Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es kaum etwas Schlimmeres, als wenn der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig seiner Zahlung nachkommt. Allerdings steht man in dieser Situation rechtlich nicht auf verlorenen Posten. Zu diesem Zweck gibt es das sogenannte Mahnwesen. Was dies genau beinhaltet und wie es angewandt wird, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.
1. Wann kommt man in Verzug?
In der Regel bekommt man nichts geschenkt! Dass bedeutet im Klartest, wenn man etwas bestellt oder eine Dienstleistung – wie Handwerksarbeiten in der Wohnung – in Anspruch nimmt, muss man dafür auch bezahlen.
Spätestens nach Auslieferung der Ware oder dem Abschluss der jeweiligen Arbeiten macht der Händler/Dienstleister dies in Form einer Rechnung geltend.