Wie bereite ich mein Konto auf Doppelte Buchführung vor?

Doppelte Buchfürhung

Die doppelte Buchführung gehört zu den Hauptbestandteilen unternehmerischer Planung. Um den Überblick über bei dieser komplizierten Buchhaltungsthematik zu behalten, erfordert es einige Vorkenntnisse. Dazu gehört auch: Die Vorbereitung eines Hauptbuchungskontos. Was es hier zu beachten gibt, erfahrt ihr im folgenden Beitrag.

1. Der Sinn der Doppelten Buchführung

Die doppelte Buchführung wird aus folgenden Gründen angewandt:

  • genaue Nachprüfung einzelner Geldbewegungen innerhalb eines Unternehmens
  • Fehler können genau lokalisiert werden, da für jeden Vorgang ein eigener Buchungsvorfall gestartet wird, der jeweils auf zwei Seiten verbucht wird
  • vom Gesetzgeber ab einer bestimmten Geschäftsform und Größe vorgeschrieben

2. Die eigentliche Vorbereitung des Kontos

Damit die Doppelte Buchführung auch ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, müssen bestimmte organisatorische Punkte auch was beispielsweise ein geeignetes Girokonto (bei kleinen Unternehmen) betrifft, abgearbeitet werden.

Was muss ich bei der Inventur beachten?

Inventur

Als Kaufmann kommt man zwangsläufig mindestens einmal im Jahr dazu einen Inventur in seinem Unternehmen durchzuführen. Sie ist wichtig um in Hinblick auf die Jahresbilanz klare Aussagen treffen zu können. Doch worauf muss während einer Inventur unbedingt geachtet werden? Alles Notwendige dazu erfahrt Ihr in folgenden Beitrag.

1. Was soll eine Inventur leisten?

Aus der Inventur, die zumindest einmal im Jahr (meist jedoch am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahres) durchgeführt wird, wird ein Inventar erstellt.

Das Inventar stellt den Bestand an Waren und Finanzen eines Unternehmens dar.

Das Inventar stellt die Grundlage für die Eröffnungsbilanz im Unternehmen dar.

Die Inventur stellt auf diese Weise auch die Grundlage für den Jahresabschluss dar.

Wie erstellt man einen individuellen Kontenplan?

Buchhaltung 2

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist es oft mühselig und teuer bei der Buchhaltung und der damit verbundenen steuerlichen Aufbereitung für das Finanzamt einen klaren Kopf zu behalten. Aus diesem Grund, werden mit dieser Aufgabe oft die Steuerberater betraut. Das muss aber nicht immer so sein. Einen individuellen Kontenplan kann man auch leicht selbst erstellen. Wie das geht erfahrt ihr im nachfolgenden Beitrag.

1. Warum ein Kontenplan?

Für die Buchhaltung ist es meist notwendig einen Kontenrahmen zu erstellen. In diesem sind allerdings eine Vielzahl von Branchen vorhanden, die auf das eigene Unternehmen gar nicht zutreffen.

Das ist aber Standard, weil es sich um Standard-Kontenrahmen (SKR) handelt – also allgemein gültig, für jede Branche.

Zur Individualisierung nutzt man einen Kontenplan. Der ist genau auf das Unternehmen zugeschnitten und enthält nur die Bausteine, die auch wirklich gebraucht werden.

2. Was muss enthalten sein?

Ein Kontenplan enthält in der Regel sechs grobe Bereiche:

  • Anlagevermögen (für PKW, PC, Maschinen …)
  • Umlaufvermögen (Kasse, Bank, Forderungen …)
  • Fremdkapital (Darlehen, Kredite …)
  • Eigenkapital (Privatanlagen, Rücklagen …)
  • Betriebseinnahmen/Erträge
  • Betriebsausgaben/Aufwendungen (Büromaterial, Telefon …)

3. Und dann?

Wenn die Konten festgelegt sind und damit der Kontenplan steht, müssen im Geschäftsablauf jeweils die Beträge in die erstellten Konten gebucht werden.

Damit dies auch ohne Probleme geschehen kann, sollten die Konten auch Namen erhalten, die eindeutig auf ihre Beduetung hinweisen.

Diese Eingaben können problemlos in einer gängigen Tabellenkalkulation vorgenommen werden.

Tipp: Eingaben möglichst täglich vornehmen, dann erspart man sich eine Menge Nacharbeit am Ende des Monats und gar eines Quartals.

4. Zusammenfassung

Es muss nicht immer ein teures Buchhaltungsprogramm oder ein Steuerberater sein, der die Buchhaltung und steuerliche Aufbereitung übernimmt.

Ein Kontenplan hilft.

Dieser sollte mindestens enthalten:

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Fremdkapital
  • Eigenkapital
  • Betriebseinnahmen
  • Betriebsausgaben

Die Eingaben sollten möglichst täglich vorgenommen werden.

