Forfaitierung (Forfaiting): Definition, Beispiel und Unterschied zu Factoring
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Kurz beantwortet
- Forfaitierung ist der Verkauf einer einzelnen, meist längerfristigen Forderung an eine Bank – ohne Rückgriff auf den Verkäufer, wenn der Schuldner nicht zahlt.
- Bei der echten Forfaitierung trägt die Bank das Ausfallrisiko. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass die Forderung besteht (Veritätshaftung).
- Typische Einsatzfelder: Exportfinanzierung, Refinanzierung von Leasingverträgen und öffentlich-private Partnerschaften.
- Unterschied zum Factoring: Factoring ist der laufende Ankauf vieler kurzfristiger Forderungen, Forfaitierung betrifft meist ein einzelnes, größeres Geschäft.
Forfaitierung: Definition
Forfaitierung (englisch Forfaiting) ist der Verkauf einer einzelnen, meist mittel- oder langfristigen Forderung an eine Bank oder eine spezialisierte Gesellschaft – ohne Rückgriff auf den Verkäufer, falls der Schuldner später nicht zahlt. Der Begriff kommt vom französischen à forfait, „in Bausch und Bogen“ oder „pauschal“: Der Käufer übernimmt die Forderung samt Ausfallrisiko zu einem festen Preis.
Die Beteiligten heißen:
- Forfaitist: der Verkäufer der Forderung, meist ein Exporteur oder eine Leasinggesellschaft,
- Forfaiteur: der Käufer der Forderung, meist eine Bank,
- Schuldner: der Kunde des Forfaitisten, der die Forderung später bezahlen muss.
Für den Verkäufer verwandelt sich eine Forderung, die erst in Monaten oder Jahren fällig wird, sofort in Geld. Im Gegenzug zieht der Forfaiteur einen Abschlag ab, der Zinsen für die Laufzeit und eine Risikoprämie enthält.
Rechtliche Grundlage
Rechtlich ist die Forfaitierung ein Forderungskauf (§ 453 BGB in Verbindung mit den Kaufvorschriften) mit anschließender Abtretung der Forderung an den Käufer (§ 398 BGB, siehe auch Zession). Ein eigenes Forfaitierungsgesetz gibt es nicht; die Einzelheiten regelt der Vertrag.
Wichtig ist die Aufteilung der Risiken:
- Bonitätsrisiko (Delkredere): Zahlt der Schuldner nicht, weil er zahlungsunfähig ist, trägt das der Forfaiteur. Das ist der Kern der Forfaitierung.
- Veritätsrisiko: Der Verkäufer haftet weiterhin dafür, dass die Forderung überhaupt besteht und nicht mit Einwänden belastet ist – etwa weil die Ware mangelhaft war oder nie geliefert wurde. Diese Haftung ergibt sich aus dem Kaufrecht und bleibt in der Praxis beim Verkäufer.
Echte und unechte Forfaitierung
| Echte Forfaitierung | Unechte Forfaitierung | |
|---|---|---|
| Ausfallrisiko des Schuldners | geht vollständig auf den Forfaiteur über | bleibt (ganz oder teilweise) beim Verkäufer |
| Rückgriff auf den Verkäufer | nur bei Mängeln der Forderung selbst (Veritätshaftung) | auch bei Zahlungsausfall möglich |
| Wirtschaftlich | echter Verkauf, Forderung verlässt die Bilanz | eher ein Kredit, gesichert durch die Forderung |
| Kosten | höher, weil der Käufer das Risiko trägt | niedriger |
Wenn Fachleute von Forfaitierung sprechen, meinen sie in der Regel die echte Forfaitierung. Bei der unechten Variante bleibt das Ausfallrisiko beim Verkäufer – bilanziell und steuerlich wird sie deshalb meist wie eine Kreditaufnahme behandelt.
Beispiel: Forfaitierung im Export
Die Zahlen sind nur ein Rechenbeispiel. Der tatsächliche Abschlag hängt vom Zinsniveau, der Laufzeit, der Bonität des Schuldners, der Absicherung und vom Land ab.
Typische Voraussetzungen für eine Forfaitierung sind:
- eine rechtlich einwandfreie und abtretbare Forderung, deren Betrag und Fälligkeit feststehen,
- eine gute Bonität des Schuldners oder eine Absicherung durch Bankgarantie, Akkreditiv, Wechsel oder Exportkreditversicherung,
- eine Währung, die die Bank ankauft (meist Euro oder US-Dollar),
- bei Auslandsgeschäften ein vertretbares politisches Risiko im Land des Schuldners.
