Vorsteuer

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Wenn du dir den Begriff der Vorsteuer genau betrachtest, so kannst du schon sehr viel daraus ableiten. Allein die Bedeutung des Wortes “Vor” lässt schon einige Schlüsse zu. Es muss etwas sein, was vor der Steuer geschieht. Was das genau ist und worauf geachtet werden muss, erfährst du beim Weiterlesen.

1. Was bedeutet Vorsteuer?

Es ist im Prinzip ganz einfach. Ein Unternehmer bietet gewissen Leistungen oder Waren an. Diese muss er bei einem Lieferanten erwerben. Darauf zahlt er Umsatzsteuer.

Diesen Betrag kann er nun mit der Umsatzsteuer verrechnen, die er selbst für seinen Waren erheben muss.

Diesen üblichen Vorgang bezeichnet man in der Fachsprache als Vorsteuerabzug. Den entsprechenden Betrag kann er sich dann vom Finanzamt im Rahmen der Vorsteueranmeldung wieder zurück holen.

2. Wie hoch ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist vom Wert mit der Umsatzsteuer beziehungsweise der bekannten Mehrwertsteuer von 19 Prozent gleichzusetzen.

Die Vorsteuer beträgt also 19 Prozent.

3. Wie geschieht der Vorsteuerabzug in der Praxis?

Wie schon erwähnt muss jeder Unternehmer, der eine Ware oder Leistung verkauft, Umsatzsteuer erheben und auch an das Finanzamt abführen.

Da er selbst für die erworbene Ware (die er dann weiterkauft) diese Steuer zahlt, verrechnet er diese beim eigenen Verkauf. Er führt dann nur die Differenz an das Finanzamt ab.

Das folgende Beispiel soll diesen Vorgang verdeutlichen:

Ein Unternehmen X kauft von einem Lieferanten Y Waren im Wert von 15.000 Euro. Zusätzlich zum Warenwert muss er 19 Prozent Umsatzsteuer (Vorsteuer)  zahlen.

  • Warenwert: 15.000,00 €
  • zu zahlende Umsatzsteuer (19%): 2.850,00 €
  • Gesamtkaufwert (inklusive Umsatzsteuer): 17.850,00 €
Anschließend verkauft er diese Waren an einen Kunden Z für 17.600 Euro weiter. Dieser muss ebenfalls 19 Prozent Umsatzsteuer dafür bezahlen.
  • Netto-Verkaufspreis: 17.600,00 €
  • + zu zahlende Umsatzsteuer: 3.344,00 €
  • Brutto-Verkaufspreis: 20.944,00 €

Jetzt kommt die Vorsteuer zum Tragen.

Der Verkäufer zieht nun die selbst gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer), den sogenannten Vorsteuerabzug,  beim Kauf vom Lieferanten Y ab.

  • Vorsteuer (an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer): 2.850,00 € (Vorsteuerabzug)
  • erhobene Umsatzsteuer an Käufer Z: 3.344,00 €
  • zu zahlender Betrag an das Finanzamt = 3.440,00 € – 2.850,00 € = 494,00 €

Den Betrag von 494,00 Euro schuldet der Unternehmer X nun dem Finanzamt und muss diesen Betrag abführen.

4. Zusammenfassung

Die Vorsteuer ist ein in der Buchführung sehr geläufiger Begriff.

  • Vorsteuer = Umsatzsteuer die ein Unternehmer beim Kauf von Waren an einen Lieferanten zahlen muss
  • Vorsteuerabzug = Vorsteuer, die zur Berechnung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt von der selbst erhobenen Umsatzsteuer beim Weiterverkauf abgezogen wird
  •  Höhe der Vorsteuer: 19 % (entspricht der allgemeinen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer in Deutschland)
  • Steuer an Finanzamt = Umsatzsteuer beim Verkauf – Vorsteuer
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