Was geschieht steuerlich mit Verlusten aus Wertpapiergeschäften?

Steuern

Wenn man ein Depot bei einer oder mehreren Banken besitzt und mit Wertpapieren handelt, sei es als Geldanlage oder Renten-Vorsorge, geht man automatisch das Risiko von Verlusten ein. Allerdings zahlt man auf diese Geschäfte auch eine Abgeltungssteuer, die unter Umständen nicht gerade gering ausfällt. Was mit den den Verlusten bei Kurseinbrüchen und der gezahlten Abgeltungssteuer passiert, erfahrt in ihr im nachfolgenden Beitrag.

1. Was ist die Abgeltungssteuer?

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer am 01. Januar 2009 wurde eine einheitliche Steuer auf Wertpapiergeschäfte von mindestens 25 Prozent eingeführt.

Sie gilt für alle:

  • Wertpapierkäufe
  • Wertpapierveräußerungen mit Gewinnen

Zusätzlich zum Grundsteuersatz von 25 Prozent kommen:

  • Solidaritätszuschluag
  • Kirchensteuer (im Falle einer Konfession)

Zusammen kann ein Steuersatz von bis zu 28 Prozent Abgeltungssteuer entstehen.

2. Was passiert bei Verlusten?

Mit der Neuregelung ist auch festgelegt worden, dass mögliche Kursverluste aus Aktiengeschäften nur mit Kursgewinnen (auch zukünftigen) aus Aktiengeschäften verrechnet werden können.

Alle anderen Anlageformen wie zum Fonds können bei Verlusten auch mit Dividenten und Kursgewinnen anderer Wertpapieranlagen verrechnet werden.

3. Was kann man noch bei Verlusten tun?

Wenn man Verluste nicht durch eigenen Gewinne ausgleichen kann, hat man noch die Möglichkeit sich bei seinem Kreditinstitut (oder auch mehreren, je nach der Menge der Anlagen), eine sogenannte Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen.

Das hat folgende Vorteile:

  • es können Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen in der Einkommenssteuererklärung verrechnet werden
  • die Rückerstattung/Verrechnung der gezahlten Abgeltungssteuer kann durch das Finanzamt durch diese Bescheinigung vollzogen werden
  • die Verrechnung der Kursgewinne mit den Verlusten kann bei verschiedenen Anlagenformen bei einem Kreditinstitut geschieht in der Regel automatisch – aber nicht unter verschiedenen Kreditinstituten
  • Verluste aus dem Vorjahr können vom Finanzamt mit dem aktuellen Jahr verrechnet werden

Was muss man beachten?

Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des aktuellen Jahres bei der jeweiligen Bank beantragt werden.

Geschieht das nicht bis zu diesem Datum, können die Verluste nicht im Folgejahr mit Kapitalerträgen verrechnet werden, falls ein Gesamtverlust nach Verrechnung aller Kursgewinne bestehen bleibt.

4. Zusammenfassung

Jeder Anleger muss seit dem 01. Januar 2009 eine Abgeltungssteuer von mindestens 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (falls vorhanden) zahlen.

Sie wird gezahlt für:

  • Fonds
  • Aktien
  • Gewinne aus anderen Anlageformen
  • Dividenten

Entstehen Verluste während eines Jahres, werden diese vom Kreditinstitut mit den Gewinnen aus anderen Anlagen verrechnet.

AUSNAHME: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden!

Um mögliche Verluste auch im Folgejahr mit Kapitalerträgen verrechnen zu können sollte man:

  • eine Verlustbescheinigung von den jeweiligen Kreditinstituten beantragen

Sie gibt dem Finanzamt über dem entstandenen Gesamtverlust des Jahres Auskunft und ermöglicht die Mitnahme dieses Verlustes ins Folgejahr.

WICHITG: Die Beantragung der Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des aktuellen Jahres geschehen. Sonst kann die Verrechnung im Folgejahr nicht erfolgen.

Unterhaltsanspruch bei selbstgenutzter Immobilie

Immoblie

Es ist durchaus nicht selten, dass nach einer Scheidung, ein Ehepartner in einer erworbenen Immobilie weiter wohnen bleibt. Wie mindert diese Immobilie und die damit zusammenhängenden Schulden den Unterhaltsanspruch des anderen Ehepartners? Nachfolgend erfahrt ihr alles Wissenswerte dazu.

1. Was ist beim Unterhaltsanspruch eines Ehepartners nach einer Scheidung zu berücksichtigen?

Grundsätzlich spielen alle Belastungen, die zu einem Nachteil führen könnten, in die Unterhaltsberechnung mit hinein.

