiele sind bewusst einfach und ohne Umsatzsteuer gehalten, damit das Prinzip klar wird. Im Betrieb kommt bei vielen Buchungen noch das Konto Vorsteuer oder Umsatzsteuer hinzu.
| Geschäftsfall | Soll | Haben | Erklärung |
|---|---|---|---|
| Du hebst 500 € vom Bankkonto ab und legst das Geld in die Kasse. | Kasse 500 € | Bank 500 € | Aktivtausch: Kasse nimmt zu (Soll), Bank nimmt ab (Haben). |
| Die Bank zahlt ein Darlehen über 20.000 € aufs Geschäftskonto aus. | Bank 20.000 € | Darlehen 20.000 € | Aktiv-Passiv-Mehrung: Bank (aktiv) und Darlehen (passiv) nehmen zu. |
| Du zahlst eine Lieferantenrechnung über 1.000 € per Überweisung. | Verbindlichkeiten 1.000 € | Bank 1.000 € | Aktiv-Passiv-Minderung: Schulden sinken (Soll), Bank sinkt (Haben). |
| Eine Lieferantenschuld von 5.000 € wird in ein Darlehen umgewandelt. | Verbindlichkeiten 5.000 € | Darlehen 5.000 € | Passivtausch: eine Schuldart nimmt ab, die andere zu. |
| Du zahlst die Büromiete von 800 € per Bank. | Mietaufwand 800 € | Bank 800 € | Aufwand steht im Soll, das Geld fließt vom Bankkonto ab. |
| Ein Kunde zahlt bar 300 € für eine Dienstleistung. | Kasse 300 € | Umsatzerlöse 300 € | Kasse nimmt zu (Soll), Ertrag steht im Haben. |
| Du schreibst eine Rechnung über 2.000 €, Zahlung erst in 30 Tagen. | Forderungen 2.000 € | Umsatzerlöse 2.000 € | Die offene Forderung ist Vermögen (Soll), der Erlös ist Ertrag (Haben). |
| Der Kunde aus dem Beispiel davor überweist die 2.000 €. | Bank 2.000 € | Forderungen 2.000 € | Aktivtausch: Die Forderung verschwindet, das Bankguthaben steigt. |
Warum ist man auf dem Kontoauszug „im Soll“?
Viele kennen Soll und Haben vom Girokonto. Steht dort „Soll“, ist das Konto im Minus. Das wirkt wie ein Widerspruch zur Buchhaltung, ist aber keiner: Der Kontoauszug zeigt das Konto aus Sicht der Bank.
- Hast du Guthaben, schuldet die Bank dir Geld. Für die Bank ist das eine Verbindlichkeit, also ein Passivkonto. Es steht im Haben.
- Überziehst du das Konto, schuldest du der Bank Geld. Für die Bank ist das eine Forderung, also ein Aktivkonto. Es steht im Soll.
In deiner eigenen Buchhaltung ist es genau umgekehrt: Dein Guthaben ist Vermögen und steht auf dem Aktivkonto Bank im Soll.
Eselsbrücken für Soll und Haben
- „Soll links, Haben rechts“ – denk an die Bilanz: Links steht das Vermögen, und Vermögen wächst im Soll.
- „Wo kommt es her, wo geht es hin?“ – Das Konto, auf dem etwas ankommt, steht im Soll. Das Konto, von dem es kommt, steht im Haben. Geld geht von der Bank (Haben) in die Kasse (Soll).
- „Aufwand ist Soll, Ertrag ist Haben.“ – Kosten links, Erlöse rechts. Das gilt ohne Ausnahme für die normale Buchung.
- „Aktiv beginnt links, Passiv beginnt rechts.“ – Wo der Anfangsbestand steht, kommen auch die Zugänge hin.
So lernst du weiter
Soll und Haben sind das Fundament der doppelten Buchführung. Welche Konten es überhaupt gibt und wie sie nummeriert werden, legt der Kontenrahmen fest. Wie du daraus einen eigenen Plan für deinen Betrieb machst, zeigt der Beitrag Kontenplan erstellen. Zum Jahresende hilft die Inventur, die Bestände auf den Konten mit der Wirklichkeit abzugleichen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Soll und Haben?
Soll ist die linke, Haben die rechte Seite eines Kontos. Bei Aktivkonten und Aufwandskonten stehen Zugänge im Soll, bei Passivkonten und Ertragskonten im Haben. Ein Plus oder Minus bedeuten die Begriffe nicht.
Ist Soll Plus oder Minus?
Weder noch. Auf einem Aktivkonto wie Bank bedeutet ein Eintrag im Soll eine Zunahme, auf einem Passivkonto wie Darlehen eine Abnahme. Nur auf dem Kontoauszug der Bank steht „Soll“ für ein Minus, weil die Bank aus ihrer Sicht bucht.
Was ist eine gute Eselsbrücke für Soll und Haben?
Merk dir: Aktiv beginnt links (Soll), Passiv beginnt rechts (Haben); Aufwand ist Soll, Ertrag ist Haben. Und: Wo etwas hingeht, ist Soll, wo es herkommt, ist Haben.
Wie lautet ein Buchungssatz mit Soll und Haben?
Immer „Soll-Konto an Haben-Konto“. Beispiel: Du zahlst 800 € Miete per Bank. Buchungssatz: Mietaufwand 800 € an Bank 800 €.
Warum steht mein Girokonto im Soll, wenn es im Minus ist?
Der Kontoauszug zeigt die Buchhaltung der Bank. Ein überzogenes Konto ist für die Bank eine Forderung gegen dich, also Vermögen, und steht deshalb im Soll.
Quellen
- § 238 HGB – Buchführungspflicht – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html
- § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html
- § 266 HGB – Gliederung der Bilanz – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html
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