Sicherungsübereignung
Wenn du dir diesen Begriff ansiehst, dann kannst du eigentlich schon aus der Zusammensetzung des Wortes schließen, dass hier etwas zur Sicherheit den Eigentümer wechseln muss.
Unter welchen Umständen hier was übereignet wird, erklären wir dir hier.
Inhaltsverzeichis
1. Was versteht man unter einer Sicherungsübereignung?
Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Regelung (auch Sicherungsübereignungsvertrag genannt) zwischen einem Kreditnehmer (Schuldner) und dem Kreditgeber (Gläubiger).
- Gegenstand (Sache) wird als Sicherheit dem Gläubiger übergeben
- Schuldner bleibt aber im Besitz der übergebenen Sache (ähnlich wie beim Pfand)
- übereigneter Gegenstand bleibt kann weiterhin vom Schuldner verwendet werden
2. Wie ist Sicherungsübereignung geregelt?
- nach Pfandrecht und Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 929, § 930)
… und was hat der Gläubiger dabei in der „Hand“?
Grundsätzlich muss der Kreditgeber darauf vertrauen, dass der Kreditnehmer seiner Verpflichtung nachkommt.
Er hat physisch die übereignete Sache (beispielsweise ein Auto) nicht in seinem Gewahrsam.
Es gibt allerdings das sogenannte Besitzkonstrukt (BGB § 930), in welchem das Besitzverhältnis ganz gut geregelt ist. Dies kommt hier zur Anwendung.
WICHTIG
Gläubiger (beispielsweise Bank) kommt nur bei Nichterfüllung/Zahlungsausfall in Besitz der übereigneten Sache
Ein Risiko besteht trotz allem weiterhin.
- Kreditgeber hat keinen Einfluss auf die Verwendung der Sache, dass heißt, es kann auch beschädigt werden (beispielsweise Maschine)
3. Zusammenfassung
Sicherungsübereignung = Übertragung eines Besitzgutes auf Gläubiger durch Kreditnehmer
- Kreditnehmer bleibt im Besitz des Gegenstands
- Gläubiger nu bei Zahlungsausfall mit Einfluss auf Übereignungsgut
Die Sicherungsübereignung bleibt also für den Gläubiger eine riskante Sache. Denn solange der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleicht, kann er mit dem Gegenstand machen was er will, auch beschädigen.