Dazu zählen auch:

  • Hypotheken auf eine gemeinsam erworbene Immobilie
  • gemeinsame Schulden die zu einer monatlichen Belastung führen

2. Wie wird der Unterhaltsanspruch berechnet?

Es wird zunächst das Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Ehepartners ermittelt. Von diesem Einkommen sind dann alle belastenden Beträge abzuziehen.

Dazu zählen unter anderen:

  • berufsbedingte Aufwendungen
  • Krankenversicherung
  • Schulden aus der Ehe
  • Hypotheken auf eine gemeinsam erworbene Immobilie

Aus diesen Abzüge und den Einkünften des Ehepartners wird dann der zu zahlende Unterhalt errechnet.

Insbesondere bei der Nutzung einer Immobilie aus der Zeit der Ehe kommt nur im Falle von noch ausstehenden Zahlungen eine Anrechnung in Frage.

Sonst gilt:

  • der Vorteil durch das mietfreie Wohnen in der Immobilie ist zum Vorteil des Unterhaltsempfängers anzurechnen
Es gibt jedoch noch eine weitere Ausnahme, wenn beide Ehepartner während der Ehe in dieser Immobilie zur Miete gewohnt haben, aber anschließend der Unterhaltspflichtige diese mithilfe eines Kredites erwirbt.

Dann gilt:

  • es gibt keine Anrechnung des mietfreien Wohnen und Zinsbelastungen/Kredite können nicht angerechnet werden – da es nicht aus diese nicht aus der Zeit der Ehe stammen

3. Zusammenfassung

Für die Berechnung und gegebenenfalls Milderung der Unterhaltsansprüche fallen folgende Kriterien bei einer selbstgenutzten Immobilie ins Gewicht:

  • Schulden aus der Zeit der Ehe
  • Tilgungskredite und Hypotheken für die Immobilie

Sie werden zum Nettoeinkommen zusammen mit allen anderen abzugsfähigen Punkten ins Verhältnis gesetzt.

Anschließend wird der Unterhaltsanspruch des Ehepartners berechnet – der im Falle der Kreditbelastungen durch die Immobilie geringer ausfällt.

Lohnt sich eine Anlage in einer fremden Währung?

Währung

In Zeiten der Finanzkrise und großer Euro-Unsicherheit kommt schon einmal die Frage auf, ob es sich nicht lohnen würde, einen Teil seiner Ersparnisse in einer fremden Währung zu investieren. Ob es sich wirklich lohnt und was es zu beachten gilt, erfahrt ihr im nachfolgenden Beitrag.

1. Geldanlage in einer anderen Währung – wie geht das?

Der einfachste Weg zur Geldanlage ist die Eröffnung eines sogenannten Währungskontos. Irrtümlicherweise wird dieses Konto auch Fremdgeldkonto genannt, was allerdings eine völlig andere Kontenform ist.

Beim Währungskonto, kann man entscheiden, in welcher Landeswährung man einen bestimmten Geldbetrag anlagen will. Dieser ist dann wie beim Tagesgeldkonto täglich verfügbar.

2. Vorteile dieser Anlageform

  • keine Abhängigkeit von den konjunkturellen Schwankungen der eigenen Landeswährung beziehungsweise deren Abhängigkeit zu einer anderen Währung
  • sichere Anlage in Krisenzeiten
  • im Gegensatz zu den meisten Anlageformen recht hohe Zinssätze

3. Die Risiken eines Währungskontos

Natürlich ist wie bei den meisten Anlageformen nicht alles Gold was glänzt. Auch hier gibt es Nachteile, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.

So zum Beispiel:

  • inflationäre Schwankungen im Land
  • Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung der entsprechenden Landeswährung
  • Preisverfall kann noch höher sein als in der Heimatwährung
  • hohes Zinsniveau ist Indiz für relativ schwache Währung im Vergleich zu anderen Landeswährungen
  • hohes Verlustrisiko durch Unsicherheit

4. Zusammenfassung

Ob es sich nun lohnt in eine andere Währung zu investieren, kann man so pauschal nicht sagen. Man muss die Finanzmarkt genau beobachten.

Geldanlagen sind immer von Risiken gebeutelt – es gibt keine absolut sichere Anlage.

Währungskonten sind allerdings eine Möglichkeit sein Geld (auch kurzfristig) gewinnbringend anzulegen.

Vorteile:

  • täglich verfügbar
  • relativ hohe Verzinsung
  • unabhängig von der eigenen Währung
  • unabhängig von eigenen Landeskrisen

Nachteile:

  • abhängig von der Entwicklung im Investitionsland
  • hohe Verzinsung spricht für schwache Währung
  • hohes Risiko von Verlusten bei schwacher Währung

Folgende Frage wurde zu diesem Thema auch bei www.gutefrage.net gestellt:

Fremdgeldkonto brasilianische Real australische Pfund?

http://www.gutefrage.net/frage/fremdgeldkonto-brasilianische-real-australische-pfund

Top