Basiszinssatz

basiszinssatz
VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 5.0/5 (2 votes cast)
Twittern

Eine Basis ist immer ein Ursprung von wo aus alle anderen Sachen gemacht werden können.

Der Basiszinssatz bildet ebenso eine Grundlage im Finanzwesen.

Welche das ist und was der Basiszinssatz zu bedeuten hat, erfahrt ihr in den folgenden Abschnitten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Basiszinssatz?
  2. Wie hoch ist der Basiszinssatz?
  3. Wie ist der Basiszinssatz rechtlich verankert?
  4. Zusammenfassung

1. Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist ein von der Deutschen Bundesband festgelegter Zinssatz. Er orientiert sich an den Zinsvorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB). Er wird halbjährlich von der Bundesbank neu ermitelt.

Der Basiszinssatz hat seine Bedeutung hauptsächlich beim Zahlungsverkehr. Genauer gesagt, wenn der Zahlungsverkehr nicht vorschriftsmäßig läuft.

Das bedeutet, wenn jemand seine Rechnung über einen längeren Zeitpunkt nicht bezahlt (spätestens nach 30 Tagen, falls nichts Anderes vereinbart wurde), tritt der Zahlungsverzug ein. Dabei fallen Verzugszinsen an. Für diese Verzugszinsen bildet der Basiszinssatz die Grundlage. Zusammen mit dem Basiszinssatz und dem Zinssatz für den Verzug ergeben sich die Verzugszinsen.

 2. Wie hoch ist der Basiszinssatz?

Im Grunde genommen ist der Basiszinssatz momentan nicht allzu hoch.

Er beläuft sich aktuell auf 0,12 Prozent. (Oktober 2012)

Relevant wird dieser Zins allerdings, wenn seine Bezugsgröße der Leitzins steigt. Um den gleichen Wert erhöht sich der Basiszinssatz bei nächsten Abgleich. Die Entwicklung beider Zinssätze ist in den letzten Jahr durch die Wirtschafts- und Finanzkrise stetig abwärts gegangen. Für Schuldner hat dies natürlich positive Auswirkungen.

Zum Vergleich  im Januar 1999 lag der Basiszinssatz noch bei 2,5 Prozent, also deutlich höher als jetzt. Allerdings gab es da auch noch keinen Euro.

3. Wie ist der Basiszinssatz rechtlich verankert?

Natürlich ist die Anpassung des Basiszinssatz sowie die Erhebung von Verzugszinsen auch gesetzlich geregelt.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die entsprechenden Eintragungen:

  • im § 247 BGB wird der Basiszinssatz geregelt
  • außerdem werden entsprechend der Verbindung beider Werte die Verzugszinsen in § 288 BGB angesprochen
  • weitere Grundlagen stellen die Zivilprozessordnung (ZPO)  § 105 Absatz 1 (Verzinsung Kostenfestsetzung) und adäquat für die Notarkosten  § 154 und 157 der entsprechenden Kostenordnung dar

4. Zusammenfassung

Der Basiszinssatz stellt eine wichtige Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen bei zahlungsunwilligen Sündern dar.

Basiszinssatz = von Deutschen Bundesbank halbjährlich festgelegter Zinssatz (variabel, abhängig von Bezugsgröße)

Bezugsgröße:

  • Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB)
Höhe des Basiszinssatz: 
  • aktuell (Juli 2012) 0,12 Prozent
Verfahren:
  • die Verzugszinsen ergeben sich aus Basiszinssatz und dem Zinssatz für den Zahlungsverzug
  • Basiszinssatz verändert sich entsprechend der Veränderung des Leitzins zum nächsten Anpassungszeitpunkt der Deutschen Bundesbank (halbjährlich)
Grundlage:
  • § 247 BGB sowie § 288 BGB
  • § 104 Absatz 1 ZPO
  • § 154 und 157 Kostenordnung
Twittern
VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 5.0/5 (2 votes cast)
Basiszinssatz, 5.0 out of 5 based on 2 ratings  
Top