Was ändert sich im Steuerrecht 2014?

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Alle Jahre wieder kommt nicht nur der Weihnachtsmann, sondern ändert sich auch etwas im Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland. Man kann leicht den Überblick im ohnehin sehr unübersichtlichen Steuerrecht verlieren. Aus diesem Grund haben wir Euch die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2014 zusammengefasst. 

Gemeinhin nehmen die Werbungskosten in einer Steuererklärung den größten Posten ein. Genau hier sind für 2014 die meisten Änderungen zu erwarten.

1. Änderungen bei den Reisekosten

War es bisher nicht immer ganz durchsichtig, wann man welchen Betrag bei einer Dienstreise oder Tätigkeit außerhalb des Dienstortes zurückerstattet bekommt, so wird diese Regelungen nun durch Pauschalbeträge geregelt.

Es gibt:

  • 12 Euro, bei Abwesenheit mehr als 8 Stunden Abwesenheit vom Dienstort
  • 24 Euro, wenn die Person den ganzen Tag auswärts beschäftigt ist
  • 12 Euro pauschal, jeweils am Anreise- und Abreisetag, unabhängig von der Abwesenheitsdauer

Die Pauschale für den Anreise- und Abreisetag wird natürlich nur gewährt, wenn zum Beispiel die Dienstreise mehr als nur einen Tag dauert.

2. Änderungen bei der Doppelten Haushaltsführung

Keine Verbesserung erhalten alle Betroffenen, die bisher von der doppelten Haushaltsführung steuerlich profitiert haben.

Ab 2014 werden pauschal nur noch maximal 1.000 Euro angerechnet. Dieser Betrag ist wird auch nicht erhöht, wenn die Aufwendungen deutlich höher liegen. Es sind damit alle Ausgaben agegolten.

Wie groß die Wohnung und welche Miete dort gezahlt werden muss, spielt nun keine Rolle mehr.

Weitere Neuerung:

  • ab 2014 muss zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung auch nachgewiesen werden, dass der Betroffene sich “angemessen” an den Kosten für Miete und Unterhalt der Wohnung beteiligt – kostenlose Nutzung der elterlichen Wohnung oder ähnliche Szenarien werden nicht anerkannt

Grundsätzlich vorausgesetzt wird, dass der Steuerpflichtige einen eigenen Hausstand an beiden Orten betreibt.

3. Änderungen bei Defintion der regelmäßigen Arbeitsstätte

Ab der Steuerklärung 2014 wird der Begriff der “regelmäßigen Arbeitsstätte” gestrichen und durch den rechtlich einwandfrei definierten Begriff der “ersten Arbeitsstätte” ersetzt.

Es beduetet für den Steuerpflichtigen:

  • die Entfernungspauschale wird gewährt vom Wohnort bis zur tatsächlichen Arbeitsstätte, die als “erste Arbeitsstätte” im Arbeitsvertrag angegeben wurde
  • Tätigkeiten wie Dienstreisen, die an einem anderen Standort stattfinden, werden dann wie bisher durch Reisekostenausgleich abgegolten oder werden vom Arbeitgeber erstattet (steuerfrei)

4. Private Altersvorsorge

4.1. Riester-Rente (Wohn-Riester)

In diesem Bereich verbessert sich Einiges. Die private Altersvorsroge soll noch mehr gefördert werden, sodass der Fokus dieser Verträge nicht mehr allein auf der Finanzierung eines Eigenheims (selbstgenutzt) in der Auszahlungsphase gelegt wird. Ab 2014 soll es auch möglich sein, das Kapital beispielsweise zur Erneuerung von selbstgenutzten Immobilien zu verwenden.

Es ist außerdem ab 2014 möglich jederzeit finanzielle Mittel aus dem angesparten Kapital zu entnehmen, um damit Investitionen zu tätigen, die für das Wohneigentum gedacht sind.

Weitere Änderungen:

  • keine unermesslichen Kosten für einen Anbieterwechsel mehr – Begrenzung der Beträge
  • Neuverträge können nur noch mit ausgewählten Kostenarten abgeschlossen werden

4.2. Rürup-Rente

Verträge, die zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abgeschlossen wurden (Basis-Rente/Rürup-Rente) können nun auch steuerlich abgesetzt werden.

Vorauissetzung:

  • Vertrag enthält den Passus, dass diese Rente auch im Versicherungsfall lebenslang ausgezahlt wird

ACHTUNG

Auch der Grundfreibetrag wird angeglichen. Ab dem 01. Januar 2014 sind 8.354 Euro vorgesehen.

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