Zahlungsverzug – So funktioniert das Mahnwesen

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Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es kaum etwas Schlimmeres, als wenn der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig seiner Zahlung nachkommt. Allerdings steht man in dieser Situation rechtlich nicht auf verlorenen Posten. Zu diesem Zweck gibt es das sogenannte Mahnwesen. Was dies genau beinhaltet und wie es angewandt wird, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

1. Wann kommt man in Verzug?

In der Regel bekommt man nichts geschenkt! Dass bedeutet im Klartest, wenn man etwas bestellt oder eine Dienstleistung – wie Handwerksarbeiten in der Wohnung – in Anspruch nimmt, muss man dafür auch bezahlen.

Spätestens nach Auslieferung der Ware oder dem Abschluss der jeweiligen Arbeiten macht der Händler/Dienstleister dies in Form einer Rechnung geltend.

Kostenfalle Strom: So wählen Sie den richtigen Anbieter

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Es ist doch jedes Jahr das Gleiche. Regelmäßig im Januar flattert uns die Jahresabrechnung des eigenen Stromanbieters ins Haus und man fragt sich: Warum zum Teufel ist der Strom schon wieder tuerer geworden? Steckt da System dahinter oder werden einfach nur die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien weitergegeben? Keine Lösung ist es, die Rechnung kommentrar und tatenlos in den Aktenschrank wandern zu lassen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Wahl und beim Wechsel zu einem neuen Stromanbieter beachten müssen. Denn das Beharren auf alten Verträgen kann auf Dauer sehr teuer sein.

1. Grundsatzentscheidung: Warum Stromanbieter wechseln?

Es könnte doch so schön sein – so, wie selbst in der Werbung für einen namhaften Stromanbieter durch eine prominente Ex-Biathletin kolportiert wird: Es sei ganz früher doch so leicht gewesen “erinfach zwei Löcher rein und ab in den Ordner”. Doch auch wenn die Werbebotschaft eine ganz andere ist, zeigt sie uns auf, wie komplex und kompliziert die Wahl des geeigneten Stromanbiteres geworden ist.

Was ändert sich im Steuerrecht 2014?

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Alle Jahre wieder kommt nicht nur der Weihnachtsmann, sondern ändert sich auch etwas im Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland. Man kann leicht den Überblick im ohnehin sehr unübersichtlichen Steuerrecht verlieren. Aus diesem Grund haben wir Euch die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2014 zusammengefasst. 

Gemeinhin nehmen die Werbungskosten in einer Steuererklärung den größten Posten ein. Genau hier sind für 2014 die meisten Änderungen zu erwarten.

Geschäftsaufgabe – den letzten Ausweg richtig gehen

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Es ist für jeden Unternehmer die absolute Horrorvorstellung. Alles wofür man möglicherweise jahrelang gekämpft hat, soll nun einfach vorbei sein. Eine Geschäftsaufgabe ist immer ein schwerer Schritt. Er kann aber auch der einzige Weg in eine bessere Zukunft sein. Was man bei dieser weitreichenden Entscheidung beachten sollte, erfahren Sie in den folgendne Passagen.

1. Der erste Schritt

Das Wichtigste ist in einer solchen Situation, zu erkennen, dass eine geordnete Geschäftsaufgabe wirklich die letzte Chance ist. Je länger man jeden zur Verfügung stehenden Strohhalm ergreifen will, desto länger zögert man unter Umständen das Unvermeidliche hinaus.

Deshalb:

Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!

Steuerbescheid – immer prüfen

Geld zählen

Das deutsche Steuerrecht ist ein sehr komplexes Konstrukt. Umso schwerer ist es bei der Anwendung durchzublicken. Das kommt immer dann zum Tragen, wenn die jährliche Einkommenssteuererklärung angefertigt wird. Selbst wenn man sie mithilfe diverser Software oder mit ELSTER erstellt hat, können sich Fehler eingeschlichen haben. Die Quittung folgt im Steuerbescheid des Finanzamts. Aus diesem Grund sollte dieser immer eingehend geprüft werden. Auf was man dabei besonders achten sollte, erfahrt ihr im folgenden Beitrag.

1. Was ist ein Steuerbescheid?

Unter einem Steuerbescheid versteht man ganz allgemein, die Auswertung des zuständigen Finanzamt über die gezahlten Steuern wie Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag im Bezug zum Jahreseinkommen.

Bei der Entscheidung über eine Nachzahlung oder einer Rückerstattung von Steuern spielen viele Faktoren eine Rolle.

Grundsätzlich kann man maximal so viel Lohnsteuer zurückverlangen, wie man auch tatsächlich gezahlt hat.

