Wer krank wird und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht schnell vor existenzbedrohenden, finanziellen Problemen. Zwar zahlt dann die gesetzliche Rentenversicherung häufig noch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Doch der gewohnte Lebensstandard lässt sich damit nicht halten. In solchen Fällen greift die Berufsunfähigkeitsversicherung – wenn alles gut geht.
Erwerbsunfähig oder berufsunfähig?
Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob man als berufsunfähig oder als erwerbsunfähig eingestuft wird.
Berufsunfähig sind Sie dann, wenn Sie ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Invalidität oder Unfall nicht mehr nachgehen können, aber dennoch grundsätzlich noch arbeitsfähig sind.
So kann beispielsweise ein an chronischem Rheuma erkrankter Dachdecker zwar nicht mehr seinem erlernten Beruf nachgehen, sprich sich im Winter auf Hausdächern verlustieren, wohl aber immer noch in einem behaglichen Büro eine sitzende Tätigkeit ausüben.
Seit dem Jahr 2000 läuft die Berufsunfähigkeit für nach 1961 Geborene nicht mehr über die Sozialversicherungen
Stattdessen müssen sich diese und auch alle jüngeren Jahrgänge selber um den Schutz vor einer Berufsunfähigkeit kümmern, also eine entsprechende Versicherung abschließen. Das ist aber gar nicht so einfach, denn abhängig von der persönlicher Krankenakte und dem Alter kann nicht jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Außerdem ist sie relativ teuer: die monatlichen Beitragszahlungen sind zumeist dreistellig.
Wem nutzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
In allererster Linie den Versicherern, welche gerne die Prämien einstreichen, sich aber oftmals vor Zahlungen drücken. Laut offizieller Statistik werden je nach Versicherer nur zwischen 60 und 85 Prozent aller Anträge auf Berufsunfähigkeit von den Versicherern anerkannt.
Oftmals drücken sie sich vor den Zahlungen, setzen auf Zeit und verstricken den Geschädigten in juristische Auseinandersetzungen. In solchen Fällen folgt Gerichtsprozess auf Gerichtsprozess und Gutachten auf Gegengutachten. Die Verfahren ziehen sich über Jahre hin, während der Geschädigte vergebens auf eine Kostenerstattung wartet und zwischenzeitlich seine Finanzen und seine psychische Gesundheit zerrüttet.
Dennoch empfiehlt sich gerade bei gesundheitsbeanspruchender Tätigkeit der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, denn vor allem Sie kann den Betroffenen im Schadensfall vor der Verarmung schützen.
Leistungen und Tarife der einzelnen Versicherer sind zwar höchst unterschiedlich, in einem Punkt sind sie sich aber alle gleich:
Je jünger, gesünder und vorerkrankungsfreier der Versicherte, desto willkommener ist er der Versicherung
Die Stiftung Warentest rät zu einem Abschluss bereits in der Ausbildungszeit
Der durchschnittliche Jahresbeitrag der deutschlandweit über 17 Millionen laufenden Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge lag im letzten Jahr bei etwa 800 Euro. Diese Zahlen differieren stark je nach Anbieter, Leistung und versicherter Person. Mit zunehmendem Alter wird es nicht nur wesentlich teurer, sondern auch immer schwieriger, überhaupt einen Vertragsangebot zu bekommen.
Auch sind die Beiträge bei sogenannten „risikobehafteten“ Berufsgruppen besonders hoch. So kann der monatliche Betrag schwer körperlich tätiger Personen durchaus mehrere hundert Euro betragen.
Entsprechendes gilt auch für Personen mit Vorerkrankungen wie etwa Rückenproblemen. Sie haben oftmals keine Chance auf einen Vertragsabschluss. Für solche Personen könnte sich stattdessen eine Unfallversicherung oder auch eine Dread-Disease-Versicherung eignen. Mit Letzterer kann man sich gegen ganz konkrete und sogar gegen bereits bestehende Krankheiten versichern.
Diese beiden Versicherungstypen zahlen im Schadensfall keine monatliche Rente, sondern nur einen einmaligen Betrag.
Leistungsausschlüsse, die Königsdisziplin der Berufsunfähigkeitsversicherung
Um sich gegen jegliches, kostenerzeugendes Ungemach bestmöglich abzusichern, enthalten Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge ungewöhnlich viel „Kleingedrucktes“ mit einer wahren Heerschar von Ausschlusskriterien.
Wer diese nicht sorgfältig prüft oder gar Vorerkrankungen per Unterschrift ableugnet, läuft Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Manche Leistungsausschlüsse betreffen auch
- riskante Hobbies,
- Familienkrankheiten,
- Allergien sowie
- nicht zuletzt auch psychische Beschwerden.
Wer etwa schon einmal therapeutische Hilfe in Anspruch genommen hat, könnte es schwer haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, die ihn unter Vertrag nehmen will. Verbraucherschützer raten daher den derart Betroffenen, erst fünf Jahre nach der letzten Therapiesitzung eine Berufsunfähigkeitsversicherung anzustreben. Denn erst dann darf man die Teilnahme an einer therapeutischen Sitzung verschweigen.
Kundschaft abschrecken statt zu gewinnen
…diesen Eindruck bekommt man, wenn man sich das Gebaren der Berufsunfähigkeitsversicherer in der Gesamtheit betrachtet.
Aber die Versicherer scheuen das Risiko einer lebenslangen Rentenzahlung und versichern stattdessen lieber eine aus ihrer Sicht risikoarme Klientel –sprich den am Schreibtisch arbeitenden, kerngesunden und dabei streng auf seine Ernährung achtenden Gesundheits-Asketen – der vor allem auch noch blutjung sein sollte.
Wer daher bereits über 30 Jahre alt ist und sich für diese Versicherung interessiert, sollte sich daher an einen Versicherungsmakler wenden.
Entsprechende Fachkenntnisse vorausgesetzt kann dieser entscheidend dazu beitragen, dass Sie zu einer für Sie angemessenen Berufsunfähigkeitsversicherung kommen.
Vorsicht Kostenfalle
Viele Versicherer koppeln den Berufsunfähigkeitsschutz gerne mit anderen Policen wie etwa einer Rentenversicherung. Dies treibt die Beiträge in zuvor ungeahnte Höhen, und dies ohne erkennbaren direkten Zusatznutzen.
Und übrigens: Seriöse Versicherungen verstecken ihre Ausschlusskriterien nicht nur im Kleingedruckten, sondern fragen diese während der Vertragsverhandlungen in umfangreichen Fragebögen einzeln ab.
Sie sollten von Versicherern Abstand nehmen, welche dies unterlassen, die Ausschlüsse entgegen der Vertragsbedingungen rhetorisch runterspielen oder den Fragebogen nachträglich „später selber“ ausfüllen wollen.
„Nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen“, sprach dereinst Geheimrat Goethe
…ob er damit die Versicherungen im Sinn hatte, oder gar die Berufsunfähigkeitsversicherer?
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