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Inventur: permanente Inventur, Stichtagsinventur und alle Verfahren mit Beispiel

Geprüft am 09.10.20264 QuellenLesezeit 8 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Inventur?
  2. Wer muss eine Inventur machen?
  3. Permanente Inventur: Definition, Ablauf und Voraussetzungen
  4. Inventurverfahren im Überblick
  5. Körperliche Inventur und Buchinventur
  6. Ablauf und Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur
  7. Beispiel: Vom Zählergebnis zum Eigenkapital
  8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Die Inventur ist die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Ihr Ergebnis ist das Inventar, die Grundlage der Bilanz.
  • Kaufleute müssen zu Beginn des Gewerbes und zum Schluss jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen (§ 240 HGB). Kleine Einzelkaufleute mit höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss sind befreit (§ 241a HGB).
  • Bei der permanenten Inventur wird der Bestand laufend in einem Warenwirtschaftssystem fortgeschrieben. Gezählt wird nur einmal im Jahr pro Artikel – zu einem frei wählbaren Zeitpunkt.
  • Vorteil: kein Betriebsstillstand am Jahresende. Nachteil: Sie braucht eine lückenlose, belegte Lagerbuchführung und ist für Waren mit hohem Schwund oder sehr hohem Wert nicht zulässig.
  • Daneben gibt es Stichtagsinventur (rund um den Bilanzstichtag), verlegte Inventur (3 Monate vor bis 2 Monate nach dem Stichtag) und Stichprobeninventur (mathematisch-statistisch, § 241 Abs. 1 HGB).

Was ist eine Inventur?

Eine Inventur ist die vollständige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag – nach Art, Menge und Wert. Gezählt, gemessen und gewogen werden zum Beispiel Waren, Rohstoffe, Maschinen und Fahrzeuge. Forderungen, Bankguthaben und Verbindlichkeiten werden anhand von Kontoauszügen, Saldenbestätigungen und Belegen erfasst.

Drei Begriffe werden oft verwechselt:

  • Inventur ist die Tätigkeit: das Zählen und Erfassen.
  • Inventar ist das Ergebnis: ein ausführliches Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden. Mehr dazu im Beitrag zum Inventar.
  • Bilanz ist die verdichtete Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva), die aus dem Inventar abgeleitet wird.

Aus dem Inventar ergibt sich das Reinvermögen, also das Eigenkapital:

Eigenkapital = Summe des Vermögens − Summe der Schulden

Wer muss eine Inventur machen?

Die Pflicht steht in § 240 HGB: Jeder Kaufmann muss zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach zum Schluss jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. Ein Geschäftsjahr darf höchstens zwölf Monate dauern. Das Steuerrecht übernimmt diese Pflicht für buchführungspflichtige Unternehmen.

Ausgenommen sind kleine Einzelkaufleute: Wer an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils nicht mehr als 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss ausweist, ist nach § 241a HGB von Buchführung und Inventar befreit. Bei Neugründungen reicht der erste Abschlussstichtag. Für GmbH, UG, AG und Personenhandelsgesellschaften wie die OHG gilt diese Befreiung nicht.

Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, müssen kein Inventar nach HGB aufstellen. Für ihr Anlagevermögen führen sie aber ein Verzeichnis (siehe Anlagevermögen).

Permanente Inventur: Definition, Ablauf und Voraussetzungen

Bei der permanenten Inventur wird der Bestand nicht am Jahresende auf einen Schlag gezählt. Stattdessen schreibt das Unternehmen jeden Zugang und jeden Abgang laufend fort – heute fast immer in einem Warenwirtschafts- oder ERP-System, früher in einer Lagerkartei. Der Bestand am Bilanzstichtag wird aus diesen Aufzeichnungen abgelesen. Gesetzliche Grundlage ist § 241 Abs. 2 HGB: Eine körperliche Bestandsaufnahme zum Stichtag ist entbehrlich, wenn ein anderes ordnungsgemäßes Verfahren den Bestand nach Art, Menge und Wert sicher feststellt.

Damit das Finanzamt die permanente Inventur anerkennt, müssen laut den Einkommensteuer-Hinweisen (H 5.3 EStH) vor allem diese Punkte erfüllt sein:

  1. Lückenlose Lagerbuchführung: Alle Bestände sowie alle Zu- und Abgänge werden einzeln nach Tag, Art und Menge (Stück, Gewicht, Volumen) erfasst.
  2. Belege: Jede Eintragung ist durch einen Beleg nachgewiesen, etwa Lieferschein, Rechnung oder Entnahmeschein.
  3. Mindestens einmal im Geschäftsjahr zählen: Jeder Artikel wird mindestens einmal pro Jahr körperlich aufgenommen und mit dem Buchbestand abgeglichen. Das muss nicht für alle Artikel am selben Tag geschehen.
  4. Korrektur und Dokumentation: Abweichungen werden im System berichtigt, der Tag der Aufnahme wird vermerkt. Die Zähllisten oder Protokolle werden aufbewahrt – Inventare zehn Jahre (§ 257 HGB).
Achtung: Für Bestände mit unkontrollierbarem Schwund (z. B. verderbliche oder leicht zerbrechliche Ware) und für besonders wertvolle Wirtschaftsgüter ist die permanente Inventur nach R 5.3 Abs. 3 EStR nicht zulässig – es sei denn, der Schwund lässt sich nach Erfahrungswerten verlässlich schätzen. Diese Bestände müssen am Stichtag gezählt werden.

