Günstige Bauspardarlehen – Andreas Schrobback aus Berlin über die Risiken (Gastbeitrag)

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Ein günstiges Bauspardarlehen ist zunächst eine gute Möglichkeit, günstig an Kapital für die Realisierung des Kauf- oder Bauvorhabens zu kommen.

Jedoch steht dieses den Sparern nicht sofort zur Verfügung und auch bei den Bedingungen für die Tilgung sollten vorab die Details beachtet werden.

Derzeit locken viele Banken und auch Bausparkassen mit günstigen Zinsen. Einige Bausparkassen werben dabei sogar mit einem Zinsniveau von teils deutlich unter zwei Prozent, sodass die Konditionen verlockend klingen. Immerhin ist es mit einem Bauspardarlehen zu niedrigen Zinsen möglich, die Finanzierung der eigenen Immobilie besonders kostengünstig zu gestalten. Somit sehen viele Kunden zunächst die gute Kostenersparnis, die auch durchaus vorhanden ist. Denn die Zinsen werden den Kunden tatsächlich eingeräumt, sodass sie nicht viele Zinskosten für die Finanzierung einplanen müssen.

Jetzt von günstigen Kredit-Zinsen profitieren

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Wer sich im Moment mit dem Gedanken trägt, eine größere Investition zu stemmen und dafür einen günstigen Kredit sucht, der hat im Moment sehr gute Chancen. Warum das so ist und worauf man achten sollte, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

1. Was beeinflusst die Höhe der Zinsen?

Was für den Hausbauer eine durchaus günstige Situation ist, verärgert hingegen den Anleger.

Denn das momentan historisch niedrige Zinsniveau birgt nicht nur Vorteile. Wer sich noch vor einigen Monaten erfreut über recht hohe Anlage-Zinsen freuen konnte, der erhält nun bei Zinssätzen um die 1 Prozent, kaum noch einen Ertrag.

Doch woran liegt das?

Das Zinsniveau entsteht nicht aus einer Laune heraus, sondern bedingt besonderen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Vorgängen.

Sowohl die Spar-Zinsen als auch die Kreditzinsen hängen von der Höhe des sogenannten Leitzins ab. Diesen legt die Europäische Zentralbank (EZB)  fest. Im Moment liegt der Zinssatz historisch niedrig bei nur 0,5 Prozent.

Je niedriger der Leitzins der Europäischen Zentralbank, desto günstiger können sich Banken Geld am Kapitalmarkt leihen. Andererseits sinkt dabei auch das Zinsniveau für Spareinlagen.

Da es europaweit zur Zeit einige Länder gibt, die finanziell nicht gerade gesund sind, brauchen die landeseigenen Banken schnell Geld zu niedrigen Zinsen um nicht komplett in Schieflage zu geraten. Aus diesem Grund hat die Europäische Zentralbank (EZB) einen so niedrigen Leitzins festgelegt.

Lohnt sich die Geldanlage in Gold?

Goldmünze

Gold ist ein altbewährtes Zahlungsmittel und hat noch jede Krise überstanden – so zumindest die Ansicht zahlreicher Analysten. Doch lohnt es sich wirklich in sein Geld in Gold anzulegen oder birgt es auch Gefahren? Nützliche Anhaltspunkte erhaltet Ihr in den folgenden Ausführungen.

1. Gold in Krisenzeiten

Grundsätzlich ist Gold eine sichere Währung, die bereits seit vielen Jahrhunderten als Zahlungsmittel eingesetzt wird.

Sollte es doch einmal zum Zusammenbruch des Bankensystems kommen, so wird Gold mit Sicherheit eines der Investitionsgüter sein, die ein solches Szenario schadlos überstehen. Das liegt in erster Linie daran, dass es sich hierbei um einen Rohstoff handelt.

Als 2008 die Finanzkrise begann, konnte man deutlich verfolgen, dass infolge massiver Wertverluste des Dollars (die als Referenzwährung für die Wertbetrachtung von Gold gilt) der Goldpreis je Feinunze (ca. 31 Gramm) immer neue Rekordhöhen erreichte. Teilweise sogar bis auf 1900 Dollar/Feinunze.

Wer also im Vorfeld in Gold investiert hatte, konnte aus dieser Wertsteigerung großes Kapital schlagen.

