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Umsatzsteuergesetz (UStG): Was es regelt – einfach erklärt

Geprüft am 09.10.20264 QuellenLesezeit 4 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was ist das Umsatzsteuergesetz?
  2. Aufbau und wichtige Paragrafen
  3. Wer ist Unternehmer im Sinne des UStG?
  4. Was ist steuerbar?
  5. Steuersätze: 19 % und 7 %
  6. Vorsteuer, Rechnung und Voranmeldung
  7. Sonderregeln: Kleinunternehmer und Reverse Charge
  8. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt, welche Umsätze in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen, wer sie schuldet und wie sie abgeführt wird.
  • Steuerbar sind vor allem Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt, dazu die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb (§ 1 UStG).
  • Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 % (§ 12 UStG). Speisen im Restaurant sind seit 1. Januar 2026 dauerhaft ermäßigt, Getränke nicht.
  • Unternehmer ziehen die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ab und zahlen nur die Differenz ans Finanzamt.
  • Kleinunternehmer (Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €) können auf die Umsatzsteuer verzichten (§ 19 UStG).

Was ist das Umsatzsteuergesetz?

Das Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, ist die gesetzliche Grundlage der Umsatzsteuer in Deutschland. Die Umsatzsteuer wird im Alltag oft Mehrwertsteuer genannt. Sie ist eine Verbrauchsteuer: Wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher, abgeführt wird sie aber von den Unternehmen. Das heutige Gesetz geht auf das UStG 1980 zurück und wird fast jedes Jahr geändert, zuletzt durch mehrere Steuergesetze 2024 und 2025.

Das UStG setzt die europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie um. Deshalb funktioniert die Umsatzsteuer in allen EU-Staaten nach denselben Grundregeln, nur die Steuersätze unterscheiden sich. Ergänzt wird das Gesetz durch die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums.

Aufbau und wichtige Paragrafen

ParagrafInhalt
§ 1Steuerbare Umsätze
§ 2Unternehmer und Unternehmen
§ 3Lieferung und sonstige Leistung, Ort der Leistung (§§ 3 bis 3g)
§ 4Steuerbefreiungen, z. B. Vermietung von Wohnraum, ärztliche Heilbehandlung, Kredite
§ 10Bemessungsgrundlage (das Entgelt ohne Umsatzsteuer)
§ 12Steuersätze 19 % und 7 %
§ 13bSteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)
§ 14Rechnungen, einschließlich E-Rechnung
§ 15Vorsteuerabzug
§ 18Voranmeldung und Jahreserklärung
§ 19Kleinunternehmer
§ 25cUmsätze mit Anlagegold (steuerfrei)

Wer ist Unternehmer im Sinne des UStG?

Nach § 2 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausübt, um Einnahmen zu erzielen. Eine Gewinnabsicht ist nicht nötig. Damit sind auch Freiberufler, Vermieter von Gewerberäumen und Betreiber einer Photovoltaikanlage Unternehmer. Arbeitnehmer sind es nicht, weil sie nicht selbstständig tätig sind. Wer privat einmalig sein Auto verkauft, ist ebenfalls kein Unternehmer.

Was ist steuerbar?

§ 1 UStG nennt drei Arten steuerbarer Umsätze:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Eine Lieferung ist die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand (§ 3 Abs. 1), alles andere, etwa Beratung, Reparatur oder Vermietung, ist eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9).
  • die Einfuhr von Gegenständen aus Nicht-EU-Staaten. Sie wird als Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll erhoben.
  • der innergemeinschaftliche Erwerb gegen Entgelt, also der Einkauf eines Unternehmens bei einem Lieferanten aus einem anderen EU-Staat.

Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt ist auch die unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b): Nimmt ein Bäcker Brötchen für den eigenen Haushalt aus dem Laden, muss er darauf Umsatzsteuer zahlen. Nicht steuerbar sind dagegen Geschäfte zwischen Privatleuten und Vorgänge innerhalb desselben Unternehmens, etwa zwischen zwei Filialen im Inland.

