Unterhalt bei selbstgenutzter Immobilie: Wohnvorteil, Zinsen und Tilgung
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Kurz beantwortet
- Wer nach der Trennung mietfrei im Eigenheim wohnt, bekommt einen Wohnvorteil als Einkommen angerechnet.
- Im Trennungsjahr zählt nur die angemessene Miete für eine kleinere Wohnung, danach meist die volle Marktmiete.
- Zinsen mindern den Wohnvorteil; Tilgung wird nach Zustellung des Scheidungsantrags meist nur noch als Altersvorsorge anerkannt.
- Der Wohnvorteil erhöht den Unterhalt, wenn der Pflichtige im Haus wohnt, und senkt ihn, wenn der Berechtigte dort wohnt.
Der Wohnvorteil: mietfreies Wohnen zählt als Einkommen
Bleibt nach einer Trennung ein Ehepartner im gemeinsamen oder eigenen Haus wohnen, spart er die Miete. Diesen Vorteil rechnen die Familiengerichte als Wohnvorteil (auch Wohnwert) seinem Einkommen hinzu – egal, ob er Unterhalt zahlt oder Unterhalt bekommt. Wer im Eigenheim wohnt, hat also unterhaltsrechtlich ein höheres Einkommen als jemand mit gleichem Gehalt, der Miete zahlt.
Vom Wohnvorteil werden die Lasten der Immobilie abgezogen. Nur der Rest erhöht das Einkommen. Sind die Kreditraten höher als der Wohnwert, kann der Wert auch negativ werden und das Einkommen mindern.
Anrechenbarer Wohnvorteil = Wohnwert − Kreditzinsen − (ggf.) Tilgung − nicht umlagefähige Kosten
Wie hoch ist der Wohnwert?
Die Gerichte unterscheiden nach der Phase der Trennung:
| Zeitraum | Angesetzter Wohnwert |
|---|---|
| Trennungsjahr (erstes Jahr nach der Trennung) | Angemessener Wohnwert: die Miete für eine Wohnung, die dem allein lebenden Ehegatten angemessen wäre. Das Haus ist oft zu groß; ein sofortiger Verkauf oder eine Vermietung ist noch nicht zumutbar. |
| Ab Scheitern der Ehe (in der Regel Zustellung des Scheidungsantrags oder Ablauf des Trennungsjahres) | Objektiver Wohnwert: die ortsübliche Marktmiete für die gesamte Immobilie, weil jetzt Verkauf oder Vermietung erwartet werden kann. |
Zur Ermittlung dienen Mietspiegel, Vergleichsangebote oder ein Gutachten. Abgezogen werden auch Kosten, die ein Vermieter nicht auf einen Mieter umlegen könnte, etwa notwendige Instandhaltung.
Zinsen und Tilgung: was abgezogen wird
- Zinsen für Kredite, mit denen die Immobilie finanziert wurde, mindern den Wohnvorteil grundsätzlich voll.
- Tilgung ist Vermögensbildung. Solange der andere Ehegatte davon profitiert – etwa weil beiden das Haus gehört oder der Zugewinnausgleich noch läuft –, wird sie in der Regel ebenfalls berücksichtigt.
- Nach Zustellung des Scheidungsantrags baut der Eigentümer mit der Tilgung nur noch eigenes Vermögen auf. Sie wird dann meist nur noch im Rahmen der zulässigen Altersvorsorge anerkannt (beim Ehegattenunterhalt üblich bis 4 % des Bruttoeinkommens).
Für den Elternunterhalt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Tilgungsraten neben den Zinsen bis zur Höhe des Wohnvorteils abgezogen werden dürfen, ohne die zusätzliche Altersvorsorge von 5 % des Bruttoeinkommens zu schmälern (BGH, Beschluss vom 18.01.2017, XII ZB 118/16). Wie weit das auf den Ehegattenunterhalt übertragen wird, handhaben die Oberlandesgerichte in ihren Leitlinien unterschiedlich.
Rechenbeispiel Trennungsunterhalt
Wenn der Unterhaltsberechtigte im Haus wohnt
Wohnt der Ehegatte, der Unterhalt verlangt, mietfrei im Haus, wird ihm der Wohnvorteil als eigenes Einkommen angerechnet. Sein Bedarf sinkt, der Unterhalt fällt geringer aus. Zahlt der andere Ehegatte weiter die Kreditraten für das Haus, kann das als Naturalunterhalt berücksichtigt werden. Solche Vereinbarungen solltest du schriftlich festhalten, damit später kein Streit über doppelte Zahlungen entsteht.
Kindesunterhalt und Elternunterhalt
Auch beim Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zählt der Wohnvorteil zum Einkommen des Pflichtigen und kann ihn in eine höhere Einkommensgruppe bringen. Beim Elternunterhalt werden Kinder erst herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen (Gesamteinkommen im Sinne des Sozialrechts) 100.000 € übersteigt; ein angemessenes Eigenheim gilt dabei als geschütztes Vermögen.
Wie du dein Vermögen bei Trennung schützen und den Zugewinnausgleich beeinflussen kannst, liest du unter Zugewinnanspruch des Partners beeinflussen. Grundlagen zum Hauskredit findest du unter Hauskredit und Immobilienkauf und -verkauf.
Häufige Fragen
Was ist der Wohnvorteil beim Unterhalt?
Der Vorteil, mietfrei in einer eigenen Immobilie zu wohnen. Er wird nach Abzug von Zinsen und bestimmten Kosten dem Einkommen des Bewohners zugerechnet.
Werden Hauskredite beim Unterhalt berücksichtigt?
Zinsen grundsätzlich ja. Tilgungsraten werden berücksichtigt, solange beide Ehegatten von der Vermögensbildung profitieren; danach meist nur im Rahmen der zulässigen Altersvorsorge.
Wie wird der Wohnwert im Trennungsjahr berechnet?
Im Trennungsjahr setzen die Gerichte meist nur die Miete an, die für eine dem allein lebenden Ehegatten angemessene Wohnung zu zahlen wäre. Danach gilt in der Regel die ortsübliche Miete für die gesamte Immobilie.
Quellen
- § 1361 BGB – Unterhalt bei Getrenntleben – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html
- § 1578 BGB – Maß des Unterhalts – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1578.html
- OLG Düsseldorf – Düsseldorfer Tabelle 2026 – https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php
- § 94 SGB XII – Übergang von Ansprüchen (Elternunterhalt ab 100.000 €) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__94.html
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