Die Buchführung ist eine Pflicht für jeden selbstständigen Gewerbetreibenden aber unter Umständen auch für Freiberufler. Sie bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten aber auch Gefahren. Welche Vor- und Nachteile die Doppelte Buchführung im Gegensatz zur einfachen Buchführung hat und was zu beachten ist, erfahrt ihr in den folgenden Passagen.
1. Der Unterschied
Es gibt im Grunde genommen eine eklatanten Unterschied zwischen der einfachen Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und der Doppelten Buchführung und das ist:
- Doppelte Buchführung ist verpflichtend ab 260.000 € Umsatz (25.000 € Gewinn)
- Freiberufler und Kleinunternehmer können dank meist geringerer Einnahmen immer sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen
- Gewerbetreibende müssen Gewinn-/Verlust-Rechnung sowie Bilanz erstellen
Dabei werden bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.