Anlagenbuchhaltung

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Buchhaltung ist für den Unternehmer meist eine sehr komplexe Angelegenheit. Es gibt hierbei viele Teilbereiche zu denen auch die sogenannte Anlagenbuchhaltung gehört. Doch was versteht man überhaupt darunter und welche Aufgaben hat sie? Alles Wissenswerte zu diesem Thema erfahrt Ihr in den folgenden Abschnitten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Anlagenbuchhaltung – was ist das?
  2. Was bezeichnet man als Anlage?
  3. Was muss die Anlagenbuchhaltung leisten?
  4. Hilfe bei der Anlagenbuchhaltung

1. Anlagenbuchhaltung – was ist das?

Dieser Teilbereich der Finanzbuchhaltung beschäftigt sich ganz speziell mit den Anlagen (Beispiel: EDV) eines Unternehmens. Sie gibt Auskunft über die Art der Anlage und über die jeweilige Änderung des Zustands während der Nutzung im Unternehmen.

Dabei wird zum Beispiel:

  • der aktuelle Wert
  • die Abschreibung
  • die Menge

der genutzten Anlage genau betrachtet und vermerkt.

Bei der Anlagebuchhaltung wird jede einzelne Anlage für sich erfasst (Anlagekartei). In einer entsprechenden Kartei wird: das Kaufdatum, der Kaufpreis und die Wertminderung (Abschreibung) aufgeschlüsselt. Diese Daten sind später auch die Grundlage für den Jahresabschluss (Inventur) eines Unternehmens.

2. Was bezeichnet man als eine Anlage?

Da sich dieser Teil der Buchhaltung speziell mit den Anlagen beschäftigt, sollte zunächst einmal geklärt werde, was Anlage sind.

Folgende Definition soll dabei helfen:

Als Anlagen im Bezug auf die Anlagenbuchhaltung sind jene Vermögensgegenstände eines Unternehmens zu deklarieren, die dauerhaft in Verwendung und für die Arbeit des Unternehmens notwendig.

Das bedeutet im Klartext: Alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die täglich in Verwendung sind (Maschinen, EDV) gelten als Anlagen und fallen damit unter die sogenannte Anlagenbuchhaltung.

3. Was muss die Anlagebuchhaltung leisten?

Die Aufgaben der Anlagebuchhaltung sind vielfältig. Sie soll aber grundsätzlich über den Bestand und den Verbrauch von Anlagen Auskunft geben.

Im Speziellen hat sie folgende Aufgaben:

  • allgemeine Erfassung des Anlagenbestands und des Sachvermögens
  • Ermittlung des genauen Bestands für Inventur (Jahresabschluss) und die Veränderungen des Wertes im Betrachtungszeitraum
  • Abschreibungen werden erfasst und für die Budgetplanung aufbereitet
  • die Entscheidung über Neuanschaffung oder Reparatur wird anhand der vorliegenden Daten getroffen (Wirtschaftlichkeitsanalyse)
  • es werden die entsprechenden Besitzsteuern errechnet
  • Ermittlung des monetären Wertes (Geldwert) der entsprechenden Anlagen für Versicherung

4. Hilfe bei der Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung kann sehr umfangreich und in der Folge auch unübersichtlich werden. Das Ziel der Anlagenbuchhaltung ist aber die größtmögliche Übersicht. Wer nicht gerade die Buchhaltung im Blut hat, der kann auch auf entsprechende Software zurückgreifen.

Die Anlagenbuchhaltung kann erleichtert werden durch:

  • spezielle Software zur Anlagenbuchhaltung (kostenpflichtig/Freeware) – Lexware Financial Office, Fimox Rechnungswesen
  • die Verwendung von SAP
  • die Verwendung von Excel

Alle diese Lösungen erleichtern den Umgang mit den vorhandenen Daten. Für welche Variante man sich entscheidet, hängt davon ab in welchem Umfang man Hilfe benötigt.

Mit einer Spezialsoftware, die meist auch noch andere Bereiche des Rechnungswesens abdeckt, lässt sich der Aufwand minimieren und der Ablauf der Buchhaltung beschleunigen. Mithilfe von Excel lassen sich dagegen einzelne Teilbereiche wie die Datenerfassung optimieren.

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