Beispiel für eine permanente Inventur

Beispiel: Ein Fahrradhändler führt den Artikel „Fahrradschlauch 28 Zoll“ im Warenwirtschaftssystem. Am 1. Januar stehen 40 Stück im Bestand. Bis Ende April kommen per Lieferschein 60 Stück hinzu, über die Kasse gehen 85 Stück hinaus. Das System zeigt einen Buchbestand von 40 + 60 − 85 = 15 Stück. Am 30. April zählt eine Mitarbeiterin das Regal nach: Es liegen nur 13 Schläuche dort. Die Differenz von 2 Stück wird als Inventurdifferenz gebucht, der Bestand im System auf 13 korrigiert, Datum und Name der Zählerin werden protokolliert. Am 31. Dezember liest der Händler den fortgeschriebenen Bestand einfach aus dem System ab – ohne den Laden zu schließen.

Vorteile und Nachteile der permanenten Inventur

VorteileNachteile
Kein Inventurstress und keine Schließung zum JahresendeSetzt eine lückenlose, belegte Lagerbuchführung voraus
Zähltermine frei wählbar, z. B. bei niedrigem Bestand oder in ruhigen WochenEinführung und Pflege eines Warenwirtschaftssystems kosten Geld und Zeit
Bestände sind jederzeit aktuell bekannt – hilft bei Einkauf und NachbestellungFehlbuchungen bleiben bis zur nächsten Zählung unentdeckt und wirken sich auf die Bilanz aus
Schwund und Diebstahl fallen früher auf, weil Abweichungen artikelgenau sichtbar werdenFür Ware mit hohem, nicht schätzbarem Schwund und sehr wertvolle Güter nicht zulässig
Zählen mit eingearbeitetem Fachpersonal statt mit Aushilfen unter ZeitdruckKein vollständiger Gesamtbestand zu einem einzigen Zeitpunkt aus einer Zählung
Merksatz: Permanente Inventur heißt nicht „nie zählen“, sondern „jeden Artikel einmal im Jahr zählen – wann es passt“.

Inventurverfahren im Überblick

Nach dem Zeitpunkt der Zählung und der Methode unterscheidet man vier Verfahren. Sie lassen sich auch kombinieren, etwa permanente Inventur für das Lager und Stichtagsinventur für die Verkaufsfläche.

VerfahrenWann wird gezählt?GrundlageGeeignet für
StichtagsinventurAm Bilanzstichtag, in der Regel innerhalb von 10 Tagen davor oder danach§ 240 HGB, R 5.3 Abs. 1 EStRKleine Betriebe, überschaubares Lager
Verlegte (zeitverschobene) InventurAn einem Tag innerhalb von 3 Monaten vor bis 2 Monaten nach dem Stichtag§ 241 Abs. 3 HGB, R 5.3 Abs. 2 EStRBetriebe, die das Jahresende entzerren wollen
Permanente InventurLaufend; jeder Artikel mindestens einmal im Jahr§ 241 Abs. 2 HGB, H 5.3 EStHHandel und Produktion mit Warenwirtschaftssystem
StichprobeninventurAm Stichtag oder kombiniert; nur Stichproben werden gezählt§ 241 Abs. 1 HGBGroße, gleichartige Lager mit vielen Positionen

Stichtagsinventur

Die Stichtagsinventur ist die klassische Form: Alle Bestände werden zeitnah zum Bilanzstichtag gezählt, meist am 31. Dezember. Die Finanzverwaltung akzeptiert in der Regel eine Aufnahme innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag; Bestandsveränderungen in der Zwischenzeit müssen anhand von Belegen hinzu- oder herausgerechnet werden. Vorteil ist ein vollständiges, gut kontrollierbares Bild zu einem Zeitpunkt. Nachteile sind hoher Personalbedarf, Zeitdruck mit entsprechender Fehleranfälligkeit und oft ein geschlossener Laden.

Verlegte Inventur

Bei der verlegten Inventur wird an einem Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Stichtag gezählt und ein besonderes Inventar erstellt. Der Wert wird anschließend auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben (bei Zählung vorher) oder zurückgerechnet (bei Zählung danach). Verschiedene Warengruppen dürfen an verschiedenen Tagen gezählt werden. Fortgeschrieben wird nur der Wert, nicht die einzelne Menge – deshalb ist die Rechnung fehleranfälliger als bei der Stichtagsinventur.

