Abschlagsfreie Rente mit 63 – Das bringt die Rentenreform

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“Denn eins ist sicher: die Rente”, dass ist wohl die bekannteste Aussage in Bezug auf die Rente, die von einem deutschen Bundesminister je geäußert wurde. 1986 gab Norbert Blüm in seiner damaligen Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales diese Garantie während Regierungszeit von Helmut Kohl. Dafür wurde er damals belächelt. Heute wissen wir, nichts ist mehr sicher, auch durch zahlreiche Reformen in der Vergangenheit. Nun wurde 2014 ein Gesetz durch die Große Koalition beschlossen, welches es erlaubt bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen? Hier erfahrt Ihr unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und ob diese Reform für alle Generationen gerecht sein kann.

 

1. Was beinhaltet die Rentenreform?

Grundsätzlich geht es darum, dass alle Arbeitnehmer die möglichst ohne Unterbrechungen seit der Berufsausbildung gearbeitet haben im Alter eine angemessene Rente erhalten – und das bereits ab einem Alter von 63 Jahren.

Das hat die Große Koalition in letzter Sitzung beschließen können. Das Rentenpaket ist seit 01. Juli 2014 in Kraft getreten.

Folgendes wurde im Detail beschlossen:

  • Arbeitnehmer können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 lückenlose Beitragsjahre für die gesetzliche Rentenversicherung nachweisen können
  • es wird die sogenannte “Mütterrente” eingeführt – sie garantiert allen Müttern, die vor 1992 Kinder bekommen haben die Verdoppelung des Kinderzuschlags um 26 Euro (Ost) beziehungsweise 28 Euro (west)
  • der Erwerbsminderungsrente werden 62 Arbeitsjahre statt bisher 60 Jahre zugrunde gelegt – das macht etwas 40 Euro monatlich mehr aus

Auf den ersten Blick einige positive Neuerungen. Allerdings gab und gibt es nach wie vor viele kritische Anmerkungen und Beiträge gerade im Bezug auf die abschlagsfreie Rente mit 63. Hierüber wird gerade beim Finanzportal heftig diskutiert.

2. Wer profitiert von der Rentenreform?

Einer der größten Kritikpunkte ist, dass von der Rentenreform nur eine relativ geringe Anzahl von Menschen profitieren können.

Was ist da dran?

Insbesondere was die Rente mit 63 betrifft, so ist diese Kritik durchaus berechtigt. Das liegt daran, dass von dieser Regelungen nur Arbeitnehmer profitieren könne, die bis einschließlich 1952 geboren worden sind und ab diesem Zeitpunkt 45 Arbeitsjahre zusammen bekommen haben.

Rechnerisch ist es später nicht mehr möglich auf die Anzahl der Beitragsjahre zu kommen.

Für alle Arbeitnehmer die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, soll  die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben werden.

Folgende Tabelle gibt einen guten Überblick darüber:

Jahrgang Anhebung um Monate auf Alter (Jahre/Monate)
1953 2 63/2
1954 4 63/4
1955 6 63/6
1956 8 63/8
1957 10 63/10
1958 12 64
1959 14 64/2
1960 16 64/4
1961 18 64/6
1962 20 64/8
1963 22 64/10

Das Problem an dieser Regelung ist grundsätzlich, dass Sie nur für künftige Neurentner gilt. Wer also jetzt in diesem Alter ist und auf die 45 Arbeitsjahre kommt, der darf sich freuen. Jedoch kommen spätere Generationen nicht mehr in den Genuss. Es wird erwartet, dass sogar länger als 67 gearbeitet werden muss – ob dies gesundheitlich möglich ist oder nicht

Es wird geschätzt, dass in den kommenden 6 Jahre bis zu 200.000 Neurentner diese Verbesserung nutzen können. Dies betrifft in erster Linie eine überschaubare Anzahl von Arbeitnehmer – wie die ohnehin finanziell recht gut gestellten Facharbeiter und Akademiker.

Arbeitnehmer die teilweise Lücken bei den Einzahlungen in die Rentenversicherung aufweisen – ob durch Elternzeit oder Arbeitslosigkeit – können diese Regelung ohnehin nicht nutzen.

Daher hält sich hartnäckig die Einschätzung, dass:

Die Rentenreform nur für eine geringe Anzahl von Arbeitnehmern Vorteile bringt und Besserverdienende bevorzugt.

Auch von der zweite zentralen Änderung im Rentenpaket profitieren nur frühere Generationen – allerdings hält sich hier die Kritik in Grenzen.

Fazit

Die Änderungen, die durch die Rentenreform seit 01. Juli 2014 in Kraft getreten sind, schaffen für eine recht überschaubare Anzahl von Betroffenen deutliche Verbesserungen.

Dazu gehören:

  • abschlagsfreier Renteneintritt mit 63  (bis einschließlich Jahrgang 1952, danach je 2 Monate später bis 1963)
  • Verdoppelung des Kinderzuschlags durch die Einführung der Mütterrente (für vor 1992 geborene Kinder)

Wer es im benannten Jahrgängen geschafft hat auf 45 Arbeitsjahre zu kommen  oder Kinder vor 1992 geboren hat der profitiert im positiven Sinne von der Rentenreform. Alle Anderen müssen Abstriche hinnehmen oder kommen nicht zum Zuge.

Zudem muss angemerkt werden, dass diese Änderungen in Zukunft Milliarden kosten werden – es können jedoch nur Wenige einen Vorteil daraus ziehen.

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