Was muss ich bei der Inventur beachten?

Inventur
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Als Kaufmann kommt man zwangsläufig mindestens einmal im Jahr dazu einen Inventur in seinem Unternehmen durchzuführen. Sie ist wichtig um in Hinblick auf die Jahresbilanz klare Aussagen treffen zu können. Doch worauf muss während einer Inventur unbedingt geachtet werden? Alles Notwendige dazu erfahrt Ihr in folgenden Beitrag.

1. Was soll eine Inventur leisten?

Aus der Inventur, die zumindest einmal im Jahr (meist jedoch am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahres) durchgeführt wird, wird ein Inventar erstellt.

Das Inventar stellt den Bestand an Waren und Finanzen eines Unternehmens dar.

Das Inventar stellt die Grundlage für die Eröffnungsbilanz im Unternehmen dar.

Die Inventur stellt auf diese Weise auch die Grundlage für den Jahresabschluss dar. 

2. Was muss unbedingt beachtet werden?

Eine Inventur läuft immer nach bestimmten Grundsätze ab.

Folgende Grundsätze gehören dazu:

  • Grundsatz der Vollständigkeit – alles was an Vermögen und Verbindlichkeiten im Inventar verbucht wurde, muss unbedingt angegeben werden
  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit – es ist enorm wichtig, dass alle Angaben der Inventur inhaltlich richtig sind. Unter welchem Aufwand diese Feststellung erlangt wird, sollte natürlich verhältnismäßig (Kosten/Nutzen) sein
  • Grundsatz der Nachprüfbarkeit und Dokumentation – es muss jederzeit auch von einer dritten unbeteiligten Person nachvollziehbar sein, welche Inhalte die Inventur hat und wie es zu diesen Ergebnissen gekommen ist
  • Grundsatz der Einzelerfassung – alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten müssen jeweils einzeln wiedergegeben werden, so schreibt es das Handelsgesetzbuch (HGB § 252, Abs. 1, Nr.3) vor

3. Wann wird eine Inventur durchgeführt?

Grundsätzlich ist auch der Zeitpunkt einer Inventur gesetzlich festgelegt. Im Handelsgesetzbuch (HGB) unter § 240, Absatz 1 und 2 stehen alle Angaben dazu.

Es gibt drei Arten einer Inventur (bezogen auf den Durchführungszeitpunkt):

  • Stichtaginventur – Inventur an einem bestimmten Stichtag, dieser ist aber nur die grobe Orientierung. In einer Frist von 10 Tagen können Änderungen vorgenommen werden, die aber anhand von Nachweisen noch berücksichtigt werden müssen

Vorteile: gute Kontrolle (Buchführung, Lager); Gesamtbestand zu Stichtag; erleichterte Durchführung durch Produktionssunterbrechung

Nachteile: großer Personalansatz; kein Umsatz; Zeitdruck (Fehleranfälligkeit); unflexibel

  • verlegte Inventur –  Inventur kann innerhalb drei Monate vor/2 Monate nach Stichtag durchgeführt werden (HGB § 241, Absatz 3). Bestand muss darauf hin bis Bilanzstichtag/vom Bilanzstichtag fortgeschrieben werden.

Vorteile: stückweise Durchführung mit Fachpersonal; flexibel; große Zeitspanne; einfacher und sicherer

Nachteile: Fehlerquelle der Fortschreibung/Rückschreibung; Mehrarbeit

  • permanente Inventur – über das gesamte Geschäftsjahr fortschreitende Inventur. An einem bestimmten Stichtag wird nur eine Betandsaufnahme gemacht.

Vorteile: frei wählbarer Termin; Verteilung der Aufnahme; kein Zeitdruck; auch bei niedrigen Beständen; kaum Beeinflussung des Betriebes

Nachteile: gute Lagerbuchführung als Voraussetzung; Fehler wirken sich auf Bilanz aus; keine Gesamtkontrolle;

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