Umsatzsteuergesetz

Umsatzsteuergesetz
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Wie für alle Lebenslagen in Deutschland, gibt es auch für die sogenannte Umsatzsteuer ein gleichnamiges Gesetz. 

Die Rede ist hier vom Umsatzsteuergesetz.

Wir wollen in diesem Beitrag klären, was das Umsatzsteuergesetz genau aussagt, welche Sachen es regelt und was es zu beachten gilt.

 Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist das Umsatzsteuergesetz?
  2. Was regelt das Umsatzsteuergesetz?
  3. Wonach richtet sich die Einstufung als Unternehmen?
  4. Wann spricht man von Lieferungen?
  5. Was gilt es zu beachten?
  6. Zusammenfassung

1. Was ist das Umsatzsteuergesetz?

Eine Menge Gesetze gibt es in Deutschland. Sie sollen einen Rahmen schaffen, der Sicherheit in unsicheren Lagen bringt. Aus diesem Grund gibt es auch das sogenannte Umsatzsteuergesetz (UStG).

Die Aufgabe des Umsatzsteuergesetz ist es, die Umsatzbesteuerung der einzelnen Unternehmen in Deutschland zu regeln.

2. Was regelt das Umsatzsteuergesetz?

  • Besteuerung von Unternehmensumsätzen die durch Lieferungen oder ähnliche Leistungen zustande kommen
  • Einfuhr von Waren (Einfuhrumsatzsteuer)
  • innergemeinschaftlicher Erwerb für das Inland (Unternehmen müssen Lieferungen im Land des Erwerbs versteuern)

Im Umsatzsteuergesetz werden grundsätzlich keine:

  • Geschäfte zwischen Privatpersonen (es handelt sich nicht um Unternehmen)
  • Verkäufe innerhalb eines Unternehmens
  • Eigenleistungen
geregelt.

3. Wonach richtet sich die Einstufung als Unternehmen?

Es gibt zwar viele Menschen die gerne Unternehmer wären, aber grundsätzlich werden Unternehmen folgendermaßen beschrieben (UStG § 2):

  • gewerblich/berufliche Tätigkeit wird selbstständig durchgeführt
  • Tätigkeit dient zur Erbringung von Einnahmen (ohne jedoch zwangsläufig die Absicht zu haben auch Gewinn zu erwirtschaften)

4. Wann spricht man von Lieferungen?

  • sobald der Unternehmer eine bestimmte Ware einem Empfänger zukommen lässt und dadurch einen entsprechenden Umsatz erwirtschaftet (UStG § 4)

5. Was gilt es zu beachten?

  • wenn Lieferung zwischen zwei Staaten (Mitgliedsstaaten der EG) ohne Entgelt erfolgt, kommt die Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens zum Tragen – steuerliche Erfassung bei unentgeltlichen Lieferungen 
  • unentgeltliche Lieferungen können nach § 3, Absatz 1b des Umsatzsteuergesetz zu Lieferung werden, die gegen Bezahlung erfolgt (unentgeltliche Weitergabe)
  • auch Kommissionsgeschäfte (Ware wird geliefert aber erst bei Verkauf bezahlt)  unterliegen dem Umsatzsteuergesetz (§ 3, Absatz 3 UStG)
  • sogenannte Werklieferung (Leistung und Material werden geliefert) wird unter §3, Absatz 4 UStG geregelt
  • unter einer Gehaltlieferung versteht man laut §3, Absatz 5 UStG die Lieferung einer Ware, die durch die Empfänger weiterverarbeitet wird – der Lieferant erhält die Rückstände aus der Verarbeitung zurück (es wird nur der eigentliche Gehalt der Warenlieferung berücksichtigt)
  • wenn ein Mieter/Leasingnehmer von einem gemieteten Gegenstand einen Ertrag (Umsatz) erwirtschaft, ist dies nach Lieferung unter Berücksichtigung des Umsatzsteuergesetz

6. Zusammenfassung

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein komplexes Regelwerk, dass die Besteuerung von Unternehmensleistungen und Lieferungen erfasst.

Folgende Positionen werden geregelt:

  • entgeltliche Lieferungen von Unternehmen  im Inland (zum Beispiel Kommission, Werklieferung, Gehaltlieferung)
  • erfasst die Einfuhr von Waren nach Deutschland
  • innergemeinschaftlicher Erwerb zwischen Mitgliedstaaten

Das gehört nicht dazu:

  • Privatgeschäfte
  • Eigenleistungen
  • Verkäufe innerhalb von Unternehmensabteilungen
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