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Anlagevermögen: Definition, Beispiele, Bilanz und Buchung

Geprüft am 09.10.20265 QuellenLesezeit 5 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Definition: Was ist Anlagevermögen?
  2. Anlagevermögen in der Bilanz: die Gliederung
  3. Bewertung und Abschreibung
  4. Anlagevermögen buchen: Beispiel
  5. Finanzierung des Anlagevermögens
  6. Anlagevermögen in der Volkswirtschaft
  7. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB) – etwa Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Software und Beteiligungen.
  • In der Bilanz steht es auf der Aktivseite oben, gegliedert in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.
  • Entscheidend ist der Zweck, nicht die Sache: Ein Auto ist beim Handwerker Anlagevermögen, beim Autohändler Umlaufvermögen (Ware).
  • Abnutzbares Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto dürfen sofort abgesetzt werden.

Definition: Was ist Anlagevermögen?

Das Handelsgesetzbuch definiert das Anlagevermögen kurz: Auszuweisen sind dort nur die Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Gemeint ist alles, was ein Unternehmen nicht verkaufen oder verbrauchen will, sondern über längere Zeit nutzt: das Bürogebäude, die Produktionsmaschine, der Firmenwagen, die Buchhaltungssoftware.

Das Gegenstück ist das Umlaufvermögen. Dazu gehören Vermögenswerte, die nur kurz im Unternehmen bleiben oder sich ständig umschlagen: Vorräte, Waren, Forderungen gegen Kunden, Bankguthaben und Kasse.

Merksatz: Nicht die Art des Gegenstands entscheidet, sondern seine Bestimmung im Betrieb. Ein Lieferwagen ist beim Bäcker Anlagevermögen, beim Autohaus, das ihn verkaufen will, Umlaufvermögen.

Eine feste Mindestdauer nennt das Gesetz nicht. Als Faustregel gilt in der Praxis: Was länger als ein Jahr genutzt werden soll, gehört in der Regel zum Anlagevermögen.

Anlagevermögen in der Bilanz: die Gliederung

Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz nach dem Schema in § 266 HGB gliedern. Das Anlagevermögen steht auf der Aktivseite unter Buchstabe A und ist dreigeteilt:

BilanzpostenBeispiele
I. Immaterielle Vermögensgegenständegekaufte Software, Lizenzen, Patente, Markenrechte, entgeltlich erworbener Firmenwert; auf Wunsch selbst geschaffene Schutzrechte
II. SachanlagenGrundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Möbel, Computer), Anlagen im Bau
III. FinanzanlagenAnteile an Tochterunternehmen, Beteiligungen, langfristig gehaltene Wertpapiere, langfristige Darlehen an andere (Ausleihungen)

Kleinere Unternehmen dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, die Dreiteilung bleibt aber erhalten. Wie Vermögen und Schulden zum Stichtag aufgelistet werden, erklärt der Beitrag Inventar.

Bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen

Im Steuerrecht ist zusätzlich wichtig, ob ein Wirtschaftsgut beweglich ist (Maschine, Fahrzeug, Computer) oder unbeweglich (Grund und Boden, Gebäude). Davon hängt ab, welche Abschreibungsarten möglich sind – etwa die degressive Abschreibung, die nur für bewegliche Wirtschaftsgüter gilt.

Abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen

Gebäude, Maschinen und Software verlieren durch Nutzung oder Alterung an Wert und werden abgeschrieben. Grund und Boden sowie Beteiligungen nutzen sich nicht ab. Sie bleiben mit ihren Anschaffungskosten in der Bilanz, solange keine dauerhafte Wertminderung eintritt.

Bewertung und Abschreibung

Anlagevermögen wird beim Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Dazu zählen auch Nebenkosten wie Transport, Montage oder Notarkosten beim Grundstückskauf, nicht aber die abziehbare Vorsteuer.

  • Planmäßige Abschreibung: Die Kosten werden auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt (§ 253 Abs. 3 HGB). Steuerlich gelten die amtlichen AfA-Tabellen als Richtschnur, siehe AfA-Tabelle.
  • Außerplanmäßige Abschreibung: Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung muss abgeschrieben werden, etwa nach einem Schaden. Bei Finanzanlagen ist sie auch bei nicht dauernder Wertminderung erlaubt.
  • Degressive Abschreibung: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist steuerlich wieder eine degressive AfA möglich: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 % vom Restwert (§ 7 Abs. 2 EStG).

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Für günstige, selbstständig nutzbare Gegenstände gibt es Vereinfachungen (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG, Stand 2026):

Anschaffungskosten nettoMöglichkeit
bis 250 €sofort als Betriebsausgabe, keine Aufzeichnung nötig
bis 800 €Sofortabschreibung als GWG; ab 250,01 € mit Verzeichnis
über 250 € bis 1.000 €wahlweise Sammelposten, über 5 Jahre zu je einem Fünftel aufgelöst
über 800 € (bzw. 1.000 € beim Sammelposten)normale Abschreibung über die Nutzungsdauer

Computerhardware und Software dürfen nach Auffassung der Finanzverwaltung zudem mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Mehr Grundlagen im Beitrag Abschreibungen.

