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Forfaitierung (Forfaiting): Definition, Beispiel und Unterschied zu Factoring

Geprüft am 09.10.20263 QuellenLesezeit 5 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Forfaitierung: Definition
  2. Rechtliche Grundlage
  3. Echte und unechte Forfaitierung
  4. Beispiel: Forfaitierung im Export
  5. Forfaitierung und Factoring: der Unterschied
  6. Forfaitierung im Leasing
  7. Forfaitierung bei ÖPP-Projekten
  8. Vorteile und Nachteile
  9. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Forfaitierung ist der Verkauf einer einzelnen, meist längerfristigen Forderung an eine Bank – ohne Rückgriff auf den Verkäufer, wenn der Schuldner nicht zahlt.
  • Bei der echten Forfaitierung trägt die Bank das Ausfallrisiko. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass die Forderung besteht (Veritätshaftung).
  • Typische Einsatzfelder: Exportfinanzierung, Refinanzierung von Leasingverträgen und öffentlich-private Partnerschaften.
  • Unterschied zum Factoring: Factoring ist der laufende Ankauf vieler kurzfristiger Forderungen, Forfaitierung betrifft meist ein einzelnes, größeres Geschäft.

Forfaitierung: Definition

Forfaitierung (englisch Forfaiting) ist der Verkauf einer einzelnen, meist mittel- oder langfristigen Forderung an eine Bank oder eine spezialisierte Gesellschaft – ohne Rückgriff auf den Verkäufer, falls der Schuldner später nicht zahlt. Der Begriff kommt vom französischen à forfait, „in Bausch und Bogen“ oder „pauschal“: Der Käufer übernimmt die Forderung samt Ausfallrisiko zu einem festen Preis.

Die Beteiligten heißen:

  • Forfaitist: der Verkäufer der Forderung, meist ein Exporteur oder eine Leasinggesellschaft,
  • Forfaiteur: der Käufer der Forderung, meist eine Bank,
  • Schuldner: der Kunde des Forfaitisten, der die Forderung später bezahlen muss.

Für den Verkäufer verwandelt sich eine Forderung, die erst in Monaten oder Jahren fällig wird, sofort in Geld. Im Gegenzug zieht der Forfaiteur einen Abschlag ab, der Zinsen für die Laufzeit und eine Risikoprämie enthält.

Rechtliche Grundlage

Rechtlich ist die Forfaitierung ein Forderungskauf (§ 453 BGB in Verbindung mit den Kaufvorschriften) mit anschließender Abtretung der Forderung an den Käufer (§ 398 BGB, siehe auch Zession). Ein eigenes Forfaitierungsgesetz gibt es nicht; die Einzelheiten regelt der Vertrag.

Wichtig ist die Aufteilung der Risiken:

  • Bonitätsrisiko (Delkredere): Zahlt der Schuldner nicht, weil er zahlungsunfähig ist, trägt das der Forfaiteur. Das ist der Kern der Forfaitierung.
  • Veritätsrisiko: Der Verkäufer haftet weiterhin dafür, dass die Forderung überhaupt besteht und nicht mit Einwänden belastet ist – etwa weil die Ware mangelhaft war oder nie geliefert wurde. Diese Haftung ergibt sich aus dem Kaufrecht und bleibt in der Praxis beim Verkäufer.

Echte und unechte Forfaitierung

Echte ForfaitierungUnechte Forfaitierung
Ausfallrisiko des Schuldnersgeht vollständig auf den Forfaiteur überbleibt (ganz oder teilweise) beim Verkäufer
Rückgriff auf den Verkäufernur bei Mängeln der Forderung selbst (Veritätshaftung)auch bei Zahlungsausfall möglich
Wirtschaftlichechter Verkauf, Forderung verlässt die Bilanzeher ein Kredit, gesichert durch die Forderung
Kostenhöher, weil der Käufer das Risiko trägtniedriger

Wenn Fachleute von Forfaitierung sprechen, meinen sie in der Regel die echte Forfaitierung. Bei der unechten Variante bleibt das Ausfallrisiko beim Verkäufer – bilanziell und steuerlich wird sie deshalb meist wie eine Kreditaufnahme behandelt.

Beispiel: Forfaitierung im Export

Beispiel: Ein Maschinenbauer aus Baden-Württemberg liefert eine Anlage für 1.000.000 € an einen Kunden in Südamerika. Der Kunde zahlt erst in 24 Monaten, die Zahlung ist durch die Garantie einer Bank im Käuferland gesichert. Der Maschinenbauer verkauft die Forderung an seine Hausbank. Angenommen, die Bank rechnet mit einem Abschlagssatz von 6 % pro Jahr: Abschlag = 1.000.000 € × 6 % × 2 Jahre = 120.000 €. Der Maschinenbauer erhält sofort rund 880.000 € (abzüglich möglicher Bearbeitungsgebühren) und ist das Risiko los, dass der Kunde oder dessen Land zahlungsunfähig wird.

Die Zahlen sind nur ein Rechenbeispiel. Der tatsächliche Abschlag hängt vom Zinsniveau, der Laufzeit, der Bonität des Schuldners, der Absicherung und vom Land ab.

