Kleinunternehmer

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Wer träumt nicht davon, sich selbstständig zu machen? Am Besten man fängt klein an – als Kleinunternehmer. Wer gilt als Kleinunternehmer? Was muss du beachten und wie wirkt sich das bei etwaigen Steuererklärungen aus? Die folgenden Zeilen werden dich über alles Wissenswerte zu diesem Thema aufklären.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer ist ein Kleinunternehmer?
  2. Was müssen Kleinunternehmer beachten?
  3. Was gibt es für Nachteile?
  4. Zusammenfassung

1. Wer ist ein Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer bezeichnet man Personen, die ein Gewerbe betreiben, welches einen bestimmten Umsatz im Geschäftsjahr nicht übersteigt.

Die Umsatzgrenze liegt im ersten Geschäftsjahr bei momentan 17.500 Euro. Im darauffolgenden Geschäftsjahr muss er seinen Umsatz schätzen gegenüber dem Finanzamt. Hierbei darf er nicht über der Marke von 50.000 Euro liegen.

Nach dem Umsatzsteuergesetz bezeichnet man das als Kleinunternehmerregelung (UStG § 19).

2. Was müssen Kleinunternehmer beachten?

Die Kleinunternehmerregelung bietet durchaus eine Menge Vorteile für Existenzgründer:

  • er muss keine Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abführen
  • er ist nicht verpflichtet sich ins Handelsregister eintragen zu lassen (führt zu zusätzlichen Kosten)
  • er muss keine Doppelte Buchführung durchführen
  • als Steuererklärung für das Finanzamt reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • er wird von gesetzlichen Bestimmungen bei Handelsregistereinträgen verschont
  • da die zu erwatenden Umsätze in den ersten drei Jahren meist gering ausfallen ist die steuerliche Belastung mit der Kleinunternehmerregelung nicht gegeben
  • wenn Kleinunternehmer das Gewerbe als Hauptberuf nutzen, sind sie nicht verpflichtet eine gesetzliche Krankenversicherung zu nutzen (Privatversicherung möglich

 Dennoch müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden:

  • er darf keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgeben und muss dies auch vermerken
  • als Unternehmensbezeichnung wird sein Vor- und Nachnahme genutzt, keine reinen Phantasiebezeichnungen
  • er darf die Umsatzgrenze von 15.000 Euro (im ersten Jahr) und 50.000 Euro im Folgejahr nicht übersteigen – sonst kommt Kleinunternehmerregelung nicht mehr zum Tragen

3. Was gibt es für Nachteile?

Grundsätzlich ist die Regelung für alle Diejenigen gedacht, die in der Existenzgründungsphase sind oder nur ein kleines Unternehmer führen (als Nebeneinkommen).

Durch die Kleinunternehmerregelung wird die steuerliche Belastung auf ein Minimum herabgesetzt. Der Kleinunternehmer wird steuerlich wie eine Privatperson behandelt. Einzig allein die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Ermittlung seines Gewinns gegenüber dem Finanzamt sind erforderlich.

Dennoch kann es einige Nachteile bei Anwendung dieser Regelung geben:

  • Kleinunternehmer können kein Umsatzsteuer für gekaufte Waren gegenüber dem Finanzamt geltend machen
  • übersteigt der Umsatz entgegen aller Prognose die Obergrenzen, zieht das ein Ausschluss aus der Kleinunternehmerregelung nach sich – steuerliche Belastung wächst
  • auf potentielle Kunden wirkt eine Registrierung im Handelsregister anziehender
  • als Kleinunternehmer kann man sich nicht einfach einen passenden Namen für sein Unternehmen ausdenken – es ist immer der Vor- und Nachnahme erforderlich
  • da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, werden andere Unternehmer eher davon Abstand nehmen, da ihnen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs genommen wird

4. Zusammenfassung

Die Einstufung als Kleinunternehmer für Existenzgründer will gut überlegt sein, kann aber einige entscheidende Vorteile gegenüber anderen Geschäftsformen haben.

Kleinunternehmer = alle Gewerbetreibenden (zum Beispiel Existenzgründer) die eine Umsatzobergrenze im Gründungsjahr und den Folgejahren nicht überschreiten

Vorgaben:

  • Umsatz darf 17.500 Euro im Gründungsjahr nicht übersteigen
  • im Folgejahr dürfen 50.000 Euro nicht überschritten werden
  • es darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden
  • keine Phantasienamen für Unternehmen (Vor- und Nachnahme müssen enthalten sein)
  • er muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als steuerliche Erklärung für das Finanzamt anfertigen

Vorteile

Nachteile

  • geringe steuerliche Belastung (Einstufung als Privatperson)
  • kein Handelsregistereintrag erforderlich
  • es muss keine Umsatzsteuer angegeben/ausgewiesen werden
  • keine Doppelte Buchführung
  • bei Einhaltung der Kleinunternehmerregelung kann er in eine Private Krankenversicherung wechseln, sofern er das Gewerbe hauptberuflich betreibt
  • bei Verstoß gegen Kleinunternehmerregelung (Überschreiten der Umsatzgrenze) erlischt die Regelung
  • für potentielle Kunden ist ein Handelsregistereintrag attraktiver
  • kein Vorsteuerabzug für andere Unternehmen möglich, da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird

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