Steuerliche Sonderregelungen für Hochwasseropfer im Mai/Juni 2013

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 Das Leid der Menschen, die durch das Jahrhundert-Hochwasser 2013 in weiten Teilen Deutschlands betroffen sind ist unermesslich. Viele hat es nach 2002 bereits zum zweiten Mal hart getroffen. Die unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben weichen nun langsam dem blanken Entsetzen über die teilweise existenzbedrohenden Verluste. Die Wiederbeschaffung von notwendigem Hausrat und Kleidung steht an erster Stelle. 

Das führt zu außergewöhnlichen Belastungen. Das Bundesministerium für Finanzen hat in Absprache mit den betroffenen Bundesländern nun steuerliche Sonderregelungen für die Flutopfer festgelegt. Durch diese Maßnahmen sollen auch sogenannte “unbillige Härten” verhindert werden.

Welche Steuersoftware hilft wirklich?

Steuersoftware 2013

Das alljährliche leidige Thema – die Steuererklärung. Wenn man nicht gerade ein ausgefuchster Steuerspezialist ist, stellt es die Menschen jedes Jahr vor das gleiche Problem: Wie mache ich meine Einkommenssteuererklärung und wie hole ich dabei am Meisten heraus? Es gibt natürlich die Möglichkeit zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfe-Verein zu gehen. Das kann aber mitunter ziemlich teuer werden. 

Einfacher ist die Nutzung einer Steuer-Software. Doch hier gibt es große Unterschiede in der Benutzerfreundlichkeit und dem Funktionsumfang. Manche Software hilft auch gar nicht erst, eine Steuerrückzahlung zu bekommen. Wir zeigen euch worauf ihr achten müsst und welche Software zu empfehlen ist.

1. Was muss die Software können?

Grundsätzlich sollte sie dem Anwender das Ausfällen der sehr unübersichtlichen Steuerformulare erleichtern und wenn möglich auch noch eine recht große Steuerrückzahlung erwirken.

Versicherer müssen bei Lebensversicherungen nachzahlen!

Lebensversicherung

Viele Menschen haben die Lebensversicherung oder kapitalgedeckte Rentenversicherung jahrelang als lukrative Absicherung gesehen. Doch die Zinsen sind bei weitem nicht mehr so lohnenswert wie noch vor einem Jahrzehnt. War einem die Lebensversicherung zu unrentabel, kündigte man diese und musste erstaunt feststellen, dass man herbe Verluste bei den Rückkaufswerten hinnehmen musste. Zahlreiche Gebühren wurden von Seiten der Versicherungsträger angeführt und die Stornokosten, sodass kaum noch etwas übrig blieb vom jahrelang angesparten Geld.

Diesem Umstand hat der Bundesgerichtshof (BGB) kürzlich (Urteil:  IV ZR 202/10 vom 17.10.2012) einen erneut einen Riegel vorgeschoben. 

Was für Rechte die Versicherten haben und worauf zu achten ist, erfahrt ihr in den folgenden Abschnitten.

1. Was wurde beschlossen?

Wie auch aktuell in der WISO-Sendung (ZDF) vom 14.01.2013 berichtet wurde, bietet das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.10.2012 zahlreiche Möglichkeiten für Betroffene um entsprechende Verlust durch den vorzeitigen Verkauf der Lebens-/Rentenversicherungen zu minimieren.

Zugewinnanspruch des Partners beeinflussen

Scheidungsrecht

Eine Scheidung ist in der Regel immer ein “dreckiges” Geschäft. Geht ein Paar nicht “im Guten” auseinander könne oft jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen gerade um das Thema Vermögenswerte entstehen. Beim Zugewinnausgleich ist das nicht anders. Im Folgenden erläutern wir, was beachtet werden muss damit der Partner gemeinsames Vermögen nicht verbirgt und somit dem Ausgleichsanspruch der Gegenseite entgeht.

1. Was ist der Zugewinnausgleich?

Der sogenannten Zugewinnausgleich ist das Vermögen eines Paares am Tag der Zustellung der Scheidungsunterlagen, vermindert um das Anfangsvermögen bei Beginn der Ehe.

Das bedeutet, alle Gewinne, die nach Beginn der Ehe bis zur Zustellung der Unterlagen erwirtschaftet wurden und die den Anfangsbestand übersteigen, werden in einen gemeinsamen Vermögenstopf geworfen und angerechnet.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB unter Paragraph 1374-1376 findet man die nötigen gesetzlichen Grundlagen dazu.

