Kreditsicherungen: Arten von Kreditsicherheiten im Überblick
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Kurz beantwortet
- Kreditsicherungen schützen den Kreditgeber, falls der Schuldner nicht zahlt. Man unterscheidet Personalsicherheiten und Realsicherheiten.
- Bei Personalsicherheiten haftet zusätzlich eine weitere Person, z. B. bei der Bürgschaft (§ 765 BGB) oder dem Schuldbeitritt.
- Bei Realsicherheiten haftet ein Vermögenswert: Grundschuld und Hypothek, Sicherungsübereignung, Zession (Abtretung), Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt.
Was sind Kreditsicherungen?
Wer Geld verleiht oder Ware auf Rechnung liefert, trägt das Risiko, dass der Schuldner nicht zahlt. Kreditsicherungen (auch Kreditsicherheiten) geben dem Gläubiger in diesem Fall einen zusätzlichen Zugriff: auf eine weitere Person oder auf einen bestimmten Vermögenswert. Banken verlangen Sicherheiten vor allem bei Baufinanzierungen und Firmenkrediten. Je besser die Sicherheit, desto niedriger ist meist der Zins.
Personalsicherheiten
Hier haftet neben dem Kreditnehmer eine weitere Person mit ihrem ganzen Vermögen.
- Bürgschaft (§ 765 BGB): Der Bürge verpflichtet sich, für die Schuld eines anderen einzustehen. Die Erklärung muss schriftlich erteilt werden (§ 766 BGB), außer der Bürge ist Kaufmann. Bei der Ausfallbürgschaft zahlt der Bürge erst, wenn die Zwangsvollstreckung beim Schuldner gescheitert ist. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet er auf diese Einrede und kann sofort in Anspruch genommen werden. Banken verlangen fast immer die selbstschuldnerische Form. Mehr dazu unter Bürgschaft.
- Schuldbeitritt (Mithaftung): Eine weitere Person wird gleichrangiger Schuldner, etwa der Ehepartner, der den Kreditvertrag mitunterschreibt.
- Garantie: Der Garant verspricht, für einen bestimmten Erfolg oder Schaden einzustehen, unabhängig davon, ob die Hauptschuld wirksam besteht. Garantien sind vor allem im Außenhandel üblich.
- Patronatserklärung: Eine Muttergesellschaft erklärt, ihre Tochter finanziell so auszustatten, dass sie ihre Kredite bedienen kann.
Realsicherheiten (Sachsicherheiten)
Hier haftet ein bestimmter Gegenstand oder ein Recht. Zahlt der Schuldner nicht, kann der Gläubiger diesen Wert verwerten.
| Sicherheit | Was wird belastet? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Grundschuld | Grundstück, unabhängig von einer bestimmten Forderung | § 1191 BGB |
| Hypothek | Grundstück, an eine bestimmte Forderung gebunden | § 1113 BGB |
| Sicherungsübereignung | bewegliche Sachen (Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager); der Schuldner nutzt sie weiter | §§ 929, 930 BGB |
| Zession | Forderungen, z. B. gegen Kunden oder Lohnansprüche | § 398 BGB |
| Pfandrecht | bewegliche Sachen oder Rechte, z. B. Sparguthaben, Wertpapierdepot | §§ 1204, 1273 BGB |
| Eigentumsvorbehalt | gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers | § 449 BGB |
In der Praxis ist die Grundschuld die wichtigste Sicherheit für Immobilienkredite, weil sie flexibel ist und nach Tilgung für neue Kredite genutzt werden kann. Mehr dazu im Beitrag Grundpfandrecht. Im Firmenkundengeschäft sind Sicherungsübereignung und Globalzession üblich, weil der Betrieb die Gegenstände weiter nutzen und die Kunden weiter bedienen kann.
Beispiel aus der Praxis
Worauf du als Sicherungsgeber achten solltest
- Unterschreib eine Bürgschaft nur, wenn du die Schuld im Ernstfall selbst bezahlen könntest. Eine Bürgschaft für Angehörige, die dich krass überfordert, kann nach der Rechtsprechung sittenwidrig sein; darauf solltest du dich aber nicht verlassen.
- Achte auf den Umfang: Eine Sicherheit für „alle bestehenden und künftigen Forderungen“ reicht viel weiter als eine für einen bestimmten Kredit.
- Verlange nach vollständiger Rückzahlung die Freigabe: Löschungsbewilligung für die Grundschuld, Rückübereignung, Rückabtretung.
- Banken dürfen keine Übersicherung verlangen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung deutlich, hast du einen Anspruch auf Freigabe.
Welche Finanzierungsarten es insgesamt gibt, liest du im Beitrag Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung.
Häufige Fragen
Welche Arten von Kreditsicherungen gibt es?
Man unterscheidet Personalsicherheiten, bei denen eine weitere Person haftet (Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie), und Realsicherheiten, bei denen ein Vermögenswert haftet (Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung, Zession, Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt).
Was ist die häufigste Kreditsicherheit bei Immobilien?
Die Grundschuld. Sie wird im Grundbuch eingetragen und ist nicht an einen bestimmten Kredit gebunden, deshalb kann sie nach der Tilgung für neue Darlehen wiederverwendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Die Hypothek ist an eine bestimmte Forderung gebunden und sinkt mit der Tilgung. Die Grundschuld besteht unabhängig von der Forderung in voller Höhe weiter, bis sie gelöscht wird.
Quellen
- § 765 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__765.html
- § 1191 BGB – Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1191.html
- § 930 BGB – Besitzkonstitut – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__930.html
- § 398 BGB – Abtretung – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__398.html
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