Typische Voraussetzungen für eine Forfaitierung sind:

  • eine rechtlich einwandfreie und abtretbare Forderung, deren Betrag und Fälligkeit feststehen,
  • eine gute Bonität des Schuldners oder eine Absicherung durch Bankgarantie, Akkreditiv, Wechsel oder Exportkreditversicherung,
  • eine Währung, die die Bank ankauft (meist Euro oder US-Dollar),
  • bei Auslandsgeschäften ein vertretbares politisches Risiko im Land des Schuldners.

Forfaitierung und Factoring: der Unterschied

Beide Verfahren verwandeln Forderungen in sofortige Liquidität. Sie unterscheiden sich aber deutlich:

MerkmalForfaitierungFactoring
Umfangeinzelne Forderung oder einzelnes Geschäftlaufender Ankauf vieler Forderungen auf Basis eines Rahmenvertrags
Laufzeit der Forderungmeist mittel- bis langfristig (Monate bis Jahre)kurzfristig (meist 30 bis 120 Tage)
Beträgemeist größere Einzelbeträgeviele kleinere Rechnungen
Typischer EinsatzExport, Leasing, Projektfinanzierunglaufendes Inlandsgeschäft im Handel und Mittelstand
Dienstleistungenkeine (nur Finanzierung und Risikoübernahme)oft zusätzlich Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen

Factoring ist im Kreditwesengesetz als „laufender Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen“ definiert und eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung (§ 1 Abs. 1a KWG). Bei der Forfaitierung fehlt typischerweise dieser laufende Rahmen.

Forfaitierung im Leasing

Im Leasing ist die Forfaitierung ein übliches Refinanzierungsinstrument. Die Leasinggesellschaft verkauft die künftigen Leasingraten eines Vertrags an eine Bank und erhält dafür sofort den Barwert. Mit diesem Geld bezahlt sie das Leasingobjekt beim Hersteller.

  • Das Ausfallrisiko des Leasingnehmers trägt bei der echten Forfaitierung die Bank.
  • Die Leasinggesellschaft haftet weiter dafür, dass der Leasingvertrag wirksam ist und die Raten geschuldet werden.
  • In der Bilanz weist die Leasinggesellschaft den Erlös aus dem Verkauf der Raten in der Regel als passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus und löst ihn über die Vertragslaufzeit auf.

Forfaitierung bei ÖPP-Projekten

Bei öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP, englisch PPP) baut und betreibt ein privates Unternehmen zum Beispiel eine Schule und erhält dafür über viele Jahre Zahlungen von der Kommune. Häufig wird hier die Forfaitierung mit Einredeverzicht genutzt: Das Unternehmen verkauft seine Zahlungsansprüche an eine Bank, und die Kommune erklärt nach Abnahme des Bauwerks, dass sie gegenüber der Bank keine Einwände (Einreden) aus dem Bauvertrag erheben wird. Für die Bank wird die Forderung damit fast so sicher wie ein Kredit an die Kommune, was die Finanzierungskosten senkt. Das Risiko von Baumängeln trägt dann im Verhältnis zur Bank die öffentliche Hand.

Vorteile und Nachteile

Vorteile für den Verkäufer

  • sofortige Liquidität statt langer Zahlungsziele,
  • Schutz vor Zahlungsausfall, Länder- und bei Festpreis auch vor Zinsänderungsrisiken,
  • Forderung verlässt die Bilanz, die Eigenkapitalquote kann steigen,
  • Kunden können längere Zahlungsziele angeboten werden – ein Verkaufsargument im Export.

Nachteile

  • relativ teuer, weil der Abschlag Zinsen und Risikoprämie enthält,
  • nur für größere, gut abgesicherte Forderungen wirtschaftlich,
  • Veritätshaftung bleibt: Bei Streit über die Lieferung kann die Bank den Verkäufer in Anspruch nehmen.

Die Forfaitierung ist damit eine Form der Fremdfinanzierung im weiteren Sinne. Als Kreditsicherung taugt sie nicht – der Verkäufer gibt die Forderung endgültig ab.

Häufige Fragen

Was ist eine echte Forfaitierung?

Bei der echten Forfaitierung kauft die Bank die Forderung und übernimmt das volle Ausfallrisiko des Schuldners. Der Verkäufer haftet nur noch dafür, dass die Forderung rechtlich besteht und nicht mit Einwänden belastet ist.

Was ist der Unterschied zwischen Forfaitierung und Factoring?

Factoring ist der laufende Ankauf vieler kurzfristiger Forderungen auf Basis eines Rahmenvertrags, oft mit Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen. Forfaitierung betrifft meist einzelne, größere und längerfristige Forderungen, vor allem im Export und Leasing.

Was bedeutet Forfaitierung im Leasing?

Die Leasinggesellschaft verkauft die künftigen Leasingraten an eine Bank und erhält sofort deren Barwert. Damit finanziert sie den Kauf des Leasingobjekts. Das Ausfallrisiko des Leasingnehmers trägt bei der echten Forfaitierung die Bank.

Was ist eine Forfaitierung mit Einredeverzicht?

Ein Modell aus ÖPP-Projekten: Der private Partner verkauft seine Zahlungsansprüche gegen die öffentliche Hand an eine Bank, und die Behörde verzichtet nach Abnahme auf Einwände aus dem Bauvertrag. Die Bank erhält dadurch fast kommunalkreditähnliche Sicherheit.

Quellen

  1. § 398 BGB – Abtretung – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__398.html
  2. § 453 BGB – Rechtskauf – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__453.html
  3. § 1 KWG – Begriffsbestimmungen (Factoring als Finanzdienstleistung) – https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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