Was geschieht steuerlich mit Verlusten aus Wertpapiergeschäften?

Steuern

Wenn man ein Depot bei einer oder mehreren Banken besitzt und mit Wertpapieren handelt, sei es als Geldanlage oder Renten-Vorsorge, geht man automatisch das Risiko von Verlusten ein. Allerdings zahlt man auf diese Geschäfte auch eine Abgeltungssteuer, die unter Umständen nicht gerade gering ausfällt. Was mit den den Verlusten bei Kurseinbrüchen und der gezahlten Abgeltungssteuer passiert, erfahrt in ihr im nachfolgenden Beitrag.

1. Was ist die Abgeltungssteuer?

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer am 01. Januar 2009 wurde eine einheitliche Steuer auf Wertpapiergeschäfte von mindestens 25 Prozent eingeführt.

Sie gilt für alle:

  • Wertpapierkäufe
  • Wertpapierveräußerungen mit Gewinnen

Zusätzlich zum Grundsteuersatz von 25 Prozent kommen:

  • Solidaritätszuschluag
  • Kirchensteuer (im Falle einer Konfession)

Zusammen kann ein Steuersatz von bis zu 28 Prozent Abgeltungssteuer entstehen.

2. Was passiert bei Verlusten?

Mit der Neuregelung ist auch festgelegt worden, dass mögliche Kursverluste aus Aktiengeschäften nur mit Kursgewinnen (auch zukünftigen) aus Aktiengeschäften verrechnet werden können.

Alle anderen Anlageformen wie zum Fonds können bei Verlusten auch mit Dividenten und Kursgewinnen anderer Wertpapieranlagen verrechnet werden.

3. Was kann man noch bei Verlusten tun?

Wenn man Verluste nicht durch eigenen Gewinne ausgleichen kann, hat man noch die Möglichkeit sich bei seinem Kreditinstitut (oder auch mehreren, je nach der Menge der Anlagen), eine sogenannte Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen.

Das hat folgende Vorteile:

  • es können Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen in der Einkommenssteuererklärung verrechnet werden
  • die Rückerstattung/Verrechnung der gezahlten Abgeltungssteuer kann durch das Finanzamt durch diese Bescheinigung vollzogen werden
  • die Verrechnung der Kursgewinne mit den Verlusten kann bei verschiedenen Anlagenformen bei einem Kreditinstitut geschieht in der Regel automatisch – aber nicht unter verschiedenen Kreditinstituten
  • Verluste aus dem Vorjahr können vom Finanzamt mit dem aktuellen Jahr verrechnet werden

Was muss man beachten?

Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des aktuellen Jahres bei der jeweiligen Bank beantragt werden.

Geschieht das nicht bis zu diesem Datum, können die Verluste nicht im Folgejahr mit Kapitalerträgen verrechnet werden, falls ein Gesamtverlust nach Verrechnung aller Kursgewinne bestehen bleibt.

4. Zusammenfassung

Jeder Anleger muss seit dem 01. Januar 2009 eine Abgeltungssteuer von mindestens 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (falls vorhanden) zahlen.

Sie wird gezahlt für:

  • Fonds
  • Aktien
  • Gewinne aus anderen Anlageformen
  • Dividenten

Entstehen Verluste während eines Jahres, werden diese vom Kreditinstitut mit den Gewinnen aus anderen Anlagen verrechnet.

AUSNAHME: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden!

Um mögliche Verluste auch im Folgejahr mit Kapitalerträgen verrechnen zu können sollte man:

  • eine Verlustbescheinigung von den jeweiligen Kreditinstituten beantragen

Sie gibt dem Finanzamt über dem entstandenen Gesamtverlust des Jahres Auskunft und ermöglicht die Mitnahme dieses Verlustes ins Folgejahr.

WICHITG: Die Beantragung der Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des aktuellen Jahres geschehen. Sonst kann die Verrechnung im Folgejahr nicht erfolgen.

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captaingeld.de-blogbeitrag

“Wenn man 50 Dollar Schulden hat, so ist man ein Schnorrer. Hat jemand 50.000 Dollar Schulden, so ist er ein Geschäftsmann. Wer 50 Millionen Dollar Schulden hat, ist ein Finanzgenie. 50 Milliarden Dollar Schulden haben – das kann nur der Staat.” (unbekannt)

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