  • Zugewinn ist reine Rechengröße
  • wird immer in Geld ausgedrückt

2. Was ist wichtig bei einer Scheidung in Bezug auf Zugewinnausgleich?

  • maßgebend für den Ausgleich ist der Tag der Zustellung der Scheidungsunterlagen (seit 2009)
  • Endvermögen wird an diesem Datum berechnet und ist Berechnungsgrundlage
  • Ehepartner sind zur Offenlegung der finanziellen Voraussetzungen verpflichtet (Vermögen) – kann bei Verweigerung auch eingeklagt werden
  • Wertgegenstände vom Beginn der Ehe (Ausgangsberechnung) müssen nicht mehr vorhanden sein
  • alles Vermögen (auch Immobilien) werden in Geldwerte umgewandelt

3. Was kann man gegen das Verbergen von Vermögenswerten tun?`

Grundsätzlich hat jeder Partner die Pflicht, sein Vermögen nach Einreichung der Scheidung offen zu legen.

Geschieht dies nicht, kann der jeweils klagende Partner das verlangen. Es besteht eine unbedingte Auskunftspflicht durch die Zustellung der Unterlagen.

Schafft ein Ehepartner gemeinsames Vermögen “beiseite”, beziehungsweise besteht der Verdacht, dass dieser Umstand eintritt, muss dies umgehend angezeigt werden.

Die Zeit spielt hier eine Rolle. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Ehepartner seinen eigenen Anspruch auf Zugewinn noch durchsetzen kann wird mit der Zeit immer geringer.

Im Zweifelsfall immer klagen!

4. Zusammenfassung

Zugewinnausgleich = Endvermögen der Eheleute zum Zeitpunkt der Zustellung (Unterlagen) vermindert um das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung

  • Auskunftspflicht der Eheleute nach Beginn des Scheidungsverfahrens
  • Offenlegung aller Vermögenswerte
  • Vorsicht bei Verdacht der Verlagerung von gemeinsamen Vermögen – sofort anzeigen und verpflichten zur Offenlegung
  • auch  während des Trennungsjahres ist dies noch möglich – Wahrscheinlichkeit des persönlichen Zugewinnausgleichs schwindet mit fortschreitender Zeit

Muss ich Mahngebühren zahlen, obwohl mir keine Rechnung zugegangen ist?

Mahnung

Vielen Menschen ist dieser Fall bekannt: Man erhält eine Mahnung von einem Unternehmen mit dem Verweis, eine Rechnung nicht bezahlt zu haben. Doch diese Rechnung hat man nicht erhalten und steht nun vor der Frage: Ist das rechtlich abgesichert? Muss ich die Mahngebühren bezahlen? Was kann ich tun? Diese brennenden Fragen klären wir in den folgenden Passagen.

1. Kann man gemahnt werden ohne eine Rechnung?

Ganz klar – nein! 

Eine Mahnung für eine Rechnung kann nur erstellt werden, wenn der Kunde für eine Dienstleistung oder eine Bestellung eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung erhalten hat. Anschließend hat der Kunde in der Regel 30 Tage Zeit diese zu bezahlen.

Erst danach kommt er in Verzug.

Geht dem Kunden allerdings keine Rechnung zu, aus welchen Gründen auch immer, ist eine entsprechende Mahnung ungültig. Es müssen also auch keine Mahngebühren bezahlt werden.

2. Wer muss den Sachverhalt beweisen?

Da dem Kunden keine Rechnung zugegangen ist, ist der Mahnende in der Beweispflicht.

Er muss also nachweisbar erklären, dass der Beschuldete eine Rechnung bekommen hat und somit die Mahngebühren berechtigt sind.

Dies ist normalerweise nicht der Fall oder nur schwer nachweisbar.

Das Unternehmen muss also dafür sorgen, dass dem Beschuldeten eine reguläre Rechnung zugeht und ihm die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen einräumen (oder die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens angegebenen Zahlungsbedingungen).

3. Wie verhält man sich bei so einer Mahnung?

Zunächst überprüfen, ob wirklich keine Rechnung vorhanden ist.

Sollte dies nicht der Fall sein – auf keinen Fall zahlen, sondern Folgendes tun:

  • Kontakt mit Unternehmen aufnehmen und Sachverhalt klären
  • Widerspruch gegen die Mahngebühren einlegen (per Übergabe-Einschreiben mit Nachweis)
  • auf Reaktion des Unternehmens warten

4. Wie kommt es zu solchen Mahnungen?

In den meisten Fällen steckt keine böse Absicht dahinter. Die Buchhaltung des Unternehmens hat eventuell vergessen eine entsprechende Rechnung zu verschicken.

Es kann allerdings auch System dahinter stecken.

  • Mahngebühren sollen von gutgläubigen Menschen ergattert werden
  • eigene Fehler auf diese Weise vertuscht werden
  • krimineller Hintergrund

5. Zusammenfassung

  • Mahngebühren sind nur zu entrichten, wenn Rechnung ordnungsgemäß zugestellt (und erhalten) wurde und diese überfällig ist
  • keine Rechnung – keine Mahngebühren: Unternehmen ist in der Beweispflicht
  • nicht zahlen und Widerspruch einlegen
  • aufpassen bei möglichen kriminellen Hintergrund
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