Einfuhrumsatzsteuer

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In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Steuern, die du als Unternehmer zu zahlen hast. Dazu gehören Mehrwertsteuer, die Umsatzsteuer oder eben auch die Einfuhrumsatzsteuer. Zu welchem Zweck wird diese Steuer erhoben und wie wirkt sich das auf die Unternehmen aus? Alle diese Fragen klären wir in den folgenden Abschnitten.

 

1. Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Sicher wird dir nicht entgangen sein, dass du bei der Einreise aus dem Ausland (zum Beispiel den USA) jeglichen Waren, die du mitbringst verzollen musst.

Das bedeutet nichts Anderes als, dass du Steuer für das Mitbringen dieser Waren bezahlen musst. In der Europäischen Union (EU) gibt es beispielsweise einen Grenzwert bei verschickten Sendungen. Unter einem Warenwert von 150 Euro werden hier keine Wertzölle erhoben.

Was ist aber nun die Einfuhrumsatzsteuer?

Es ist eine Steuer, die für die Einfuhr von Waren aus Drittländer erhoben wird.  Von der Bedeutung entspricht sie der in Deutschland gültigen Umsatzsteuer, die von den Unternehmen an ihre Kunden weitergegeben wird.

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer.

Die Einfuhrumsatzsteuer hingegen ist eine Verbrauchssteuer. Außerdem wird sie wie eine Zollabgabe behandelt. Es soll verhindert werden, dass die Waren steuerfrei in das Zielland gelangen.

Es ist vollkommen unerheblich ob es sich beim Einführenden um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt. Diese Steuer wird immer erhoben.

 

2. Welche Aufgaben erfüllt die Einfuhrumsatzsteuer?

  • ersetzt die Steuer des Ursprungslandes
  • soll verhindern, dass Waren aus dem Ausland steuerfrei an den Kunden weitergegeben werden

3. Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

  • entspricht der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer von 19 %
  • beispielsweise für Lebensmittel, Kunstgegenstände, Bücher reduziert sich der Prozentsatz auf 7%

4. Ist diese Steuer beim Finanzamt absetzbar?

Ja!

Ein Unternehmen, was die eingeführte Ware an seine Kunden weiterverkauft, kann die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

  • das Unternehmen zahlt durch den sogenannten Vorsteuerabzug nur den Mehrwert der Ware
  • Einfuhrumsatzsteuer wird in der Bilanz als durchlaufender Posten gesehen

5. Zusammenfassung

Die Einfuhrumsatzsteuer stellt ein wichtiges Instrument zur rechtmäßigen Erhebung von Steuer für aus dem Ausland eingeführte Waren dar.

  • Einfuhrumsatzsteuer = Verbrauchssteuer für die Einfuhr von Waren aus Drittländern (nicht Europäische Gemeinschaft)
  • wird grundsätzlich immer erhoben – sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen
  • Höhe: abhängig von der Ware – 7% beispielsweise für Lebensmittel, Bücher und Kunstgegenstände, 19% (entspricht der allgemeinen Mehrwertsteuer) für alle anderen Waren
  • steuerlich absetzbar für Unternehmen, die eingeführte Ware an Kunden weiterverkaufen (Vorsteuerabzug)

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