Immobilienkauf und Immobilienverkauf: Kosten, Ablauf und Steuern
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Kurz beantwortet
- Beim Kauf kommen zum Preis Kaufnebenkosten von meist rund 7 bis 12 % hinzu: Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 %), Notar und Grundbuch (etwa 1,5 bis 2 %) und gegebenenfalls Makler.
- Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern müssen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB).
- Ein Gewinn aus dem Verkauf ist steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder du die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt hast (§ 23 EStG).
- Zahlt der Käufer zu spät, schuldet er Verzugszinsen – zwischen Privatleuten derzeit 6,52 % pro Jahr (Stand: 2. Halbjahr 2026).
Vor dem Kauf: Was du dir leisten kannst
Bevor du Immobilien besichtigst, solltest du deinen finanziellen Rahmen kennen. Banken prüfen vor allem drei Dinge: ein sicheres Einkommen, eine saubere SCHUFA-Auskunft und dein Eigenkapital. Eine feste Quote schreibt das Gesetz nicht vor. Als Faustregel gilt: Das Eigenkapital sollte mindestens die Kaufnebenkosten abdecken, besser zusätzlich 10 bis 20 % des Kaufpreises. Je mehr Eigenkapital, desto günstiger in der Regel der Zins.
Die monatliche Rate sollte so bemessen sein, dass auch Rücklagen für Reparaturen, Hausgeld und unerwartete Ausgaben bleiben. Eine anfängliche Tilgung von mindestens 2 % sorgt dafür, dass der Kredit in überschaubarer Zeit abbezahlt ist. Wie eine Baufinanzierung aufgebaut ist, erklärt der Artikel zum Hauskredit. Ob sich Kaufen statt Mieten überhaupt lohnt, liest du unter Immobilien als Investition.
Kaufnebenkosten im Überblick
| Posten | Höhe (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises | legt jedes Bundesland selbst fest: 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein (Stand: Oktober 2026) |
| Notar und Grundbuchamt | etwa 1,5 bis 2 % | gesetzliche Gebühren, nicht verhandelbar |
| Maklerprovision | je nach Region, Käuferanteil oft rund 3 bis 3,6 % inkl. USt | bei Wohnung und Einfamilienhaus höchstens so viel wie der Verkäufer |
| Gutachter | einige hundert bis über tausend Euro | freiwillig, bei gebrauchten Häusern sinnvoll |
Ablauf beim Immobilienkauf
- Objekt prüfen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne, bei Wohnungen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Höhe der Erhaltungsrücklage anfordern. Bei älteren Häusern einen Bausachverständigen mitnehmen.
- Finanzierung klären: Angebote mehrerer Banken vergleichen und eine Finanzierungszusage einholen, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst.
- Notartermin: Ein Immobilienkauf ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird (§ 311b BGB). Als Verbraucher erhältst du den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vorher zur Prüfung. Mehr zum Notar liest du im eigenen Artikel.
- Auflassungsvormerkung: Der Notar lässt deinen Anspruch im Grundbuch sichern. Erst dann wird der Kaufpreis fällig.
- Zahlung und Übergabe: Nach Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbsteuer wirst du als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Verzugszinsen bei verspäteter Kaufpreiszahlung
Der Notarvertrag legt fest, wann der Kaufpreis fällig ist, meist eine bestimmte Frist nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, kommt er in Verzug und schuldet Verzugszinsen. Ist ein Verbraucher beteiligt, betragen sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, seit 1. Juli 2026 also 6,52 % pro Jahr (§ 288 BGB).
Immobilie verkaufen: worauf du achten solltest
- Realistischen Preis ermitteln: Bodenrichtwerte, Vergleichsangebote und gegebenenfalls ein Verkehrswertgutachten helfen. Ein überhöhter Startpreis verlängert die Vermarktung.
- Energieausweis: Er ist beim Verkauf Pflicht und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Die Kennwerte gehören bereits in die Anzeige.
- Mängel offenlegen: Der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag schützt nicht, wenn du bekannte Mängel arglistig verschweigst.
- Restschuld ablösen: Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Frag sie früh an.
Steuern beim Verkauf: die Spekulationsfrist
Ein Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie ist nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Steuerfrei bleibt der Gewinn, wenn du die Immobilie
- die ganze Zeit seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt hast oder
- im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt hast.
Gewinn ist der Verkaufspreis minus Anschaffungs- und Verkaufskosten, bei Vermietung zusätzlich erhöht um die bereits abgesetzten Abschreibungen. Liegen alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres unter 1.000 €, bleiben sie steuerfrei. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kauft und verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden; dann gilt die Zehnjahresfrist nicht.
Verzugszinsen berechnen
- Zinstage
- –
- Zinssatz zuletzt
- –
- Pauschale § 288 Abs. 5 BGB
- –
Rechnet taggenau mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bundesbank (aktuell 1,52 % seit 01.07.2026). Zinsen auf Zinsen und Mahnkosten sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten bei einer Immobilie?
Meist rund 7 bis 12 % des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer von 3,5 bis 6,5 % je nach Bundesland, etwa 1,5 bis 2 % für Notar und Grundbuch und gegebenenfalls der Käuferanteil der Maklerprovision.
Wie berechne ich Verzugszinsen beim Immobilienkauf?
Kaufpreis × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Ist ein Verbraucher beteiligt, liegt der Zinssatz seit 1. Juli 2026 bei 6,52 % pro Jahr. Bei 300.000 € und 20 Tagen Verzug sind das rund 1.072 €. Abweichende Regeln im Kaufvertrag gehen vor.
Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?
Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen oder wenn du die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt hast (§ 23 EStG).
Wer zahlt den Makler beim Hauskauf?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Verbraucher verkauft werden: Ist der Makler für beide Seiten tätig, zahlen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte. Hat der Verkäufer den Makler allein beauftragt, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben.
Quellen
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
- § 656c BGB – Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656c.html
- § 311b BGB – Verträge über Grundstücke – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
- § 288 BGB – Verzugszinsen – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
- § 11 GrEStG – Steuersatz (Bundesregel 3,5 %, Länder setzen eigene Sätze fest) – https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__11.html
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