Beispiel: Ein Händler zählt am 31. Oktober Waren im Wert von 50.000 €. Bis zum 31. Dezember kauft er Ware für 20.000 € ein und verkauft Ware zum Einstandswert von 26.000 €. Fortgeschriebener Wert am Bilanzstichtag: 50.000 € + 20.000 € − 26.000 € = 44.000 €.

Stichprobeninventur

Bei der Stichprobeninventur werden nur ausgewählte Positionen gezählt und der Gesamtbestand mit anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren hochgerechnet. Das spart viel Zeit bei großen Lagern. Anders als oft behauptet ist sie kein bloßes Hilfsverfahren: § 241 Abs. 1 HGB erlaubt sie ausdrücklich anstelle der vollständigen Zählung – vorausgesetzt, sie entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und hat den gleichen Aussagewert wie eine vollständige Aufnahme. In der Praxis setzt sie eine funktionierende Lagerbuchführung und meist die Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer voraus.

Körperliche Inventur und Buchinventur

Nach der Art der Erfassung unterscheidet man:

  • Körperliche Inventur: Alles, was man anfassen kann, wird gezählt, gemessen, gewogen oder – wo nicht anders möglich – geschätzt: Waren, Rohstoffe, Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung.
  • Buchinventur: Nicht greifbare Posten werden anhand von Unterlagen ermittelt: Bankguthaben, Forderungen, Darlehen, Lieferantenschulden, Rückstellungen.

Ablauf und Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur

Eine Inventur muss vollständig, richtig, nachprüfbar und einzeln erfolgen. Praktisch bewährt hat sich dieser Ablauf:

  1. Planen: Termin, Zählbereiche, Verantwortliche und Zählteams festlegen; Lager vorher aufräumen.
  2. Zähllisten vorbereiten: Artikelnummer, Bezeichnung, Lagerort, Menge, Einheit, Datum, Unterschrift der Zähler – ohne vorgedruckte Sollmengen, damit nicht „abgeschrieben“ wird.
  3. Zählen: Am besten im Vier-Augen-Prinzip; gezählte Bereiche markieren.
  4. Bewerten: Mengen mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerten, bei gesunkenem Wert mit dem niedrigeren Wert.
  5. Abgleichen und dokumentieren: Differenzen klären und buchen, Listen unterschreiben und archivieren.

Das HGB kennt außerdem Vereinfachungen bei der Bewertung: Regelmäßig ersetzte Sachanlagen und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von untergeordneter Bedeutung dürfen mit einem Festwert angesetzt werden; körperlich aufgenommen werden sie dann in der Regel nur alle drei Jahre (§ 240 Abs. 3 HGB). Gleichartige Vorräte dürfen zu Gruppen zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert bewertet werden (Gruppenbewertung, § 240 Abs. 4 HGB).

Beispiel: Vom Zählergebnis zum Eigenkapital

PositionBetrag
Betriebs- und Geschäftsausstattung18.000 €
Warenbestand laut Inventur44.000 €
Forderungen aus Lieferungen9.500 €
Bankguthaben und Kasse12.500 €
Summe Vermögen84.000 €
Bankdarlehen30.000 €
Verbindlichkeiten bei Lieferanten14.000 €
Summe Schulden44.000 €
Eigenkapital (Reinvermögen)40.000 €

Aus diesem Inventar entsteht die Bilanz; die Werte fließen über die doppelte Buchführung in den Jahresabschluss ein.

Häufige Fragen

Was ist eine permanente Inventur?

Bei der permanenten Inventur wird der Lagerbestand laufend anhand aller belegten Zu- und Abgänge fortgeschrieben. Statt am Jahresende alles zu zählen, wird jeder Artikel mindestens einmal im Geschäftsjahr zu einem frei gewählten Zeitpunkt körperlich geprüft (§ 241 Abs. 2 HGB).

Welche Vorteile hat die permanente Inventur?

Sie vermeidet Schließtage und Zeitdruck am Jahresende, erlaubt flexible Zähltermine, liefert jederzeit aktuelle Bestände für den Einkauf und macht Schwund früh sichtbar.

Welche Nachteile hat die permanente Inventur?

Sie verlangt eine lückenlose, belegte Lagerbuchführung, meist ein Warenwirtschaftssystem und Disziplin bei jeder Buchung. Für Ware mit nicht schätzbarem Schwund und besonders wertvolle Güter ist sie nicht zulässig.

Wie oft muss bei der permanenten Inventur gezählt werden?

Mindestens einmal pro Geschäftsjahr für jeden Artikel. Die Zählungen dürfen über das Jahr verteilt werden; Ergebnis, Datum und Korrekturen sind zu dokumentieren.

Wer ist von der Inventurpflicht befreit?

Einzelkaufleute mit an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss (§ 241a HGB) sowie Freiberufler und Kleingewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaft, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.

Quellen

  1. § 240 HGB – Inventar – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html
  2. § 241 HGB – Inventurvereinfachungsverfahren – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html
  3. § 241a HGB – Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html
  4. § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__257.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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