Arbeitsunfähigkeitsversicherung: AU-Klausel, Leistungen und Unterschied zur BU
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Kurz beantwortet
- Eine eigenständige „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ gibt es kaum. Gemeint ist meist die AU-Klausel, ein Zusatzbaustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Die AU-Klausel zahlt bei längerer Krankschreibung, oft ab 6 Monaten, ohne dass Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss – allerdings nur befristet, meist 18 bis 36 Monate.
- Gesetzlich Versicherte erhalten zuerst 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld (70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos) für bis zu 78 Wochen.
Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit?
Die Begriffe werden oft verwechselt, haben aber verschiedene Bedeutungen:
- Arbeitsunfähig ist, wer wegen Krankheit vorübergehend seine Arbeit nicht ausüben kann. Das bescheinigt der Arzt mit der Krankschreibung. Arbeitsunfähigkeit ist meist ein Zustand von Tagen oder Wochen.
- Berufsunfähig ist nach § 172 VVG, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Die meisten Verträge setzen dafür einen Grad von mindestens 50 % voraus.
- Erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als sechs Stunden (teilweise) oder weniger als drei Stunden täglich (voll) arbeiten kann (§ 43 SGB VI).
Was der Staat bei Arbeitsunfähigkeit zahlt
| Zeitraum | Leistung | Höhe |
|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber | 100 % des Lohns |
| ab Woche 7 | Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse | 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts, abzüglich Sozialabgaben |
| Höchstdauer Krankengeld | wegen derselben Krankheit | 78 Wochen innerhalb von drei Jahren |
| danach, bei dauerhafter Einschränkung | Erwerbsminderungsrente | oft nur ein Bruchteil des letzten Einkommens |
Grundlage sind § 3 EFZG sowie §§ 47 und 48 SGB V. Mehr zur Lohnfortzahlung lesen Sie unter Das Entgeltfortzahlungsgesetz.
So funktioniert die AU-Klausel
Viele Versicherer bieten zur Berufsunfähigkeitsversicherung einen Zusatzbaustein an, der bei Arbeitsunfähigkeit leistet. Das Prinzip:
- Sie sind ununterbrochen krankgeschrieben, je nach Tarif meist mindestens 6 Monate, bei manchen Anbietern auch kürzer.
- Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Rente, meist in Höhe der BU-Rente, auf Grundlage der ärztlichen Krankschreibungen. Eine aufwendige Prüfung der Berufsunfähigkeit ist dafür nicht nötig.
- Die Leistung ist befristet, typischerweise auf 18, 24 oder 36 Monate insgesamt.
- Parallel kann die Prüfung der Berufsunfähigkeit laufen. Wird BU anerkannt, zahlt der Versicherer die BU-Rente weiter.
Der Vorteil: Das Geld fließt früher und unkomplizierter, zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen, bei denen die Feststellung der Berufsunfähigkeit oft lange dauert. Außerdem kann die AU-Klausel greifen, wenn der BU-Grad von 50 % nicht erreicht wird. Der Nachteil: Sie kostet einen Aufpreis und ersetzt keinen dauerhaften Schutz.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
- Ab wann zahlt die AU-Klausel? Nach wie vielen Monaten Krankschreibung, und muss die Krankschreibung ununterbrochen sein?
- Wie lange zahlt sie? Höchstdauer insgesamt und je Krankheitsfall.
- Rückwirkende Leistung: Zahlt der Versicherer nach Ablauf der Wartezeit auch rückwirkend ab Beginn der Krankschreibung?
- Verzicht auf abstrakte Verweisung in der BU: Der Versicherer darf Sie dann nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie gar nicht ausüben. Das ist heute bei guten BU-Tarifen Standard.
- Gesundheitsfragen ehrlich beantworten: Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn anzufechten. Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler oder Versicherungsberater.
Für wen lohnt sich die Absicherung?
Die Arbeitskraft ist für die meisten Menschen der größte Vermögenswert. Wichtiger als die AU-Klausel ist deshalb eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung mit ausreichender Rente. Die AU-Klausel ist eine sinnvolle Ergänzung für Menschen, die bei längerer Krankheit schnell auf Geld angewiesen sind, etwa Selbstständige oder Alleinverdiener. Wer keine BU bekommt, kann über Alternativen wie eine Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung nachdenken. Einen Überblick gibt der Beitrag Folgenschwere Krankheiten – so schützt man sich.
Häufige Fragen
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Meist ist damit die AU-Klausel gemeint: ein Zusatzbaustein zur Berufsunfähigkeitsversicherung, der bei längerer Krankschreibung befristet eine Rente zahlt, ohne dass Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Arbeitsunfähigkeit ist eine vorübergehende Krankschreibung. Berufsunfähig ist, wer seinen Beruf voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Gehalt weiter.
Quellen
- § 172 VVG – Leistung des Versicherers (Berufsunfähigkeit) – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__172.html
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
- § 3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
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