Es geht manchmal ganz schnell: von heute auf morgen ist man aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig. Glück im Unglück hat, wer dann wenigstens eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt.

wheelchair-1595802_640-by-stevepb-pixabay-comDie Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zählt zu den Unfallversicherungen, was bedeutet, dass sie die Kosten von Unfällen und Krankheiten abdeckt. Dies betrifft sämtliche gesundheitlichen – und auch psychische Beeinträchtigungen, welche das Arbeiten im ausgeübten Beruf verhindern oder zumindest erschweren. Zu den klassischen Fällen einer BUV zählen beispielsweise Bandscheibenbeschwerden bei LKW-Fahrern oder Rheuma bei Personen, die ganzjährig im Freien arbeiten. Bei Personen, die beruflichen Kontakt mit Lebensmitteln oder anderen Menschen haben, genügt eventuell schon eine leichte, chronisch-ansteckende Krankheit, um als berufsunfähig zu gelten.

Wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine BUV gilt in erster Linie für den in letzter Zeit ausgeübten Beruf und bemisst sich damit nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Sie greift immer dann, wenn man der aktuell ausgeübten Tätigkeit aufgrund von Krankheiten, Allergien, Beschwerden, oder auch aufgrund eines allgemeinen Kräfteverfalls, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent nachgehen kann. Dies wird durch ein ärztliches Attest bescheinigt. Wird dabei nur eine temporäre Berufsunfähigkeit festgestellt, muss diese regelmäßig ärztlich geprüft werden.

Eine vollständige Berufsunfähigkeit dagegen liegt vor, wenn diese laut Attest aller Voraussicht nach für mindestens drei Jahre bestehen bleibt.

Was unterscheidet die Berufsunfähigkeit von der Erwerbsunfähigkeit?

Bei einer Erwerbsunfähigkeit greift übrigens die gesetzliche Rentenversicherung, abhängig Beschäftigte brauchen sich also nicht dagegen zu versichern. Eine Erwerbsunfähigkeit jedoch liegt nur dann vor, wenn der Betroffene aufgrund Krankheit oder Behinderung auf unabsehbare Zeit außerstande ist, zumindest drei Stunden am Tag zu arbeiten. Klingt zwar zunächst harmlos, aber „außerstande sein zu arbeiten“ bezieht sich auf jede nur denkbare Tätigkeit!

Wer also erwerbsunfähig ist, kann überhaupt nicht mehr arbeiten. Wer dagegen „nur“ berufsunfähig ist, kann durchaus noch woanders, aber halt nicht mehr in seinem angestammten Beruf arbeiten.

Manche besitzen eine kostenlose BUV und wissen davon nichts

Die beneidenswerten Zeitgenossen, welche vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben bereits im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung verbürgte Ansprüche auf Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Für später Geborene gilt dies nicht mehr. Sie müssen sich selbst darum kümmern. Sollten Sie nicht zu den frühen Jahrgängen gehören, aber eine private Lebens- oder Rentenversicherung besitzen, dann überprüfen Sie diese doch mal. Oftmals enthält sie eine BUV.

Wie viel bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung – und wann?

Bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit ersetzt der Versicherer den Ausfall des Einkommens, den der Versicherte bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit netto zur Verfügung hatte. Dies gilt übrigens auch für Hausfrauen. Trotzdem diese zumeist unentgeltlich arbeiten, könnten sie Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen.

Da die BUV einen Versorgungscharakter besitzt, bezahlt sie bei fortdauernder Berufsunfähigkeit monatlich, und das bis zum Erreichen des im Versicherungsschein aufgeführten Ablaufdatums. Also zumeist bei Renteneintritt.

Kleingedrucktes lesen und eventuell Nachverhandeln

Bevor Sie eine BUV abschließen, sollten Sie die Vertragsbedingungen studieren. Die allermeisten Verträge enthalten zahllose icon-1718868_960_720-by-ivke3-pixabay-comLeistungsausschlüsse. Zudem wird der zu Versichernde auf Herz und Nieren geprüft, etwa ob es in seiner Familie Vorerkrankungen gab, ob er Raucher ist, Alkohol trinkt, oder einer der als risikoreich eingestuften Berufsgruppen angehört (Polizei, Profi-Sportler, Dachdecker…).

Mit Verhandlungsgeschick können Sie jedoch oftmals leistungserweiternde Klauseln einfügen, respektive Leistungsausschlüsse entfernen lassen.

Grundsätzlich steuerpflichtig, aber manchmal auch absetzbar

Eine BUV ist mit ihren schwer durchschaubaren Leistungsausschlüssen ein überaus kompliziertes Gebilde. In Bezug auf die Steuern ist es etwas einfacher.

Seit dem 1.1.2005 gelten Berufsunfähigkeitsrenten als Einkünfte und sind damit steuerpflichtig.

Wenn sie als Bestandteil einer staatlich geförderten Altersvorsorge zählt, kann die Versicherungsprämie jedoch steuerlich abgesetzt werden. Es gibt BUV-Verträge, die neben der Berufsunfähigkeitsleistung eine zusätzliche, lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Auch in diesem Fall lassen sich die gezahlten Beiträge steuerlich absetzen, während die Erträge versteuert werden müssen.

Ein schlechter Ruf, der teilweise redlich verdient ist

Berufsunfähigkeitsversicherungen scheinen dazu zu neigen, selbst offensichtlich berechtigte Leistungsansprüche grundsätzlich erst mal abzulehnen. Aber dies trifft nicht auf alle Versicherer zu. Während etwa bei Condor und RheinLand über 90 Prozent der Anträge auf Zahlungen positiv beschieden werden, sind es bei ihren Konkurrenten HanseMerkur nur 55 Prozent und bei Canada Life sogar weniger als 30 Prozent. Dies ist umso ärgerlicher, da die BUV ziemlich teuer ist. Die monatliche Prämienhöhe beginnt zwar bei etwa 20 Euro, liegt aber in der Praxis zumeist im unteren bis mittleren dreistelligen Euro-Bereich. Die Höhe ist abhängig vom Alter, der beruflichen Situation und dem gesundheitlichen Zustand des Versicherten.

Written by Captain Geld