Bausparvertrag abschließen: Darauf sollten Sie vorher achten
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Kurz beantwortet
- Ein Bausparvertrag hat zwei Phasen: Erst sparen Sie zu einem niedrigen Guthabenzins, dann bekommen Sie ein Darlehen zu einem vorab festgelegten Zins.
- Sinnvoll ist er vor allem, wenn Sie in einigen Jahren konkret bauen, kaufen oder modernisieren wollen und sich gegen steigende Zinsen absichern möchten. Als reine Geldanlage lohnt er sich selten.
- Bei Abschluss fällt meist eine Abschlussgebühr von rund 1 bis 1,6 % der Bausparsumme an – auch für den Teil, den Sie nie ansparen.
- Förderung gibt es nur bei kleinem Einkommen: Wohnungsbauprämie von 10 % auf bis zu 700 € (zu versteuerndes Einkommen bis 35.000 €) und Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 % auf bis zu 470 € (bis 40.000 €).
So funktioniert ein Bausparvertrag
Mit einem Bausparvertrag vereinbaren Sie mit einer Bausparkasse eine Bausparsumme, zum Beispiel 50.000 €. Davon sparen Sie in der Ansparphase einen festgelegten Anteil an, meist 40 bis 50 %. Ist das Mindestguthaben erreicht und eine Mindestbewertungszahl erfüllt, wird der Vertrag zuteilungsreif. Dann zahlt die Bausparkasse Ihr Guthaben aus und gewährt Ihnen den Rest als Bauspardarlehen, dessen Zins schon bei Abschluss feststeht.
Das Geld aus dem Darlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden: Kauf, Bau, Modernisierung oder Umschuldung einer Immobilie. Das Darlehen wird meist im zweiten Rang im Grundbuch abgesichert und ist deshalb für die Ergänzung einer Bankfinanzierung beliebt.
Für wen lohnt sich Bausparen?
- Ja, wenn Sie in etwa 5 bis 10 Jahren eine Immobilie kaufen, ein Haus modernisieren oder eine Anschlussfinanzierung absichern wollen. Der feste Darlehenszins schützt vor steigenden Bauzinsen.
- Ja, wenn Sie wegen geringen Einkommens Anspruch auf staatliche Förderung haben.
- Eher nein, wenn Sie nur Geld anlegen wollen. Der Guthabenzins ist in der Regel niedrig, und die Abschlussgebühr frisst einen Teil der Rendite. Für den langfristigen Vermögensaufbau sind andere Anlagen meist besser geeignet.
- Eher nein für ältere Menschen ohne konkretes Bauvorhaben. Ein jahrzehntelanger Vertrag passt dann selten zum Bedarf.
Kosten: die Abschlussgebühr und weitere Posten
Die größte Kostenposition ist die Abschlussgebühr. Sie liegt meist bei rund 1 bis 1,6 % der gesamten Bausparsumme und wird zuerst mit Ihren Einzahlungen verrechnet. Bei 50.000 € Bausparsumme und 1,6 % sind das 800 € – bevor Sie den ersten Euro Zinsen verdient haben. Hinzu kommen je nach Tarif eine jährliche Kontogebühr und gegebenenfalls Gebühren für das Darlehen.
Staatliche Förderung: Prämie und Sparzulage
| Förderung | Höhe | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) |
|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | 10 % auf bis zu 700 € Einzahlung im Jahr (Paare 1.400 €), also max. 70 € bzw. 140 € | 35.000 € / 70.000 € (Zusammenveranlagung) |
| Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen | 9 % auf bis zu 470 € im Jahr, also max. 42,30 € | 40.000 € / 80.000 € |
Beide Förderungen müssen Sie beantragen: die Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse, die Arbeitnehmer-Sparzulage mit der Steuererklärung. Die Prämie gibt es grundsätzlich nur, wenn das Geld wohnwirtschaftlich verwendet wird. Ausnahme: Wer bei Abschluss jünger als 25 Jahre war, kann nach sieben Jahren einmal frei darüber verfügen. Daneben kann ein Bausparvertrag als Wohn-Riester-Vertrag gefördert sein; mehr dazu im Artikel zur Altersvorsorge.
Diese Fallen sollten Sie vor dem Abschluss prüfen
- Tarif passend wählen: Tarife mit hohem Guthabenzins haben meist einen höheren Darlehenszins und umgekehrt. Entscheiden Sie vorher, ob Sie das Darlehen brauchen.
- Zuteilung ist nicht garantiert: Den genauen Zeitpunkt der Zuteilung darf die Bausparkasse nicht zusagen. Planen Sie Puffer ein.
- Kündigung durch die Bausparkasse: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 185/16 vom 21. Februar 2017) dürfen Bausparkassen Verträge in der Regel kündigen, wenn sie seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind und das Darlehen nicht abgerufen wurde. Ein hoch verzinster Altvertrag ist also keine Dauer-Geldanlage.
- Kosten beim Darlehen: Achten Sie auf den effektiven Jahreszins, nicht nur auf den Sollzins. Vergleichen Sie mit einem normalen Baukredit mit langer Zinsbindung.
- Widerruf: Ob und wie lange Sie widerrufen können, steht in der Widerrufsbelehrung. Bei Abschlüssen online oder außerhalb der Geschäftsräume haben Verbraucher in der Regel 14 Tage Zeit. Nutzen Sie diese Frist, um das Angebot in Ruhe zu prüfen.
Checkliste für das Beratungsgespräch
- Wofür genau und wann brauche ich das Geld?
- Wie hoch muss die Bausparsumme wirklich sein?
- Wie hoch sind Abschlussgebühr, Kontogebühr und Darlehensgebühr in Euro?
- Wann wird der Vertrag voraussichtlich zuteilungsreif, und wie hoch ist dann die monatliche Darlehensrate?
- Habe ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage?
- Gibt es eine günstigere Alternative, etwa ein Sparplan mit Zinseszins und später ein Bankdarlehen mit langer Zinsbindung?
Lassen Sie sich alle Angaben schriftlich geben und unterschreiben Sie nicht im ersten Gespräch.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Bausparvertrag 2026 noch?
Er lohnt sich vor allem, wenn Sie in einigen Jahren konkret bauen, kaufen oder modernisieren wollen und sich einen festen Darlehenszins sichern möchten, oder wenn Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben. Als reine Geldanlage ist er wegen niedriger Guthabenzinsen und der Abschlussgebühr meist nicht attraktiv.
Wie hoch ist die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag?
Meist rund 1 bis 1,6 % der Bausparsumme. Bei 50.000 € Bausparsumme sind das 500 bis 800 €. Die Gebühr wird zuerst mit Ihren Einzahlungen verrechnet.
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Wer mindestens 16 Jahre alt ist und ein zu versteuerndes Einkommen bis 35.000 € hat (Paare 70.000 €). Die Prämie beträgt 10 % auf bis zu 700 € Einzahlung im Jahr, Paare bis 1.400 €.
Darf die Bausparkasse meinen Vertrag kündigen?
Ja, nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel dann, wenn der Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist und Sie das Darlehen nicht in Anspruch genommen haben.
Quellen
- § 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz – Höhe der Prämie – https://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__3.html
- § 2a Wohnungsbau-Prämiengesetz – Einkommensgrenze – https://www.gesetze-im-internet.de/wopg/__2a.html
- § 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz – Arbeitnehmer-Sparzulage – https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html
- § 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html
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