Anlagevermögen buchen: Beispiel

Beispiel: Eine Schreinerei kauft am 10. April eine Maschine für 10.000 € zuzüglich 1.900 € Umsatzsteuer und bezahlt per Überweisung. Buchung beim Kauf: Technische Anlagen und Maschinen 10.000 € und Vorsteuer 1.900 € an Bank 11.900 €. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren beträgt die lineare Abschreibung 1.000 € pro Jahr. Im Anschaffungsjahr zählt sie nur für die Monate April bis Dezember: 1.000 € × 9/12 = 750 €. Buchung zum Jahresende: Abschreibungen auf Sachanlagen an Technische Anlagen und Maschinen 750 €. Der Buchwert sinkt auf 9.250 €.

Jeder Gegenstand des Anlagevermögens wird einzeln mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und Restbuchwert geführt. Das übernimmt die Anlagenbuchhaltung. Wer seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, braucht ebenfalls ein Verzeichnis des abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Kapitalgesellschaften zeigen die Entwicklung im Anlagenspiegel: Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Abschreibungen und Endbestand.

Finanzierung des Anlagevermögens

Weil Anlagevermögen lange im Unternehmen gebunden ist, sollte es auch langfristig finanziert sein. Diese Faustregel heißt goldene Bilanzregel oder Fristenkongruenz: Eine Maschine, die zehn Jahre läuft, mit einem kurzfristigen Kontokorrentkredit zu bezahlen, bringt Liquiditätsrisiken.

Gemessen wird das mit dem Anlagendeckungsgrad:

Anlagendeckungsgrad I = Eigenkapital ÷ Anlagevermögen × 100

Anlagendeckungsgrad II = (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) ÷ Anlagevermögen × 100

Beispiel: Anlagevermögen 400.000 €, Eigenkapital 240.000 €, langfristige Darlehen 200.000 €. Deckungsgrad I = 60 %, Deckungsgrad II = 440.000 ÷ 400.000 × 100 = 110 %. Das Anlagevermögen ist vollständig langfristig finanziert.

Ein Deckungsgrad II von mindestens 100 % gilt als solide. Weitere Kennzahlen findest du unter Kennziffern und Kennzahlen.

Anlagevermögen in der Volkswirtschaft

Auch die Statistik kennt den Begriff. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung meint Anlagevermögen alle produzierten Güter, die länger als ein Jahr wiederholt in der Produktion eingesetzt werden – Bauten, Ausrüstungen, Software und Forschungsergebnisse. Grund und Boden zählt dort nicht dazu, weil er nicht produziert wird. Das Bruttoanlagevermögen zeigt den Wert ohne Abzug der Abnutzung, das Nettoanlagevermögen nach Abzug der Abschreibungen. Das Verhältnis beider Größen (Modernitätsgrad) zeigt, wie alt der Kapitalstock einer Volkswirtschaft ist.

AfA-Rechner (linear)

Abschreibung pro vollem Jahr
–
Im Anschaffungsjahr
–

Lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG, im ersten Jahr monatsgenau. Nutzungsdauern stehen in den amtlichen AfA-Tabellen.

Häufige Fragen

Was zählt zum Anlagevermögen?

Alles, was dauerhaft im Betrieb genutzt werden soll: Grundstücke und Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, gekaufte Software, Lizenzen und Patente sowie langfristige Beteiligungen und Wertpapiere.

Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen?

Anlagevermögen dient dem Betrieb dauerhaft, Umlaufvermögen ist zum Verbrauch, Verkauf oder zur kurzfristigen Haltung bestimmt – etwa Waren, Rohstoffe, Forderungen und Bankguthaben.

Ist ein Firmenwagen Anlagevermögen?

Ja, wenn er im Betrieb genutzt wird. Er wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben, laut amtlicher AfA-Tabelle in der Regel sechs Jahre. Für einen Autohändler, der den Wagen verkaufen will, ist er dagegen Umlaufvermögen.

Was ist Finanzanlagevermögen?

Der Teil des Anlagevermögens, der aus langfristigen Geldanlagen besteht: Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und langfristige Ausleihungen.

Was ist Nettoanlagevermögen?

Das Anlagevermögen nach Abzug der bisherigen Abschreibungen, also zu Restbuchwerten. Das Bruttoanlagevermögen zeigt dagegen die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Quellen

  1. § 247 HGB – Inhalt der Bilanz – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__247.html
  2. § 266 HGB – Gliederung der Bilanz – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html
  3. § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung – https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__253.html
  4. § 6 EStG – Bewertung (GWG, Sammelposten) – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
  5. § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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