Für die Hinterbliebenen ist diese Frage, neben der Beerdigung sehr wichtig. Es sind möglicherweise Leistungen zu erwarten oder es können Kosten eingespart werden.

Es liegt leider ein Irrtum vor, wenn die Betroffenen denken, dass viele Policen mit dem Tod eines Menschen erlöschen. Das trifft nur bedingt zu.

Sachversicherungen wie Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und KFZ-Versicherung können natürlich nicht vom Verstorbenen weitergeführt werden, jedoch vom Erben oder Partner. Auf diese Weise handeln auch die jeweiligen Versicherungsunternehmen. Denn ihnen ist es egal ob der Verstorbene den Beitrag oder ein Anderer. Die Police erlischt nur, wenn kein Erbe vorhanden ist.

GANZ WICHTIG:

  • ist es, den Tod des Menschen direkt (innerhalb von 48 Stunden) bei den jeweiligen Versicherungen anzuzeigen.

Grundsätzlich gilt:

  • Versicherungen müssen werden von den Erben (oder weiteren eingetragenen Personen) übernommen (inklusive Beitragszahlung)
  • Kündigung muss durch Hinterbliebene zum nächstmöglichen Abrechnungszeitpunkt erfolgen (Kündigungsfrist beachten)
  • Beiträge müssen bis zur endgültigen Kündigung weiter gezahlt werden
  • wenn keine Erben vorhanden sind, endet Versicherungsverhältnis zwei Monate nach dem Tod

Es ist also Einiges zu beachten, gerade bei Versicherungen mit hohen Beitragszahlungen. Werden die jeweiligen Versicherungen nicht von den HInterbliebenen gekündigt, ist der jeweils eingetragene Erbe (Partner) der neue Versicherungsnehmer und muss somit auch weiterhin die Beiträge zahlen, auch wenn es die zu versichernde Person nicht mehr gibt.

Diesen makaberen Umstand sollten sich die Betroffenen aber lieber ersparen.


Written by Captain Geld

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