Steuerbar heißt noch nicht steuerpflichtig: Viele steuerbare Umsätze sind nach § 4 UStG steuerfrei, zum Beispiel die Vermietung einer Wohnung, Leistungen von Ärzten oder Versicherungsumsätze.

Steuersätze: 19 % und 7 %

Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für die in § 12 Abs. 2 UStG und der Anlage 2 genannten Umsätze, unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr und Übernachtungen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Satz außerdem dauerhaft für Speisen in Restaurants und bei Caterern. Getränke bleiben bei 19 %.

Beispiel: Ein Handwerker berechnet 1.000 € netto. Darauf kommen 19 % Umsatzsteuer, also 190 €. Der Kunde zahlt 1.190 €. Hat der Handwerker für den Auftrag Material für 400 € netto eingekauft, hat er 76 € Vorsteuer bezahlt. An das Finanzamt führt er 190 € − 76 € = 114 € ab.

Vorsteuer, Rechnung und Voranmeldung

Das Beispiel zeigt das Grundprinzip: Jedes Unternehmen zahlt nur Steuer auf seinen eigenen Mehrwert, weil es die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen darf (§ 15 UStG). Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG mit allen Pflichtangaben. Seit 2025 müssen Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, wird bis 2028 schrittweise eingeführt.

Die Umsatzsteuer wird laufend über die Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet und bezahlt, jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 UStG). Regelfall ist das Kalendervierteljahr. Lag die Steuer im Vorjahr über 9.000 €, ist monatlich abzugeben, bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt auf Voranmeldungen verzichten. Nach Jahresende folgt die Umsatzsteuererklärung.

Sonderregeln: Kleinunternehmer und Reverse Charge

Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 € Umsatz hat, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann weist er keine Umsatzsteuer aus, darf aber auch keine Vorsteuer abziehen. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab genau diesem Umsatz.

Bei bestimmten Leistungen dreht § 13b UStG die Steuerschuld um: Nicht der Leistende, sondern der unternehmerische Empfänger schuldet die Umsatzsteuer. Das betrifft zum Beispiel Bauleistungen an Bauunternehmer und Leistungen ausländischer Unternehmer. Die Rechnung enthält dann keinen Steuerbetrag, sondern den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

Achtung: Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, obwohl er sie nicht schuldet (etwa als Kleinunternehmer), schuldet den ausgewiesenen Betrag trotzdem dem Finanzamt (§ 14c UStG).

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Ergebnis
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Häufige Fragen

Was regelt das Umsatzsteuergesetz?

Das UStG bestimmt, welche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen, wer Unternehmer ist, welche Umsätze steuerfrei sind, welche Steuersätze gelten, wie Rechnungen aussehen müssen und wie Vorsteuer, Voranmeldung und Jahreserklärung funktionieren.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Deutschland?

Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %, etwa für die meisten Lebensmittel, Bücher, den Nahverkehr und seit 1. Januar 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie (ohne Getränke).

Was steht in § 25c UStG?

§ 25c UStG regelt die Besteuerung von Anlagegold. Lieferungen von Anlagegold, etwa Goldbarren und bestimmte Goldmünzen, sind grundsätzlich steuerfrei. Händler können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerbefreiung verzichten.

Ist Umsatzsteuer dasselbe wie Mehrwertsteuer?

Ja, im Alltag werden beide Begriffe gleich verwendet. Im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer; Mehrwertsteuer beschreibt das Prinzip, dass jede Stufe nur ihren eigenen Mehrwert versteuert.

Quellen

  1. Umsatzsteuergesetz (UStG) – gesetze-im-internet.de – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/
  2. § 12 UStG – Steuersätze – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
  3. § 18 UStG – Besteuerungsverfahren – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
  4. § 19 UStG – Kleinunternehmer – https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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