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InsurTechs: Wie digitale Versicherer die Branche verändern

Geprüft am 09.10.20264 QuellenLesezeit 3 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Was sind InsurTechs?
  2. Die wichtigsten Geschäftsmodelle
  3. Vorteile für Kunden
  4. Grenzen und Risiken
  5. Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
  6. Häufige Fragen

Kurz beantwortet

  • InsurTechs sind junge Technologieunternehmen, die Versicherungen digital anbieten, vermitteln oder verwalten – meist per App, ohne Papier und Vertreterbesuch.
  • Nicht jedes InsurTech ist selbst Versicherer: Viele sind Vermittler oder Makler, das Risiko trägt ein klassischer Versicherer im Hintergrund.
  • Ein echter Versicherer braucht eine Erlaubnis der BaFin, Vermittler eine Erlaubnis nach § 34d GewO und einen Eintrag im Vermittlerregister.
  • Entscheidend bleibt der Bedingungsumfang: Eine schöne App ersetzt keinen guten Versicherungsschutz.

Was sind InsurTechs?

Der Begriff InsurTech setzt sich aus „Insurance“ (Versicherung) und „Technology“ zusammen. Gemeint sind meist junge Unternehmen, die Teile des Versicherungsgeschäfts mit digitaler Technik neu organisieren. Sie sind das Gegenstück zu den FinTechs im Bankbereich, wie sie im Artikel zu Robo-Advisors und FinTech beschrieben sind. Etablierte Versicherer galten lange als schwerfällig: Papieranträge, Briefpost, lange Wartezeiten bei Schadenmeldungen. Hier setzen InsurTechs an.

Die wichtigsten Geschäftsmodelle

  • Digitale Versicherer: Sie tragen das Risiko selbst und brauchen dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Produkte sind oft schlank und auf die App zugeschnitten, etwa Hausrat, Haftpflicht oder Zahnzusatz.
  • Digitale Makler und Vergleichsplattformen: Sie vergleichen und vermitteln Verträge verschiedener Versicherer und verdienen an Provisionen. Manche Apps verwalten auch bestehende Verträge, wofür Sie ihnen ein Maklermandat erteilen.
  • Technologie-Dienstleister: Sie liefern Versicherern Software, etwa für automatische Schadenbearbeitung, Betrugserkennung oder Tarifrechner.
  • Neue Produktformen: Versicherung auf Zeit (zum Beispiel für einen Skitag), nutzungsbasierte Kfz-Tarife mit Fahrverhaltens-Daten oder Schutz, der beim Online-Kauf direkt mit angeboten wird.

Vorteile für Kunden

  • Schneller Abschluss: Antrag in wenigen Minuten, Unterlagen sofort im Kundenkonto.
  • Einfache Schadenmeldung: Foto und kurze Beschreibung in der App, bei kleinen Schäden teils automatische Regulierung.
  • Transparenz: Alle Verträge auf einen Blick, Kündigung oder Anpassung oft online.
  • Flexibilität: Monatlich kündbare Tarife und Bausteine, die sich zu- und abwählen lassen.

Die etablierten Versicherer haben nachgezogen: Viele bieten heute selbst Apps, Online-Abschluss und digitale Schadenmeldung an oder arbeiten mit InsurTechs zusammen. Der Abstand ist dadurch kleiner geworden.

Grenzen und Risiken

  • Leistung zählt, nicht Design: Prüfen Sie Versicherungssumme, Selbstbehalt und Ausschlüsse. Bei der Privathaftpflicht etwa sollte die Deckungssumme ausreichend hoch sein, egal wie modern der Anbieter ist.
  • Beratung: Wer online ohne Beratung abschließt, verzichtet unter Umständen auf eine Dokumentation, die bei späterem Streit hilft. Bei komplexen Produkten wie Berufsunfähigkeit ist persönliche Beratung oft sinnvoll.
  • Datenschutz: Telematik- und Gesundheitstarife werten persönliche Daten aus. Lesen Sie, welche Daten erhoben und wie lange gespeichert werden.
  • Junge Unternehmen: Start-ups können übernommen werden oder vom Markt verschwinden. Wie bei jedem Start-up ist das Geschäftsmodell noch nicht erprobt. Bei einem vermittelten Vertrag bleibt Ihr Versicherungsschutz beim Versicherer bestehen, auch wenn die App eingestellt wird.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

  1. Wer ist Vertragspartner? Im Impressum und in den Vertragsunterlagen steht, ob das Unternehmen Versicherer, Makler oder Vertreter ist. Versicherer finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin, Vermittler im Vermittlerregister der IHK.
  2. Bedingungen lesen: Allgemeine Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblatt herunterladen und mit anderen Angeboten vergleichen.
  3. Widerruf: Versicherungsverträge können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen, Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen (§ 8, § 152 VVG). Die Frist beginnt, wenn Sie alle Unterlagen und die Belehrung erhalten haben.
  4. Maklermandat prüfen: Wer einer App erlaubt, bestehende Verträge zu betreuen, wechselt damit meist den Betreuer. Das ist zulässig, sollte aber eine bewusste Entscheidung sein.
  5. Kündigung und Laufzeit: Auch bei digitalen Anbietern gilt der Vertrag; prüfen Sie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.

Was mit Versicherungsverträgen im Todesfall passiert, erklärt der Artikel Versicherungen im Todesfall.

Häufige Fragen

Was ist ein InsurTech?

Ein meist junges Unternehmen, das Versicherungen mit digitaler Technik anbietet, vermittelt oder verwaltet. Manche sind selbst Versicherer, viele sind Makler oder Technologie-Dienstleister für klassische Versicherer.

Sind digitale Versicherungen sicher?

Ein Versicherer braucht in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin und unterliegt ihrer Aufsicht, egal ob digital oder klassisch. Vermittler brauchen eine Gewerbeerlaubnis und einen Registereintrag. Prüfen Sie, wer Ihr Vertragspartner ist.

Kann ich einen online abgeschlossenen Versicherungsvertrag widerrufen?

Ja, in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen. Die Frist beginnt erst, wenn Sie Vertragsunterlagen und Widerrufsbelehrung erhalten haben.

Quellen

  1. § 8 VVG – Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__8.html
  2. § 152 VVG – Widerruf des Versicherungsnehmers (Lebensversicherung) – https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__152.html
  3. § 34d GewO – Versicherungsvermittler, Versicherungsberater – https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
  4. Vermittlerregister (DIHK) – https://www.vermittlerregister.info/
Redaktion CaptainGeld. Erstmals veröffentlicht im Mai 2019, inhaltlich geprüft am 09.10.2026. Kein Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

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