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Einkommensteuer: Was sie ist und wie der Steuertarif 2026 gestaffelt ist

Geprüft am 09.10.20263 QuellenLesezeit 4 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Einkommensteuer?
  2. Wer muss Einkommensteuer zahlen?
  3. Die sieben Einkunftsarten
  4. Wie ist die Einkommensteuer gestaffelt?
  5. Steuererklärung: Wer muss abgeben?
  6. Wer hilft bei der Einkommensteuererklärung?
  7. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen natürlicher Personen. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
  • 2026 bleibt ein zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 Euro steuerfrei (Grundfreibetrag), bei Verheirateten das Doppelte.
  • Danach steigt der Steuersatz von 14 % stufenlos auf 42 % ab 69.879 Euro. Ab 277.826 Euro gilt der Reichensteuersatz von 45 %.
  • Der Spitzensteuersatz gilt nur für jeden Euro über der Grenze, nicht für das ganze Einkommen.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen, also Menschen: Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Vermieter und Anleger. Unternehmen in Form einer GmbH oder AG zahlen stattdessen Körperschaftsteuer. Bei Personengesellschaften wie einer OHG oder GbR wird der Gewinn den Gesellschaftern zugerechnet, die ihn mit ihrer Einkommensteuer versteuern.

Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer: Das Aufkommen teilen sich Bund (42,5 %), Länder (42,5 %) und Gemeinden (15 %) (Art. 106 GG).

Merksatz: Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) und die Vorauszahlungen von Selbstständigen sind keine eigenen Steuern, sondern besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer.

Wer muss Einkommensteuer zahlen?

  • Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Er versteuert sein gesamtes Welteinkommen hier; Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.
  • Beschränkt steuerpflichtig ist, wer hier nicht wohnt, aber inländische Einkünfte bezieht, zum Beispiel aus der Vermietung einer Wohnung in Deutschland (§ 49 EStG).

Die sieben Einkunftsarten

Das Gesetz kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG):

  1. Land- und Forstwirtschaft
  2. Gewerbebetrieb
  3. selbstständige Arbeit (z. B. Freiberufler)
  4. nichtselbstständige Arbeit (Arbeitslohn)
  5. Kapitalvermögen
  6. Vermietung und Verpachtung
  7. sonstige Einkünfte (z. B. Renten, private Veräußerungsgeschäfte)

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben (etwa Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnliche Belastungen und bestimmte Freibeträge abgezogen. Was übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird der Steuertarif angewendet.

Wie ist die Einkommensteuer gestaffelt?

Der Tarif ist progressiv: Mit steigendem Einkommen steigt der Steuersatz. Für 2026 gilt nach § 32a EStG (Werte für Alleinstehende):

Zu versteuerndes Einkommen 2026Grenzsteuersatz
bis 12.348 Euro0 % (Grundfreibetrag)
12.349 bis 17.799 Eurosteigt von 14 % auf etwa 24 %
17.800 bis 69.878 Eurosteigt von etwa 24 % auf 42 %
69.879 bis 277.825 Euro42 % (Spitzensteuersatz)
ab 277.826 Euro45 % („Reichensteuer“)

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern mit Zusammenveranlagung gilt das Splittingverfahren: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Alle Grenzen verdoppeln sich damit, der Grundfreibetrag liegt bei 24.696 Euro.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel Steuer auf den nächsten verdienten Euro fällt. Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das Einkommen. Er liegt immer deutlich niedriger, weil die ersten Euro steuerfrei bleiben und die folgenden niedriger besteuert werden.

Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro beträgt die Einkommensteuer 2026 für Alleinstehende 7.209 Euro. Das sind im Durchschnitt nur 18,0 %, obwohl der Grenzsteuersatz bei rund 32 % liegt. Bei 80.000 Euro sind es 22.464 Euro (28,1 %). Ein Ehepaar mit zusammen 40.000 Euro zahlt dank Splitting nur 3.140 Euro.

Zur Einkommensteuer kommen gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, der seit 2021 aber nur noch bei hohen Steuerbeträgen anfällt, und die Kirchensteuer von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Einkommensteuer.

Steuererklärung: Wer muss abgeben?

Arbeitnehmer zahlen die Einkommensteuer über die monatliche Lohnsteuer. Eine Steuererklärung ist für sie nur in bestimmten Fällen Pflicht, etwa bei Nebeneinkünften über 410 Euro, bei der Steuerklassenkombination III/V oder bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld über 410 Euro. Selbstständige, Gewerbetreibende und Vermieter müssen grundsätzlich jedes Jahr eine Erklärung abgeben, auch Kleinunternehmer, die nur von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Frist läuft bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat länger Zeit. Die Erklärung wird elektronisch über ELSTER oder mit Steuersoftware übermittelt. Nach dem Bescheid lohnt sich ein genauer Blick: Steuerbescheid immer prüfen.

Wer hilft bei der Einkommensteuererklärung?

  • Steuerberater: für alle Einkunftsarten. Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, vor allem nach der Höhe der Einkünfte, nicht nach der Höhe einer Erstattung.
  • Lohnsteuerhilfevereine: für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre ohne Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit. Sie verlangen einen einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrag.
  • Steuersoftware und ELSTER: günstig oder kostenlos, sinnvoll für einfachere Fälle.

Häufige Fragen

Was ist die Einkommensteuer?

Eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen aus sieben Einkunftsarten, zum Beispiel Arbeitslohn, Gewinn aus Gewerbe oder Mieteinnahmen. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung darauf.

Wie ist die Einkommensteuer gestaffelt?

2026 sind 12.348 Euro steuerfrei. Danach steigt der Steuersatz stufenlos von 14 % auf 42 % ab 69.879 Euro und auf 45 % ab 277.826 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich die Grenzen.

Müssen Kleinunternehmer Einkommensteuer zahlen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer. Der Gewinn wird ganz normal mit der Einkommensteuer besteuert.

Gilt der Spitzensteuersatz für das ganze Einkommen?

Nein. Die 42 % gelten nur für den Teil des Einkommens, der über 69.878 Euro liegt. Der Durchschnittssteuersatz ist deshalb immer niedriger.

Quellen

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
  2. § 2 EStG – Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
  3. Art. 106 GG – Verteilung des Steueraufkommens – https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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