Kredit für die Firmengründung: Welche Möglichkeiten gibt es?
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Kurz beantwortet
- Der wichtigste Förderkredit ist der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW: bis zu 200.000 €, davon bis 80.000 € für Betriebsmittel, für Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung (Stand: Oktober 2026).
- Förderkredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank – und zwar vor Beginn des Vorhabens.
- Fehlen Sicherheiten, helfen Bürgschaftsbanken der Länder. Für kleine Beträge gibt es Mikrokredite, für größere Vorhaben Beteiligungskapital.
- Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann zusätzlich den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten – ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird.
Warum Gründer schwer an Kredite kommen
Banken verleihen Geld nur, wenn sie mit der Rückzahlung rechnen können. Bei einer Gründung fehlen genau die Unterlagen, auf die sie normalerweise schauen: Bilanzen, Umsatzzahlen, Erfahrung am Markt. Dazu kommen oft wenig Eigenkapital und kaum Sicherheiten. Deshalb gibt es in Deutschland ein ganzes System von Förderkrediten und Bürgschaften, das genau diese Lücke schließen soll.
Grundlage jeder Kreditanfrage ist ein überzeugender Businessplan mit Finanz- und Liquiditätsplanung. Banken erwarten außerdem in der Regel einen Eigenanteil, auch wenn kein fester Prozentsatz vorgeschrieben ist.
Förderkredite der KfW
ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
Das StartGeld ist für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen gedacht, die noch keine fünf Jahre am Markt sind, im Haupt- oder Nebenerwerb. Die Eckdaten laut KfW (Stand: Oktober 2026):
- Kredit bis 200.000 €, davon bis 80.000 € für Betriebsmittel wie Warenlager oder Anlaufkosten,
- Laufzeit bis 5 oder bis 10 Jahre mit fester Zinsbindung,
- bis zu 1 bzw. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre,
- die KfW übernimmt 80 % des Ausfallrisikos der Hausbank (Haftungsfreistellung). Das macht eine Zusage auch mit wenigen Sicherheiten wahrscheinlicher.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)
Für größere Vorhaben und Unternehmensübernahmen bietet die KfW einen weiteren Kredit mit bis zu 500.000 € je Antragsteller und langen Laufzeiten. Er deckt laut KfW höchstens 35 % der förderfähigen Kosten ab und wird deshalb meist mit anderen Finanzierungsbausteinen kombiniert.
Das Hausbankprinzip
Die KfW zahlt Förderkredite nicht direkt aus. Sie stellen den Antrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Diese prüft das Vorhaben, reicht den Antrag weiter und trägt einen Teil des Risikos selbst. Lehnt die Hausbank ab, lohnt sich der Gang zu einer anderen Bank.
Förderbanken der Bundesländer
Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank, zum Beispiel die NRW.BANK, die L-Bank in Baden-Württemberg oder die LfA in Bayern. Sie bieten eigene Gründungsdarlehen, Mikrokredite und teils Zuschüsse an, oft mit regionalen Schwerpunkten. Auch hier läuft der Antrag meist über die Hausbank. Einen Überblick über alle Programme von Bund, Ländern und EU bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.
Bürgschaftsbanken: wenn Sicherheiten fehlen
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Sie übernehmen für Gründer eine Bürgschaft gegenüber der Hausbank und tragen damit einen großen Teil des Ausfallrisikos. Für die Bank wird der Kredit dadurch sicherer. Sie zahlen dafür eine Bearbeitungs- und eine laufende Bürgschaftsprovision. Bei manchen Bürgschaftsbanken können Sie die Bürgschaft sogar beantragen, bevor Sie zur Bank gehen – mit der Zusage im Rücken verhandeln Sie leichter.
Weitere Finanzierungswege
| Weg | Geeignet für | Zu beachten |
|---|---|---|
| Mikrokredit | kleine Beträge für Ausstattung und Anlauf | höhere Zinsen als Förderkredite, kurze Laufzeiten, meist über Förderbanken oder Mikrofinanzinstitute |
| Privatdarlehen von Familie und Freunden | Startkapital, Überbrückung | schriftlicher Vertrag mit Zins, Laufzeit und Tilgung; bei Streit leidet die Beziehung |
| Beteiligungskapital (Business Angels, Venture Capital) | Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial | Investoren erhalten Anteile und Mitsprache; siehe Beteiligungsfinanzierung |
| Crowdfunding | Produkte mit großer Fangemeinde | Aufwand für Kampagne, Gegenleistungen an Unterstützer |
| Leasing | Fahrzeuge, Maschinen, IT | schont Liquidität, ist aber auf Dauer oft teurer als ein Kauf |
Ein normaler Ratenkredit für Privatpersonen ist für die Gründung meist ungeeignet: Er ist nicht für gewerbliche Zwecke gedacht, und Sie haften voll mit Ihrem Privatvermögen. Mehr zur Abwägung zwischen eigenen und fremden Mitteln lesen Sie unter Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung.
Gründungszuschuss: Geld, das nicht zurückgezahlt wird
Wer Arbeitslosengeld I bezieht und sich hauptberuflich selbstständig macht, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen (§ 93 SGB III). Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa der IHK, zur Tragfähigkeit. Gezahlt werden sechs Monate lang das bisherige Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich, danach unter Umständen weitere neun Monate je 300 € (§ 94 SGB III). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen.
Tipps für das Bankgespräch
- Kapitalbedarf realistisch planen, inklusive Reserve für Anlaufverluste und private Lebenshaltung.
- Businessplan und Liquiditätsplanung für mindestens drei Jahre mitbringen.
- Ausdrücklich nach Förderkrediten fragen und sich Alternativen bei anderen Banken einholen.
- Kostenlose Gründungsberatung bei IHK, Handwerkskammer oder Gründerzentren nutzen.
Weitere Ideen finden Sie in den Tipps zur Finanzierung für Selbstständige.
Häufige Fragen
Welche Kredite gibt es für Existenzgründer?
Vor allem Förderkredite der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld bis 200.000 €, ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge), Programme der Landesförderbanken, Mikrokredite sowie Bankkredite mit Bürgschaft einer Bürgschaftsbank.
Kann ich einen KfW-Gründerkredit direkt bei der KfW beantragen?
Nein. Den Antrag stellen Sie über eine Bank oder Sparkasse (Hausbankprinzip), und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Was tun, wenn ich keine Sicherheiten habe?
Beim StartGeld übernimmt die KfW 80 % des Risikos der Bank. Zusätzlich können Bürgschaftsbanken der Länder für Sie bürgen.
Muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden?
Nein, es ist ein Zuschuss der Agentur für Arbeit für Gründer aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug. Einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.
Quellen
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067) – https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
- KfW – ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) – https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge/F%C3%B6rderprodukte/ERP-F%C3%B6rderkredit-Gr%C3%BCndung-und-Nachfolge-(077)/
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__94.html
- Förderdatenbank des Bundes – https://www.foerderdatenbank.de/
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