Eine einzige Kapitallebensversicherung befreit Sie von zwei großen Existenzsorgen. Im Falle Ihres Ablebens ist Ihre Familie abgesichert, und sie eignet sich wunderbar für die Aufstockung Ihrer Rente.
Bei einer Kapitallebensversicherung (KLV) zahlen Sie einen fixen, monatlichen Betrag ein, bekommen die gesamten Ersparnisse jedoch erst am Ende der Laufzeit inklusive Zinsen zurück. Wer die Vorteile einer KLV für sich nutzen will, benötigt daher viel Geduld, denn Vertragslaufzeiten von mehr als 20 Jahren sind hier eher Regel als Ausnahme. Überlegen Sie es sich also reiflich, ob Sie eine KLV abschließen, denn so richtig davon profitieren werden Sie voraussichtlich erst beim Erhalt Ihres ersten Rentenbescheids – der Sie vor Zorn erstarren lassen wird.
Eine Versicherung mit zweierlei Zins
Gut, dass es da die KLV gibt, und das Allerwichtigste bei ihr ist natürlich der Zinssatz. Dieser setzt sich aus den beiden Elementen
- Garantiezins und
- Überschussbeteiligung
zusammen.
Wie der Name bereits sagt, bekommen Sie die Garantieverzinsung auf jeden Fall. Sie ist jedoch aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase seit Jahren erschreckend gering und hat inzwischen mit 1,25 Prozent einen neuen Rekord-Tiefststand erreicht. Er soll ab Januar 2017 sogar auf 0,9 Prozent sinken.
Im Gegensatz zur Garantieverzinsung ist die Überschussbeteiligung variabel und hängt davon ab, wie wacker sich der Versicherer auf den Kapitalmärkten schlägt. Durchschnittlich betrug die Gesamtverzinsung von Kapitallebensversicherungen in den letzten Jahren etwa 4 Prozent. Bei einigen Versicherern waren es über sieben Prozent, bei anderen dagegen noch nicht mal zwei. Das alles klingt zwar nicht sonderlich attraktiv, liegt aber immerhin deutlich über dem Zinssatz von Sparbriefen, Festgeldanlagen oder gar deutschen Staatsanleihen.
Natürlich gibt es viele Geldanlageformen, welche eine höhere Verzinsung in Aussicht stellen – aber eben nur in Aussicht stellen, und nicht garantieren. Schlimmstenfalls droht dort eine Nullverzinsung oder sogar der Totalverlust, während Sie mit einer KLV stets auf der sicheren Seite sind. Was auch passiert, zumindest bekommen Sie Ihr eingesetztes Kapital zurück und den garantierten Zins gibt es obendrauf.
Wann und in welcher Form bekomme ich das Geld?
Die Auszahlung einer KLV erfolgt entweder
- beim Tod des Versicherungsnehmers an dessen Begünstigte oder
- im Erlebensfall an ihn selbst – und diesem Fall stets am Ende der Vertragslaufzeit.
Die Auszahlung erfolgt je nach Vertragsgestaltung entweder als
- einmaliger Gesamtbetrag
- aufgeteilt in mehrere Teilzahlungen oder
- als lebenslange, monatliche Rente
Aufgrund der Tatsache, dass heutzutage sogar viele Besserverdienende von der Altersarmut bedroht sind, erscheint die Variante der monatlichen Auszahlung besonders attraktiv. Früh genug abgeschlossen wird auch Ihre monatliche Zusatzrente entsprechend hoch sein und kann dadurch ganz erheblich dazu beitragen, dass Sie auch im Alter finanziell über die Runden kommen.
…und was sagt das Finanzamt dazu?
Nur wenn Sie eine vor dem 1. Januar abgeschlossene KLV besitzen, sind deren Erträge auch steuerfrei.
- Voraussetzungen dafür sind darüber hinaus
- die Versicherungspolice wurde bis einschließlich 31.12.2004 ausgestellt,
- die vollständige Auszahlung des Betrags erfolgt erst am Ende der Vertragslaufzeit,
- die erste Beitragszahlung erfolgte spätestens am 31.3.2005,
- die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Jahre,
- insgesamt wurden mindestens fünf Jahresbeiträge eingezahlt, d.h. der Vertrag wurde maximal sieben Jahre lang beitragsfrei gestellt
Für alle später abgeschlossenen Verträge gilt dies nicht, sondern stattdessen das Alterseinkünftegesetz.
Dem zufolge sind KLV-Erträge – genau wie die Erträge privater Rentenversicherungen – generell voll steuerpflichtig.
Sind Sie vielleicht Arbeitnehmer? Dann können Sie immerhin die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers als steuerbefreiten Prämienbestandteil einfließen zu lassen.
Fazit: Nur wer Geduld und Ausdauer mitbringt, kann profitieren
Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, sollte auch die feste Absicht haben, eine sehr langfristige Verbindung einzugehen und diese nicht vorzeitig aufzulösen.
Je länger die Vertragslaufzeit, desto höher Ihr Profit, denn wenn Sie eine KLV nach nur wenigen Beitragsjahren kündigen, sind die Abschläge und Gebühren derart hoch, dass von Ihrem Zinsgewinn nichts übrig bleibt – wenn Sie nicht sogar noch draufzahlen.
Sollten Sie also zeitweilig nicht in der Lage sein, anstehende KLV-Monatsraten zu bedienen, lassen Sie den Vertrag besser vereinbarungsgemäß ruhen, Dies bedeutet, Sie stellen die Zahlungen ein, und nehmen Sie wieder auf, wenn Sie wieder liquid sind.
Sollten Sie in erheblichen Finanznöten stecken oder ganz im Gegenteil mit einer Immobilie liebäugeln, könnten Sie Ihre (ruhende) KLV immer noch beleihen, statt sie mit Verlust zu verkaufen.