Bürgschaft
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„Ich bürge für dich!“ – Diese Satz findest du gerade bei Finanzierungen sehr oft.
Was bedeutet es, eine Bürgschaft einzugehen? Was hat es für Folgen? Wer ist beteiligt?
Wer weiter liest, wird alles Notwendige über diese wichtige Thematik erfahren.
Inhaltverzeichnis
1. Was bedeutet es zu Bürgen?
Um zu verstehen, was es bedeutet für etwas zu Bürgen, musst du zunächst einmal die Bedeutung des Begriffes kennen.
Bürgschaft
- Bürge steht für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber eines Gläubigers (zum Beispiel eines Kreditgebers) ein
Beispiel
- Autokredit – Ehepartner wird als Bürge eingetragen, falls der Kreditnehmer den Vertrag (zahlungsunfähig) nicht erfüllen kann
- Abschluss eines einseitigen Vertrages (vorgaben: Bürgerliches Gesetzbuch BGB, § 765 ff)
Voraussetzung
- Bürgschaft erst nach schriftlicher Erklärung gültig (BGB, § 766, keine elektronischen Erklärungen)
- alle wichtigen Erklärungen finden ihren Eingang in die Bürgschaftserklärung
- Inanspruchnahme des Bürgen muss geklärt werden
Was sind die Eckpunkte einer Bürgschaft?
- abhängig vom Bestehen einer Schuld (akzessorisch)
- Dauer und Umfang passen sich der Hauptschuld an
Was für Folgen ergeben sich daraus für den Bürgen?
- Haftung bei Erhöhung der Hauptschuld (schlecht für den Bürgen)
- hat sogenannte Einrederechte – verbürgter Anspruch kann durch sein Eingreifen unter Umständen entfallen (gut für den Bürgen)
2. Die 6 wichtigsten Bürgschaftsformen
- Mitbürgschaft
- mehrere Personen haften für einen andere Person (haften als Gesamtschuldner)
- Nachbürgschaft
- es wird eine Person benannt, die bei Ausfall des Hauptbürgen für ihn „einspringt“ – Gläubiger kann Nachbürgen auch sofort in Anspruch nehmen
- Nebenbürgschaft
- für eine Verbindlichkeit stehen mehrere Personen ein
- mit Vertrag werden genaue Bedingungen festgelegt, sodass Nebenbürgen unabhängig voneinander haften
- Hauptbürge ist weiterhin in der Pflicht
- keine Ausgleichsansprüche von Nebenbürgen untereinander
- Rückbürgschaft
- Eintreten mehrerer Bürgen für einen Schuldner
- keine Vertragsbindung zu Gläubiger – nur zu Hauptbürgen
- Teilbürgschaft
- mehrere Bürgen haften für Teil eines Schuldbetrags
- Teilbürge kann auch nur für diesen Betrag von Gläubiger belangt werden
- Zeitbürgschaft
- Haftung eines Bürgen für einen Schuldner, für eine genau festgelegte Zeit
3. Zusammenfassung
Eine Bürgschaft (Person tritt für Schulden des Anderen ein) ist ein Absicherung für Finanzgeschäfte, die wohl überlegt sein will.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein sogenannter Bürge in Anspruch genommen werden (Bürgschaftserklärung):
- Schriftliche Erklärung der einzelnen Parteien
- Genaue Haftungsausschlüsse und Bedingungen werden festgelegt
- alle Eckpunkte in der Bürgschaftserklärung
Es gibt zahlreiche Bürgschaftsformen wie zum Beispiel:
- Mitbürgschaft
- Teilbürgschaft
- Zeitbürgschaft
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