Wenn heute über Rente gesprochen wird, hört man seit Jahren immer neue bedenkliche Zahlen. Was bekommt wohl die heutige Generation von Zwanzigjährigen später an monatlichen Rentenzahlungen? Kommt es zur immer wieder proklamierten Altersarmut oder ist doch alles nicht so schlimm? Die Antwort kann sich zwar nicht mit 100%iger Wahrscheinlichkeit sagen, aber eine zusätzliche Altersvorsorge macht in jedem Fall Sinn. Auf stattliche Zahlungen solltet Ihr Euch nicht verlassen. Wir zeigen Euch welche Modelle Sinn ergeben.
Versicherer müssen bei Lebensversicherungen nachzahlen!
Viele Menschen haben die Lebensversicherung oder kapitalgedeckte Rentenversicherung jahrelang als lukrative Absicherung gesehen. Doch die Zinsen sind bei weitem nicht mehr so lohnenswert wie noch vor einem Jahrzehnt. War einem die Lebensversicherung zu unrentabel, kündigte man diese und musste erstaunt feststellen, dass man herbe Verluste bei den Rückkaufswerten hinnehmen musste. Zahlreiche Gebühren wurden von Seiten der Versicherungsträger angeführt und die Stornokosten, sodass kaum noch etwas übrig blieb vom jahrelang angesparten Geld.
Diesem Umstand hat der Bundesgerichtshof (BGB) kürzlich (Urteil: IV ZR 202/10 vom 17.10.2012) einen erneut einen Riegel vorgeschoben.
Was für Rechte die Versicherten haben und worauf zu achten ist, erfahrt ihr in den folgenden Abschnitten.
1. Was wurde beschlossen?
Wie auch aktuell in der WISO-Sendung (ZDF) vom 14.01.2013 berichtet wurde, bietet das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.10.2012 zahlreiche Möglichkeiten für Betroffene um entsprechende Verlust durch den vorzeitigen Verkauf der Lebens-/Rentenversicherungen zu minimieren.
Welche Versicherungen laufen nach dem Tod weiter und müssen von den Hinterbliebenen gekündigt werden?
Für die Hinterbliebenen ist diese Frage, neben der Beerdigung sehr wichtig. Es sind möglicherweise Leistungen zu erwarten oder es können Kosten eingespart werden.
Es liegt leider ein Irrtum vor, wenn die Betroffenen denken, dass viele Policen mit dem Tod eines Menschen erlöschen. Das trifft nur bedingt zu.
Sachversicherungen wie Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und KFZ-Versicherung können natürlich nicht vom Verstorbenen weitergeführt werden, jedoch vom Erben oder Partner. Auf diese Weise handeln auch die jeweiligen Versicherungsunternehmen. Denn ihnen ist es egal ob der Verstorbene den Beitrag oder ein Anderer. Die Police erlischt nur, wenn kein Erbe vorhanden ist.
GANZ WICHTIG:
- ist es, den Tod des Menschen direkt (innerhalb von 48 Stunden) bei den jeweiligen Versicherungen anzuzeigen.
Grundsätzlich gilt:
- Versicherungen müssen werden von den Erben (oder weiteren eingetragenen Personen) übernommen (inklusive Beitragszahlung)
- Kündigung muss durch Hinterbliebene zum nächstmöglichen Abrechnungszeitpunkt erfolgen (Kündigungsfrist beachten)
- Beiträge müssen bis zur endgültigen Kündigung weiter gezahlt werden
- wenn keine Erben vorhanden sind, endet Versicherungsverhältnis zwei Monate nach dem Tod
Es ist also Einiges zu beachten, gerade bei Versicherungen mit hohen Beitragszahlungen. Werden die jeweiligen Versicherungen nicht von den HInterbliebenen gekündigt, ist der jeweils eingetragene Erbe (Partner) der neue Versicherungsnehmer und muss somit auch weiterhin die Beiträge zahlen, auch wenn es die zu versichernde Person nicht mehr gibt.
Diesen makaberen Umstand sollten sich die Betroffenen aber lieber ersparen.
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