Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuer
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Unternehmer müssen Umsatzsteuer auf ihre Waren und Dienstleistungen zahlen. Diese Steuer kann zu einer großen Belastung werden.

Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung. Welchen Zweck diese hat und was Unternehmen  beachten müssen, erfahrt ihr in folgenden Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Umsatzsteuer-Voranmeldung?
  2. Warum dieses System?
  3. Welche rechtliche Grundlage gibt es?
  4. Ab wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung notwendig?
  5. Welche Termine müssen beachtet werden?
  6. Wie wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung veranschlagt?
  7. Wie erfolgt die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
  8. Zusammenfassung
  9. *Formular Download

1. Was bedeutet Umsatzsteuervoranmeldung?

Jeder Unternehmer ist verpflichtet seine berechnete Umsatzsteuer, die sie bei ihren Kunden eingenommen haben, an das zuständige Finanzamt zu entrichten.

Da es sich um eine sogenannte Jahressteuer handelt, können über das Jahr hinweg recht hohe Beträge zusammen kommen. Sie können gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen leicht zum Verhängnis werden.

Aus diesem Grund gibt es die Umsatzsteuervoranmeldung. 

Dabei werden entweder monatlich oder vierteljährlich die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt entrichtet.

2. Warum dieses System?

Es bietet neben der Aufteilung der Kosten, weitere entscheidende Vorteile sowohl für den Staat als auch für den Unternehmer.

Dazu zählen:

  • Planbarkeit der Steuereinnahmen für den Staat
  • Zinsvorteil für Staat durch kurze Zahlungsperioden
  • Zinsvorteil für den Unternehmer bei der Erstattung der Vorsteuer

In erster Linie ist es aber ein Instrument des Staates um die Kontrolle über Steuereinnahmen zu behalten und diese für zukünftige Ausgaben oder die Haushaltsentlastung einzuplanen.

3. Welche rechtliche Grundlage gibt es?

Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) verantwortlich. Unter Paragraph 18 sind alle gesetzlichen Vorgabe zur Umsatzsteuer-Voranmeldung niedergeschrieben.

 4. Ab wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung notwendig?

Wie bei den meisten Regeln gibt es auch hier bestimmte Vorgaben, die erfüllt werden müssen, ehe sie in Kraft tritt.

Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gelten folgenden Vorgaben (UStG § 18, Absatz 2):

  • liegen die monatlichen Umsatzsteuer-Beträge des Unternehmers unterhalb einer Grenze von 1.000,00 Euro ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Regel nicht notwendig – das Finanzamt befreit den Unternehmer davon (aber erst im Folgejahr)
  • zwischen 1001,00 Euro und 7.500,00 Euro ist er dazu verpflichtet – die Abgabe erfolgt vierteiljährlich
  • liegt die Umsatzsteuer-Last über 7.500 Euro ist das Unternehmen dazu verpflichtet monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben

5. Welche Termine müssen beachtet werden?

Grundsätzlich richtet diese die terminierte Voranmeldung der Umsatzsteuer nach der Höhe der monatlichen Umsatzsteuerbeträge des Unternehmens.

Je nachdem wie hoch diese sind, wird der Anmeldezeitraum entweder der Umsatzsteuervoranmeldung verlängert oder verkürzt. Dies geschieht aber immer erst nach Abschluss des Kalenderjahres.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss immer bis zum 10. Tag nach dem eigenltichen Ablauf des Anmeldezeitraums erfolgen.

Beispiel:

Das bedeutet, wenn ein Unternehmen monatlich Umsatzsteuer abführen muss, dann hat er die Voranmeldung spätestens am 10. Tag des Folgemonats abzugeben.

Ist der verpflichtet für den Oktober die Umsatzsteuer an das Finanzamt, abzuführen, muss er spätestens am 10. November die Voranmeldung abgeben.

6. Wie wird die Umsatzsteuervoranmeldung veranschlagt?

Abhängig von Umsatz des jeweiligen Unternehmens gibt es grundlegend zwei verschiedenen Berechnungsgrundlagen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG).

6.1. Abgabe nach der Soll-Versteuerung

  • Das Unternehmen führt im Voraus die Umsatzsteuer für den zu erwartenden Umsatz ab. Es ist nicht von Bedeutung, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde oder ob diese noch offen ist.

6.2. Abgabe nach der Ist-Versteuerung

  • Das Unternehmen führt erst nach Rechnungsstellung und Begleichung des offenen Betrags die fällige Umsatzsteuer an das Finanzamt ab

7. Wie erfolgt die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Die Zeiten in denen alles in Papierform eingereicht wurde, sind spätestens seit Einführung der Elektronischen Steuererklärung mit dem ELSTER-Formular Geschichte.

Seit 2005 kann mithilfe dieses elektronischen Formulars, was man bei den Finanzämtern oder auch online kostenlos herunterladen kann, die Umsatzsteuer-Voranmeldung vollkommen papierlos durchgeführt werden.

Außerdem gibt es noch viele Büro-/Finanzverwaltungsprogramme wie zum Beispiel:

  • WISO – Steuer/Sparbuch
  • Lexware – QuickSteuer
  • Lexware – Taxman
  • Seuertipps – Steuer Easy
Diese Programm sind eine gute Hilfe, aber leider nicht immer frei von Fehlern.

Alternative zur elektronischen Abgabe

Es kann natürlich sein, dass man nicht die Möglichkeit hat, die Voranmeldung online abzugeben. In diesem Fall kann weiterhin der postalische Versand der Umsatzsteuer-Voranmeldung genutzt werden.

8. Zusammenfassung

Umsatzsteuervoranmeldung = Übermittlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt – je nach Höhe der Umsatzsteuerbeträge

Warum?

  • richtet sich nach Höhe der Umsatzsteuerbeträge des Unternehmens
  • zur Planung des Staates mit Steuereinnahmen
  • Zinsvorteil für Unternehmer
  • kleinere Beträge für Unternehmer
Wann?
  • monatlich – bei Beträgen über 7.500,00 Euro monatlich
  • vierteljährlich – bei Beträgen zwischen 1.001,00 Euro und 7.500,00 Euro
  • keine – wenn Unternehmer ein Umsatzsteueraufkommen bis zu 1.000,00 Euro aufweist
  • immer bis zum 10. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraums der Voranmeldung

Wie?

  • per Elektronischen Steuererklärung mittels ELSTER-Formular
  • mit einem Steuerprogramm zum Beispiel WISO – Steuer/Sparbuch oder Lexware QuickSteuer
  • postalisch

9. Formular Download

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