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Welche Steuersoftware hilft wirklich? Funktionen, Unterschiede und Auswahl

Geprüft am 09.10.20263 QuellenLesezeit 3 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Wozu eine Steuersoftware?
  2. Die Möglichkeiten im Überblick
  3. Diese Funktionen sollte eine gute Steuersoftware haben
  4. Welche Lösung passt zu wem?
  5. Praktische Tipps
  6. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Mit Mein ELSTER bietet die Finanzverwaltung eine kostenlose Lösung an. Sie ist zuverlässig, gibt aber kaum Spartipps.
  • Kostenpflichtige Steuerprogramme und Apps führen per Interview durch die Erklärung, prüfen auf Plausibilität und weisen auf Abzugsmöglichkeiten hin.
  • Wichtig sind: Belegabruf (vorausgefüllte Daten), Übernahme der Vorjahresdaten, Prüfung des Steuerbescheids und passende Formulare für deine Einkünfte.
  • Ohne Steuerberater ist die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist (§ 149 AO).

Wozu eine Steuersoftware?

Eine Steuersoftware hilft dir, die Einkommensteuererklärung ohne Steuerberater korrekt und vollständig zu erstellen und elektronisch ans Finanzamt zu senden. Gute Programme übersetzen die amtlichen Formulare in verständliche Fragen, rechnen das Ergebnis sofort aus und zeigen, welche Angaben die Steuer senken. Ob du damit mehr erstattet bekommst, hängt aber nicht vom Programm ab, sondern davon, dass du alle zulässigen Ausgaben angibst. Grundwissen dazu findest du im Artikel zur Einkommensteuer.

Die Möglichkeiten im Überblick

LösungGeeignet fürStärkenSchwächen
Mein ELSTER (Finanzverwaltung)einfache Fälle, wer die Formulare kenntkostenlos, amtlich, Belegabruf, digitaler Bescheidformularorientiert, kaum Erklärungen und Spartipps
Steuerprogramme für PC oder BrowserArbeitnehmer, Rentner, Vermieter, kleine SelbstständigeInterview-Modus, Hilfetexte, Plausibilitätsprüfung, mehrere Jahre und Personenkostenpflichtig, jedes Jahr neue Version nötig
Steuer-Appseinfache Arbeitnehmerfälleschnell, Belege per Foto, oft nur Gebühr bei Erstattungbegrenzt bei Vermietung, Selbstständigkeit oder Sonderfällen
Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberaterkomplexe Fälle, wenig Zeitpersönliche Beratung, HaftungMitgliedsbeitrag oder Honorar

Wer die Formulare aus Vorjahren kennt, kommt mit dem kostenlosen ELSTER-Formular gut zurecht. Wer Erklärungen braucht oder mehrere Einkunftsarten hat, profitiert eher von einem Programm mit Interview-Modus.

Diese Funktionen sollte eine gute Steuersoftware haben

  • Belegabruf: Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen (Lohnsteuerbescheinigung, Renten, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge), werden automatisch übernommen. Dafür brauchst du meist ein ELSTER-Konto.
  • Vorjahresübernahme: Stammdaten und wiederkehrende Angaben aus dem Vorjahr werden übernommen.
  • Plausibilitätsprüfung: Das Programm warnt vor Tippfehlern, fehlenden Pflichtangaben und unrealistischen Werten.
  • Verständliche Hilfe: Erklärungen zu Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Handwerkerleistungen und Sonderausgaben direkt an der passenden Stelle.
  • Alle nötigen Anlagen: Prüfe vor dem Kauf, ob deine Fälle abgedeckt sind, etwa Anlage V (Vermietung), Anlage KAP (Kapitalerträge), EÜR (Selbstständige) oder Anlage R (Rente).
  • Bescheidprüfung: Gute Programme vergleichen den Steuerbescheid mit deiner Erklärung und helfen beim Einspruch. Warum das wichtig ist, liest du unter Steuerbescheid prüfen.
  • Datenschutz: Speicherort der Daten (lokal oder Cloud), Serverstandort und Verschlüsselung sollten klar benannt sein.

Welche Lösung passt zu wem?

Arbeitnehmer mit einfachen Fällen

Ein Arbeitgeber, Pendelweg, ein paar Versicherungen: Hier reichen ELSTER oder eine einfache App. Dank Belegabruf ist ein großer Teil schon ausgefüllt.

Familien, Vermieter, Rentner mit Nebeneinkünften

Mehrere Einkunftsarten, Kinderbetreuung, Unterhalt oder eine vermietete Wohnung: Ein vollwertiges Steuerprogramm mit Interview-Modus und Hilfetexten spart Zeit und Fehler.

Selbstständige und Kleinunternehmer

Wer Gewinneinkünfte hat, muss die Erklärung elektronisch abgeben (§ 25 Abs. 4 EStG) und braucht zusätzlich EÜR, gegebenenfalls Umsatz- und Gewerbesteuererklärung. Achte darauf, dass das Programm diese Formulare enthält oder Daten aus deiner Buchhaltungssoftware übernehmen kann. Bei komplexeren Fällen kann ein Online-Steuerberater die bessere Wahl sein.

Praktische Tipps

  1. Kostenlose Testversion nutzen: Viele Anbieter lassen dich die Erklärung erst erstellen und verlangen Geld erst beim Versand.
  2. Kosten absetzen: Ausgaben für Steuersoftware können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden, soweit sie auf diese Einkünfte entfallen.
  3. Fristen beachten: Wer zur Abgabe verpflichtet ist und keinen Berater hat, muss die Erklärung spätestens sieben Monate nach Jahresende abgeben, also bis zum 31. Juli. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre lang möglich.
  4. Belege aufbewahren: Auch wenn du keine Belege mitschickst, kann das Finanzamt sie anfordern.

Häufige Fragen

Ist ELSTER kostenlos?

Ja. Mein ELSTER ist das kostenlose Onlineportal der Steuerverwaltung. Du brauchst ein Benutzerkonto mit Zertifikat. Es ist formularorientiert und gibt nur wenige Erklärungen oder Spartipps.

Welche Steuersoftware ist die beste?

Das hängt von deinem Fall ab. Für einfache Arbeitnehmerfälle reichen ELSTER oder eine App. Wer vermietet, selbstständig ist oder mehrere Einkunftsarten hat, braucht ein Programm mit allen nötigen Anlagen, Interview-Modus und Bescheidprüfung. Teste vor dem Kauf eine kostenlose Version.

Kann ich die Kosten für Steuersoftware absetzen?

Ja, soweit sie auf deine Einkünfte entfallen, etwa als Werbungskosten bei Arbeitnehmern oder als Betriebsausgaben bei Selbstständigen.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und keinen Steuerberater hat, muss sie bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Mit Berater gelten längere Fristen. Freiwillige Erklärungen kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.

Quellen

  1. Mein ELSTER – Onlineportal der Steuerverwaltung – https://www.elster.de/eportal/start
  2. § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen – https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html
  3. § 25 EStG – Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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