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Vorsteuer: Wie hoch sie ist, Vorsteuerabzug und Beispiel

Geprüft am 09.10.20266 QuellenLesezeit 4 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was ist Vorsteuer?
  2. Wie hoch ist die Vorsteuer?
  3. Rechenbeispiel: Umsatzsteuer minus Vorsteuer
  4. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
  5. Wann wird die Vorsteuer verrechnet?
  6. Vorsteuer buchen
  7. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Vorsteuer ist die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen, die sich Unternehmen vom Finanzamt erstatten lassen (§ 15 UStG).
  • Sie ist so hoch wie die ausgewiesene Umsatzsteuer: 19 % oder 7 %.
  • An das Finanzamt geht nur die Differenz: Umsatzsteuer aus Verkäufen minus Vorsteuer.
  • Voraussetzung: Unternehmer (kein Kleinunternehmer), betrieblicher Bezug und eine ordnungsgemäße Rechnung.
  • Abgezogen wird in der Umsatzsteuervoranmeldung, fällig bis zum 10. des Folgemonats bzw. nach Quartalsende.

Was ist Vorsteuer?

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf an seine Lieferanten zahlt und die auf der Eingangsrechnung ausgewiesen ist. Das Unternehmen kann sie sich vom Finanzamt erstatten lassen, indem es sie von der Umsatzsteuer abzieht, die es selbst seinen Kunden berechnet. Dieser Vorgang heißt Vorsteuerabzug (§ 15 UStG).

So wird nur der Mehrwert besteuert, den ein Unternehmen schafft. Die Umsatzsteuer trägt am Ende wirtschaftlich der Endverbraucher, der keine Vorsteuer abziehen kann.

Wie hoch ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer hat keinen eigenen Satz. Sie ist genau so hoch wie die Umsatzsteuer, die auf der Eingangsrechnung steht. In Deutschland gelten zwei Steuersätze (§ 12 UStG):

  • 19 % Regelsteuersatz, z. B. für Büromaterial, Computer, Handwerkerleistungen.
  • 7 % ermäßigter Satz, z. B. für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Übernachtungen und seit 1. Januar 2026 auch für Speisen in der Gastronomie (Getränke weiterhin 19 %).

Hat ein Lieferant keine Umsatzsteuer berechnet, etwa als Kleinunternehmer, gibt es auch keine Vorsteuer. Für Leistungen ausländischer Unternehmer gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren: Du schuldest die Steuer selbst und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer wieder ab.

Vorsteuer = Bruttobetrag ÷ 1,19 × 0,19 (bei 19 %) bzw. Bruttobetrag ÷ 1,07 × 0,07 (bei 7 %)

Beispiel: Ein Drucker kostet 595 € brutto. Darin stecken 595 ÷ 1,19 × 0,19 = 95 € Vorsteuer. Netto kostet er dein Unternehmen also 500 €. Wie du solche Werte schnell ausrechnest, zeigt die Prozentrechnung.

Rechenbeispiel: Umsatzsteuer minus Vorsteuer

Beispiel: Händler X kauft Waren für 15.000 € netto zuzüglich 2.850 € Umsatzsteuer (19 %). Er verkauft sie für 17.600 € netto an einen Kunden und berechnet 3.344 € Umsatzsteuer. An das Finanzamt zahlt er: 3.344 € − 2.850 € = 494 €. Das ist genau 19 % seiner Wertschöpfung von 2.600 €.

Ist die Vorsteuer in einem Zeitraum höher als die Umsatzsteuer – etwa nach einer großen Investition –, ergibt sich ein Vorsteuerüberhang. Das Finanzamt zahlt den Betrag dann aus.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • Du bist Unternehmer und nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer abziehen. Mehr dazu unter Kleinunternehmer.
  • Die Leistung wurde für dein Unternehmen bezogen. Gegenstände, die du zu weniger als 10 % unternehmerisch nutzt, zählen nicht dazu.
  • Du besitzt eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG, unter anderem mit Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto genügen weniger Angaben.
  • Die Eingangsleistung dient nicht steuerfreien Umsätzen. Ärzte oder Versicherungsvermittler mit steuerfreien Umsätzen haben deshalb in diesem Umfang keinen Vorsteuerabzug.
Achtung: Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten im Geschäft zwischen Unternehmen Übergangsfristen: Papier- und andere Rechnungen sind noch bis Ende 2026 erlaubt, bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz oder per EDI-Verfahren bis Ende 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG). Fehlt eine Pflichtangabe auf der Rechnung, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen, bis eine berichtigte Rechnung vorliegt.

Auch die Einfuhrumsatzsteuer, die bei Importen aus Nicht-EU-Ländern anfällt, ist als Vorsteuer abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Hier ist keine Rechnung des Lieferanten nötig, sondern der Zollbescheid. Details unter Einfuhrumsatzsteuer.

Wann wird die Vorsteuer verrechnet?

Die Vorsteuer ziehst du in dem Voranmeldungszeitraum ab, in dem die Leistung ausgeführt wurde und die Rechnung vorliegt. Auf den Zeitpunkt der Bezahlung kommt es grundsätzlich nicht an – außer bei Anzahlungen. Die Verrechnung erfolgt in der Umsatzsteuervoranmeldung, die bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals elektronisch abzugeben ist (§ 18 UStG).

  • Quartalsweise ist der Normalfall.
  • Monatlich, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 € betrug.
  • Bei höchstens 2.000 € Vorjahressteuer kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien; dann genügt die Jahreserklärung.

Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Abgabe um einen Monat.

Vorsteuer buchen

In der Buchhaltung wird die Vorsteuer auf einem eigenen Konto erfasst, im DATEV-Kontenrahmen SKR 03 z. B. 1576 (19 %) bzw. 1571 (7 %), im SKR 04 auf 1406 bzw. 1401. Die Vorsteuer ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt und steht deshalb auf der Aktivseite.

Prozentrechner

Ergebnis
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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Vorsteuer?

Genau so hoch wie die Umsatzsteuer auf der Eingangsrechnung, in Deutschland also 19 % oder 7 % des Nettobetrags. Bei 119 € brutto zum Regelsatz sind es 19 €.

Wann ist die Vorsteuer fällig?

Sie wird in dem Voranmeldungszeitraum abgezogen, in dem Leistung und Rechnung vorliegen. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals abzugeben.

Kann man Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?

Ja. Die für das Unternehmen entstandene Einfuhrumsatzsteuer ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG als Vorsteuer abziehbar. Als Nachweis dient der Einfuhrabgabenbescheid des Zolls.

Dürfen Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung und darf im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.

Quellen

  1. § 15 UStG – Vorsteuerabzug – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html
  2. § 12 UStG – Steuersätze – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
  3. § 18 UStG – Besteuerungsverfahren – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
  4. § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
  5. § 27 UStG – Allgemeine Übergangsvorschriften (Abs. 38: E-Rechnung) – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html
  6. Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur E-Rechnung – https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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