Wenn einer eine Reise tut, so möchte er natürlich nicht erkranken. Da dies aber selbst die deutschen Reiseweltmeister nicht vorausahnen können, empfiehlt sich vor Reiseantritt der Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Jedoch sind zwar hierzulande die Allermeisten gut versichert, aber wer möchte sich schon mit Tarifen und Kleingedrucktem abplagen, wenn doch die schönsten Wochen des Jahres bevorstehen und man lieber voller Vorfreude all die tollen Reisekataloge durchblättert?
Der Bund der Versicherten (BdV) kommentiert dies trocken mit den Worten: „Erstaunlich ist, dass die meisten Reisenden ihr Gepäck, das Auto und einen Urlaubsabbruch besser versichert haben als ihre Gesundheit und ihr Leben“ Und dies ist wirklich erstaunlich, zumal man auch im Ausland nicht vor einem gesundheitlichen Missgeschick gefeit ist.
Was liegt also näher, als sich mittels einer Reisekrankenversicherung gegen die finanziellen Folgen einer Krankheit oder einer Verletzung zu wappnen – zumal diese für deutlich unter 10 Euro pro Woche zu haben ist. Dies ist nicht allzu viel, wenn man die Kosten einer im Ausland vorgenommenen medizinischen Behandlung bedenkt, die man ja anderenfalls selber tragen müsste.
Aber auf dem Markt tummeln sich zum Glück zahllose Anbieter von Auslandskrankenversicherungen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung – das übliche Tarifgestrüpp
Die Krankenversicherung kommt in aller Regel nicht – oder falls ja nur sehr widerwillig für medizinische Behandlungen im Ausland auf. Gerade bei längeren Reisen zu außereuropäischen Zielen empfiehlt sich daher eine derartige Versicherung.
Sehr beruhigend, wenn man im tiefsten Dschungel krank darniederliegt und nicht auf die magischen Heilkräfte des hiesigen Schamanen vertrauen muss, sondern stattdessen umgehend per Gratisflug in ein deutsches Krankenhaus verfrachtet werden kann.
Bei vielen Versicherern ist dieser gesundheitsbedingte Rückflug übrigens Bestandteil ihrer Police.
Jedoch übernehmen einige Versicherer den Rückflug nur, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauern sollte, andere grundsätzlich nur bei medizinischen Notfällen.
Reiseversicherung zum Dumpingpreis
Aber nicht nur die Leistungen, auch die Preise der Anbieter differieren erheblich.
Grob über den Daumen gepeilt schlägt eine für acht Wochen gültige Auslandsreisekrankenversicherung mit etwa 10 bis 25 Euro zu Buche.
Aber es besteht oftmals die Möglichkeit, dass Sie eine bereits vorhandene Versicherung mit einer Auslandskrankenversicherung koppeln, etwa bei Ihrer KFZ-Versicherung oder Ihrer normalen Krankenversicherung. Erkundigen Sie sich dort nach den zumeist besonders kostengünstigen Kombiangeboten für Mitglieder. Es gibt spezielle Tarife für sehr lange und sehr kurze Auslandsaufenthalte.
Nicht nur deswegen lohnt ein Blick auf die Website der Stiftung Warentest. Sie vergleicht regelmäßig die Angebote von Auslandsreisekrankenversicherungen in ausführlichen Tests.
Wer bezahlt die vorab geplante und im Ausland vorgenommene, medizinische Behandlung?
Vor der Wahl des Versicherers gilt es aber noch weitere, wichtige Besonderheiten zu beachten. Eine Auslandsreisekrankenversicherung greift nur bei akuten, gesundheitlichen Notfällen, nicht aber bei bereits vorab geplanten, medizinischen Eingriffen.
Zwar übernimmt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten durchaus auch mal die Kosten für im Ausland vorgenommene, ambulante und stationäre medizinische Behandlungen, aber dies muss zuvor unbedingt mit ihr abgesprochen werden!
Insbesondere bei zahnmedizinischen Behandlungen will die Krankenkasse einen vergleichenden Kostenvoranschlag eines in Deutschland niedergelassenen Zahnarztes sehen, bevor sie der Kostenübernahme zustimmt.
Nur wenn die Behandlung im Ausland günstiger ausfällt als die hiesige, wird sie dies auch tun. Zudem kann es passieren, dass Sie im Ausland bei einem Privatarzt landen, der nach deutlich höheren Tarifen abrechnet.
Darüber sollten Sie sich vor der Behandlung informieren, denn auch in diesem Fall werden Sie garantiert auf zumindest einem Teil der Kosten sitzen bleiben.
Privatversicherte aufgepasst
Privatversicherte sollten ebenfalls vor Reiseantritt sorgfältig prüfen, ob Sie laut Ihrem geltenden Versicherungstarif Anspruch auf eine im Ausland vorgenommene, medizinische Versorgung haben – und falls ja, in welchen Fällen und bis zu welcher Höhe.
Im Kleingedruckten verstecken sich nämlich gerne allerlei Tücken, etwa Ausschlüsse für ganze Länder oder auch gravierende Einschränkungen im zahnmedizinischen, therapeutischen und orthopädischen Bereich.
Falls Sie also mit einiger Berechtigung Angst vor gesundheitlichen Problemen während einer bevorstehenden Reise haben, sollten Sie Ihre Krankenversicherung daraufhin abklopfen und gegebenenfalls eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Dies gilt insbesondere für Reisen in die USA und nach Kanada, denn die dortigen medizinischen Kosten übersteigen die hiesigen um ein Vielfaches.
Reisekrankenversicherung für Gäste
Seit Kürzerem gibt es auch Reisekrankenversicherungen für den umgekehrten Fall, also wenn Sie einen ausländischen Gast, etwa eine Au Pair-Kraft, einen ausländischen Studenten, eine Gästegruppe oder Flüchtlinge beherbergen und diese medizinische Versorgung benötigen.
Besagter Versicherungstyp nennt sich Besucher-Versicherung oder auch Incoming-Versicherung. Die wird aktuell bereits von einigen Versicherern angeboten, der Markt ist jedoch derzeit aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen im starken Wandel und Wachstum begriffen.
Fragen Sie daher im Bedarfsfall die Versicherung Ihres Vertrauens nach einer entsprechenden Police. Es gibt eher unbekannte Versicherer, wie etwa die auf Besucher-Versicherungen spezialisierte Dr. Walter Versicherung, welche Ihren Gast für einen Euro pro Tag unter Krankenversicherungsschutz stellt.
Preise, Selbstbehalte und Leistungen sowie Leistungsausschlüsse differieren jedoch gerade bei diesem Versicherungstyp ganz erheblich.
So gibt es ihn bei der Hanse Merkur beispielsweise bereits für 14 Euro, beim ADAC kostet er dagegen satte 48 Euro – und dort zuzüglich eines Selbstbehalts von 50 Euro.
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