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Minijob 2026: Verdienstgrenze 603 €, Steuern und Abgaben

Geprüft am 09.10.20265 QuellenLesezeit 4 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Minijob?
  2. Die Verdienstgrenze 2026
  3. Steuern im Minijob
  4. Rentenversicherung: Pflicht mit Befreiungsmöglichkeit
  5. Abgaben des Arbeitgebers 2026
  6. Mehrere Minijobs und Minijob neben dem Hauptjob
  7. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • Seit 1. Januar 2026 darfst du im Minijob durchschnittlich 603 € im Monat verdienen (7.236 € im Jahr). Die Grenze ist an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt; ab 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn von 14,60 € auf 633 €.
  • Steuern zahlt meist der Arbeitgeber: 2 % Pauschsteuer. Der Minijob taucht dann nicht in deiner Einkommensteuererklärung auf.
  • Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und zahlen im gewerblichen Bereich 3,6 % Eigenanteil. Davon kannst du dich auf Antrag befreien lassen.
  • Der Arbeitgeber zahlt im Gewerbe insgesamt bis zu 31,17 % Abgaben an die Minijob-Zentrale, im Privathaushalt höchstens 14,62 % (Stand: 2026).

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Es gibt zwei Formen:

  • Minijob mit Verdienstgrenze (früher „450-Euro-Job“): Das Entgelt überschreitet regelmäßig nicht die Geringfügigkeitsgrenze.
  • Kurzfristiger Minijob: Die Beschäftigung ist von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt – typisch für Ferien- und Saisonjobs. Hier gibt es keine Verdienstgrenze, solange die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Zuständig für alle Minijobs ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Arbeitsrechtlich sind Minijobber anderen Beschäftigten weitgehend gleichgestellt: Sie haben Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.

Die Verdienstgrenze 2026

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht dem Monatsverdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

Geringfügigkeitsgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3

ZeitraumMindestlohn je StundeMinijob-Grenze im Monat
202512,82 €556 €
202613,90 €603 €
ab 202714,60 €633 €

Maßgeblich ist der Durchschnitt: Bei ganzjähriger Beschäftigung darfst du 2026 höchstens 7.236 € verdienen. Einzelne Monate dürfen also höher, andere niedriger sein. Vorhersehbare Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit.

Beispiel: Bei 13,90 € Stundenlohn kannst du 2026 rund 43 Stunden im Monat arbeiten (43 × 13,90 € = 597,70 €). Verdienst du 15 € pro Stunde, sind es nur noch 40 Stunden (600 €).

Ein unvorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt, dann aber höchstens bis zum Doppelten der Grenze, also 1.206 € (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Liegt der Verdienst regelmäßig darüber, beginnt der Übergangsbereich (Midijob) von 603,01 € bis 2.000 € mit reduzierten Sozialabgaben.

Steuern im Minijob

Für Minijobs mit Verdienstgrenze hat der Arbeitgeber die Wahl:

  • Pauschsteuer von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG): Darin sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer enthalten. Der Arbeitgeber zahlt sie an die Minijob-Zentrale. Für dich ist die Steuer damit abgegolten; der Lohn gehört nicht in deine Einkommensteuererklärung. Das ist der Regelfall.
  • Besteuerung nach deinen Lohnsteuermerkmalen: Der Lohn wird nach deiner Steuerklasse versteuert. In Steuerklasse I bleibt ein Minijob meist steuerfrei; in Steuerklasse V oder VI wird dagegen sofort Lohnsteuer fällig. Diese Variante kann günstig sein, etwa für Studierende oder Schüler ohne weiteres Einkommen.

Bei kurzfristigen Minijobs ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschsteuer von 25 % möglich, sonst wird nach Steuerklasse abgerechnet. Sozialabgaben fallen dort nicht an.

Rentenversicherung: Pflicht mit Befreiungsmöglichkeit

Minijobs mit Verdienstgrenze sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Bereich zahlt der Arbeitgeber 15 %, du trägst die Differenz zum vollen Beitragssatz von 18,6 %, also 3,6 % deines Lohns. Bei 603 € sind das 21,71 € im Monat. Im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber nur 5 %, dein Anteil beträgt 13,6 %.

Der Eigenbeitrag lohnt sich häufig mehr, als die kleine Rentensteigerung vermuten lässt: Du sammelst volle Beitragszeiten für Wartezeiten, Ansprüche auf Reha und Erwerbsminderungsrente und kannst die Riester-Förderung nutzen. Wer trotzdem verzichten möchte, stellt beim Arbeitgeber einen schriftlichen Befreiungsantrag (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag von 15 % weiterhin.

Abgaben des Arbeitgebers 2026

AbgabeGewerblicher MinijobMinijob im Privathaushalt
Krankenversicherung (pauschal)13 %5 %
Rentenversicherung15 %5 %
Pauschsteuer2 %2 %
Umlagen U1 / U20,80 % / 0,22 %0,80 % / 0,22 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %–
Unfallversicherungan die Berufsgenossenschaft1,6 %
Summe an die Minijob-Zentrale31,17 %14,62 %

Den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber nur, wenn der Minijobber gesetzlich versichert ist. Ein eigener Krankenversicherungsschutz entsteht durch den Minijob nicht; Minijobber sind meist über die Familie, das Studium oder einen Hauptjob versichert. Haushalte können außerdem 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr, von ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG).

Mehrere Minijobs und Minijob neben dem Hauptjob

  • Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob bei einem anderen Arbeitgeber abgabenfrei für dich. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.
  • Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Liegt die Summe über 603 €, sind alle Jobs versicherungspflichtig.
  • Beim selben Arbeitgeber wie dein Hauptjob ist kein Minijob möglich; der Verdienst zählt dann zum Hauptjob.

Für Studierende mit BAföG gelten zusätzlich eigene Hinzuverdienstgrenzen, siehe BAföG und Nebenjob. Wer statt eines Minijobs selbstständig nebenbei arbeitet, findet Hinweise unter Vom Hobby zum Beruf.

Häufige Fragen

Wie viel darf man 2026 im Minijob verdienen?

Durchschnittlich 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr bei ganzjähriger Beschäftigung. Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn von 14,60 € auf 633 €.

Muss ich einen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nein, wenn der Arbeitgeber die 2-%-Pauschsteuer zahlt – das ist der Regelfall. Wird der Minijob nach deiner Steuerklasse abgerechnet, steht er auf der Lohnsteuerbescheinigung und gehört in die Erklärung.

Kann ich mich von der Rentenversicherung im Minijob befreien lassen?

Ja, mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Du sparst dann den Eigenanteil von 3,6 %, verlierst aber Ansprüche etwa auf Erwerbsminderungsrente, Reha und Riester-Förderung.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Es gibt keine feste Stundengrenze, nur die Verdienstgrenze. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind 2026 rund 43 Stunden im Monat möglich.

Quellen

  1. § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
  2. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – § 1 – https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/__1.html
  3. Minijob-Zentrale – Minijob mit Verdienstgrenze – https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze
  4. § 40a EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html
  5. § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Januar 2016, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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