Geschäftsaufgabe – den letzten Ausweg richtig gehen

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Es ist für jeden Unternehmer die absolute Horrorvorstellung. Alles wofür man möglicherweise jahrelang gekämpft hat, soll nun einfach vorbei sein. Eine Geschäftsaufgabe ist immer ein schwerer Schritt. Er kann aber auch der einzige Weg in eine bessere Zukunft sein. Was man bei dieser weitreichenden Entscheidung beachten sollte, erfahren Sie in den folgendne Passagen.

1. Der erste Schritt

Das Wichtigste ist in einer solchen Situation, zu erkennen, dass eine geordnete Geschäftsaufgabe wirklich die letzte Chance ist. Je länger man jeden zur Verfügung stehenden Strohhalm ergreifen will, desto länger zögert man unter Umständen das Unvermeidliche hinaus.

Deshalb:

Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!

 

2. Eine vernünftige Analyse

Hat man sich dann einmal für die Geschäftsaufgabe entschieden, sollte eine grundlegende Analyse aller Befindlichkeiten gemacht werden.

Dazu gehört:

  • alle Gläubiger und die Verbindlichkeiten ihnen gegenüber auflisten
  • Befindlichkeiten gegenüber anderen Parteien erfassen (Finanzamt, Vermieter der Büroräume, Mitarbeiter)
  • Schätzen der Schulden, wenn keine genauen Beträge vorhanden sind
  • bearbeiten aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen (auch ungeöffnete Post)
  • Kontakt mit der SCHUFA aufnehmen, um die Möglichkeit einer Selbstauskunft zu prüfen
  • Feststellen, welches Betriebsvermögen noch vorhanden ist (Waren, technische Anlagen, Fahrzeuge)
  • Prüfen welche Forderungen gegenüber Kunden ncch bestehen, die noch nicht beglichen wurden

Ist diese umfassende und sicherlich auch zeitraubende Analyse abgeschlossen, hat man einen detaillierten Überblick über die Situation des Unternehmens. Das ist die Grundlage für das weitere Verfahren der Geschäftsaufgabe.

3. Schaffen Sie sich Handlungsspielraum

Nach Abschluss der Analyse geht es an das Handeln. Versuchen Sie bis zum Beginn des Insolvenzverfahrens so viele finanzielle Mittel wie möglich frei zu machen.

Dazu sind unter anderen folgenden Maßnahmen notwendig:

  • Vermögenswerte des Unternehmens veräußern
  • Kündigung von Kunden-/Lieferantenverträgen
  • Widerruf von Einzugsermächtigung und Kündigung des Lastschriftverfahrens bei der Bank
  • Verhandlung mit dem Vermieter über die Auflösung des Mietvertrages (ordentliche Kündiung ausgeschlossen/außerordentliche Kündigung unwahrscheinlich)
  • Abmeldung des Gewerbes bei zuständigen Verbraucherschutzamt
  • alle ausstehenden Steuererklärungen beim  Finanzamt einreichen

Ein weiterer schwerer Schritt bleibt dem Unternehmer nicht erspart, das Aufklären der Belegschaft über die Situation des Unternehmens.  Auf gar keinen Fall unrealistische Versprechungen machen, dass verschlimmert die Situation in den meisten Fällen nur noch.

4. Gläubiger informieren

Zu den wichtigsten Maßnahmen im Vorfeld einer Geschäftsaufgabe und dem damit verbundenen Insolvenzverfahrens ist die detaillierte Information der Gläubiger über die finanzielle Situation des Unternehmens.Wenn dies offen und ehrlich geschieht, hat man eine gute Chance die jeweiligen Parteien wieder zurück “ins Boot” zu holen. Eine außergerichtliche Lösung ist hier anzustreben.

5. Das eigentliche Verfahren

Sind alle notwendigen Maßnahmen abgeschlossen, kann das Insolvenzverfahren zu Geschäftsaufgabe eingeleitet werden.

Hierzu wird ein Insolvenzverwalter berufen, der anhand der vorliegenden Daten prüft, was in der Folgezeit noch zu tun ist.

Das Ziele des Verfahrens sind:

  • Gläubiger befrieden (Schulden tilgen mit vorhandenen finanziellen Mitteln)
  • Abschluss aller Verfahren im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit
  • bei Privatpersonen, die Einleitung eines Verfahrens zur Befreiung von der Restschuld (“Wohlverhaltensphase” 6 Jahre)

Sind diese Ziele erreicht, gibt es keinen Schrecken mehr ohne Ende.

 

 

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