Forfaitierung und Factoring: der Unterschied
Beide Verfahren verwandeln Forderungen in sofortige Liquidität. Sie unterscheiden sich aber deutlich:
| Merkmal | Forfaitierung | Factoring |
|---|---|---|
| Umfang | einzelne Forderung oder einzelnes Geschäft | laufender Ankauf vieler Forderungen auf Basis eines Rahmenvertrags |
| Laufzeit der Forderung | meist mittel- bis langfristig (Monate bis Jahre) | kurzfristig (meist 30 bis 120 Tage) |
| Beträge | meist größere Einzelbeträge | viele kleinere Rechnungen |
| Typischer Einsatz | Export, Leasing, Projektfinanzierung | laufendes Inlandsgeschäft im Handel und Mittelstand |
| Dienstleistungen | keine (nur Finanzierung und Risikoübernahme) | oft zusätzlich Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen |
Factoring ist im Kreditwesengesetz als „laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen“ definiert und eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung (§ 1 Abs. 1a KWG). Bei der Forfaitierung fehlt typischerweise dieser laufende Rahmen.
Forfaitierung im Leasing
Im Leasing ist die Forfaitierung ein übliches Refinanzierungsinstrument. Die Leasinggesellschaft verkauft die künftigen Leasingraten eines Vertrags an eine Bank und erhält dafür sofort den Barwert. Mit diesem Geld bezahlt sie das Leasingobjekt beim Hersteller.
- Das Ausfallrisiko des Leasingnehmers trägt bei der echten Forfaitierung die Bank.
- Die Leasinggesellschaft haftet weiter dafür, dass der Leasingvertrag wirksam ist und die Raten geschuldet werden.
- In der Bilanz weist die Leasinggesellschaft den Erlös aus dem Verkauf der Raten in der Regel als passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus und löst ihn über die Vertragslaufzeit auf.
Forfaitierung bei ÖPP-Projekten
Bei öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP, englisch PPP) baut und betreibt ein privates Unternehmen zum Beispiel eine Schule und erhält dafür über viele Jahre Zahlungen von der Kommune. Häufig wird hier die Forfaitierung mit Einredeverzicht genutzt: Das Unternehmen verkauft seine Zahlungsansprüche an eine Bank, und die Kommune erklärt nach Abnahme des Bauwerks, dass sie gegenüber der Bank keine Einwände (Einreden) aus dem Bauvertrag erheben wird. Für die Bank wird die Forderung damit fast so sicher wie ein Kredit an die Kommune, was die Finanzierungskosten senkt. Das Risiko von Baumängeln trägt dann im Verhältnis zur Bank die öffentliche Hand.
Vorteile und Nachteile
Vorteile für den Verkäufer
- sofortige Liquidität statt langer Zahlungsziele,
- Schutz vor Zahlungsausfall, Länder- und bei Festpreis auch vor Zinsänderungsrisiken,
- Forderung verlässt die Bilanz, die Eigenkapitalquote kann steigen,
- Kunden können längere Zahlungsziele angeboten werden – ein Verkaufsargument im Export.
Nachteile
- relativ teuer, weil der Abschlag Zinsen und Risikoprämie enthält,
- nur für größere, gut abgesicherte Forderungen wirtschaftlich,
- Veritätshaftung bleibt: Bei Streit über die Lieferung kann die Bank den Verkäufer in Anspruch nehmen.
Die Forfaitierung ist damit eine Form der Fremdfinanzierung im weiteren Sinne. Als Kreditsicherung taugt sie nicht – der Verkäufer gibt die Forderung endgültig ab.
Häufige Fragen
Was ist eine echte Forfaitierung?
Bei der echten Forfaitierung kauft die Bank die Forderung und übernimmt das volle Ausfallrisiko des Schuldners. Der Verkäufer haftet nur noch dafür, dass die Forderung rechtlich besteht und nicht mit Einwänden belastet ist.
Was ist der Unterschied zwischen Forfaitierung und Factoring?
Factoring ist der laufende Ankauf vieler kurzfristiger Forderungen auf Basis eines Rahmenvertrags, oft mit Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen. Forfaitierung betrifft meist einzelne, größere und längerfristige Forderungen, vor allem im Export und Leasing.
Was bedeutet Forfaitierung im Leasing?
Die Leasinggesellschaft verkauft die künftigen Leasingraten an eine Bank und erhält sofort deren Barwert. Damit finanziert sie den Kauf des Leasingobjekts. Das Ausfallrisiko des Leasingnehmers trägt bei der echten Forfaitierung die Bank.
Was ist eine Forfaitierung mit Einredeverzicht?
Ein Modell aus ÖPP-Projekten: Der private Partner verkauft seine Zahlungsansprüche gegen die öffentliche Hand an eine Bank, und die Behörde verzichtet nach Abnahme auf Einwände aus dem Bauvertrag. Die Bank erhält dadurch fast kommunalkreditähnliche Sicherheit.
Quellen
- § 398 BGB – Abtretung – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__398.html
- § 453 BGB – Rechtskauf – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__453.html
- § 1 KWG – Begriffsbestimmungen (Factoring als Finanzdienstleistung) – https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html
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