Steuerbescheid – immer prüfen

Geld zählen

Das deutsche Steuerrecht ist ein sehr komplexes Konstrukt. Umso schwerer ist es bei der Anwendung durchzublicken. Das kommt immer dann zum Tragen, wenn die jährliche Einkommenssteuererklärung angefertigt wird. Selbst wenn man sie mithilfe diverser Software oder mit ELSTER erstellt hat, können sich Fehler eingeschlichen haben. Die Quittung folgt im Steuerbescheid des Finanzamts. Aus diesem Grund sollte dieser immer eingehend geprüft werden. Auf was man dabei besonders achten sollte, erfahrt ihr im folgenden Beitrag.

1. Was ist ein Steuerbescheid?

Unter einem Steuerbescheid versteht man ganz allgemein, die Auswertung des zuständigen Finanzamt über die gezahlten Steuern wie Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag im Bezug zum Jahreseinkommen.

Bei der Entscheidung über eine Nachzahlung oder einer Rückerstattung von Steuern spielen viele Faktoren eine Rolle.

Grundsätzlich kann man maximal so viel Lohnsteuer zurückverlangen, wie man auch tatsächlich gezahlt hat.

Leasing – eine echte Alternative für Unternehmen

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Leasing kennt der Otto-Normalverbraucher in der Regel vom Auto-Kauf. Nicht jeder kann sich immer ein Auto direkt leisten, will aber auch nicht unbedingt 5 oder mehr Jahre dafür Raten bezahlen, um am Ende ein veraltetes Auto zu haben. Für Unternehmer gibt es neben dem Leasing eines Firmenwagens allerdings noch viele weitere praktische Vorteile des Leasings. Im Folgenden erfahrt Ihr, was Leasing überhaupt bedeutet und welche Vorteile es für Unternehmer gerade heute bietet.

1. Was ist Leasing?

Unter Leasing versteht man ganz allgemein das “Leihen” oder “mieten” eines bestimmten Wertgegenstands gegen Zahlung einer bestimmten monatlichen Rate.

Allerdings ist der sogenannte Leasing-Geber immer der Eigentümer der Wertsache, da er beispielsweise ein Bürogebäude oder eine technische Anlage erwirbt und sie dann den Leasing-Nehmer für eine gewisse Dauer überlässt. Dieser ist während dieser zeit lediglich der Besitzer – mit allen Rechten und Pflichten.

Nach Ablauf der Leasing-Dauer, gibt der Leasing-Nehmer beispielsweise den geleasten Firmenwagen wieder ab.

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